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Da muss ein Schild hin!

Ein Mann, der auch nicht Besucher der Moschee war, hatte sein Auto hier zum wiederholten Male auf unserem Hof abgestellt. Als er gerade wegfahren wollte, stand ich zufällig auf der Rampe und so sprach ich ihn an und sagte ihm, dass das hier ein Privatgelände sei und er hier deswegen nicht parken dürfe.

"Wo steht das?"

"Das habe ich Ihnen schon einmal gesagt."

"Da muss ein Schild hängen!"

"Wie, Schild? Ich habe es Ihnen ja nun erklärt. das sollte reichen."

"Da muss ein Schild aufgehängt werden, das ist gesetzlich!"

Stieg ein und fuhr davon …

Ich bin mir nicht sicher, ob er sich einfach nur so renitent gibt oder ob er wirklich so dumm ist. Es muss einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass man, wenn man auf einem offenbar nicht einem selbst gehörenden Grundstück angesprochen wird, man den Ball flachhält und nicht auch noch gegenüber einer Person, die offenbar auf dem Gelände mehr zu sagen hat, eine große Klappe riskiert.

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Kommentare

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Jemand am :

Da gehört kein Schild hin, sondern eine Schranke. Aus und fertig.
Aber die wäre vermutlich innerhalb kurzer Zeit kaputt...

hartmut am :

Und als nächstes dann Genöle über "Schilderwald Deutschland", oder wahlweise: "das haben ich zwischen all den anderen Schildern garnicht gesehen"?

Rudolph am :

Ich hätte da mal so eine Idee: Abschleppen!

Und ganz wichtig: Vom Abschleppvorgang ein aussagekräftiges Foto (Auto beim Aufsetzen auf den Abschlepper) machen, Bildunterschrift: "1x Abschleppen => 235 Euro" darunter setzen, das Foto mehrfach entwickeln und laminieren lassen und zu guter Letzt unter die 2-3 Abschleppschilder auf dem Hof kleben.

Bilder sagen mehr aus tausend Worte!

Flox am :

Oder dem Halter via Anwalt eine strafbewährte Unterlassungserklärung inkl Vertragsstrafe von 5001 € zukommen lassen. Im Wiederholungsfall klingelt dann die Kasse.

TOMRA am :

Ich würde es bei Google Maps eintragen. ;-)

Olili am :

"Hier ist dein Schild"...;-)

Im Ernst, ich verfolge das Drama jetzt schon ein Jahrzehnt. Zeit für ne endgültige Lösung, sie werden sich dran gewöhnen...

DerBanker am :

Mit der Überschrift: "Hier ist dein Schild!" ausdrucken und auf die Windschutzscheibe heften.

Horst 0815 am :

Mir hat das mein Fahrlehrer vor etlichen Dekaden wie folgt beigebracht:

- Direkt am rechten Fahrbahnrand darf man parken, sofern dies nicht durch Schilder verboten oder eingeschränkt wurde (Hinweis: Radfahrstreifen sind KEIN Fahrbahnrand!)
- Außerhalb der Fahrbahn darf man parken, wenn dies ausdrücklich durch entsprechende Schilder erlaubt wurde.

Mit diesen beiden Regeln komme ich soweit ganz gut zurecht...

TOMRA am :

Und immer schön an min. 3 m Abstand zu einer evtl. Fahrstreifenbegrenzungslinie (durchgezogene bzw. unterbrochene Mittellinie) denken!

Kuddel Daddeldu am :

Und daran, dass das Parken auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist.
Im Zweifelsfall noch mal §12 StVO studieren :-)

Kuddel Daddeldu am :

Und daran, dass das Parken auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist.
Im Zweifelsfall noch mal §12 StVO studieren :-)

Arne am :

Diese Regeln verlernen leider Autofahrer in der Großstadt. Weil Verstöße nicht geahndet werden und sich so Gewohnheiten einschleifen.

Mitleser am :

Das gleiche könnte man auch über Radfahrer sagen.

Stephan Kolodziej am :

echt Radfahrer parken die Fahrbahn zu? :-O

Nico am :

So halte ich's auch, aber leider so gut wie niemand sonst. In der Kirchbachstraße hat man mir mal mit Hinweis auf das dort aufgestellte zeitlich eingeschränkte Parkverbot erklärt, es sei ja außerhalb der Zeiten, also dürfe er jetzt auf dem Gehweg stehen. Dass sich das Schild nach den eigentlich mal gelernten Regeln auf den Fahrbahnrand und nicht auf den Gehweg bezog war dem Herrn sehr egal – und Ordnungsamt und Polizei in der Regel leider auch.

Georg am :

Angriff ist die Beste Verteidigung............

TOMRA am :

Vielleicht kann die Junior Chefin da mal was mit z.B. Ölkreide auf den Boden malen?

Lou am :

Wir haben diese Probleme auch immer wieder hier im Gewerbepark gehabt - an Parkplätzen, wo groß "Besucherparkplatz" draufsteht, aber Anwohner den ganzen Werktag stehen. Ansprechen half nicht, dann muss halt der Abschlepper kommen. Man macht sich damit zwar keine Freunde, aber keiner hat das Parken dort ein zweites Mal versucht.

DerBanker am :

Ähm, gesunder Menschenverstand? Wo warst du 2020?

Aber ne andere Idee: so ein Typ stand bei uns auf dem Hof auch mal. Etwa so lange, bis ein, äh, paar Kinder dort mal mit so einem Farbkugel-Markierer gespielt haben...

Ansonsten: ruf den Abschlepper. Wegen den frechen Ton erst recht. Es tut auch den Moscheebesuchern mal ganz gut, zu erfahren, dass so ein Ding auf dem Hof mal zugange war.

SUPPoRTHoTLiNE am :

Ja was soll ich machen? Da hat mal wieder jemand seinen Anhänger auf den Parkplatz vor meiner Tür gestellt.

Ulli am :

Ist der Parkplatz vor Deiner Tür auf Deinem Privatgrund? Nein? Das ist öffentlicher Grund, als Parkplatz ausgewiesen? Dann darf der Anhänger dort doch stehen, was beschwerst Du Dich?

SUPPoRTHoTLiNE am :

Brav. *tätschel*

Theisilv am :

Da muss wenn ein Schild hin, dass geparkt werden darf nicht umgekehrt. "Auf Privatgelände dürfen Sie grundsätzlich nur dann parken, wenn der Eigentümer des Grundstücks damit einverstanden ist. Er kann Ihnen die Erlaubnis mündlich oder schriftlich erteilen" - also kein Verbotsschild sondern ein Erlaubnisschild - also ist der Kerl im Unrecht.

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_49362526/parken-auf-privatgelaende-risiken-und-folgen.html

alex0711 am :

Man könnte vielleicht darüber philosophieren ob das Grundstück (und die dazugehörige Zufahrt etc.) so aussieht als ob es öffentlicher Parkraum sein könnte, oder zumindest für die temporäre Nutzung durch die Öffentlichkeit (z.B. Parken während Moscheebesuch oder Einkauf bei Edeka) vorgesehen ist.

Und mit mehr oder minder einfachen Mitteln, könntest du sicher Abhilfe schaffen.

Würde aber nichts daran ändern, dass der zitierte Mitbürger ein wenig merkbefreit ist.

Aber wenn du ehrlich bist, dann willst du an dem Zustand doch gar nichts ändern. Genau solche Vögel brauchst du doch für dein Blog.

Thomas am :

Wie funktioniert das eigentlich mit dem "kostenflichtig abschleppen" lassen???

Flox am :

Eigentlich ganz einfach. Man ruft den Abschlepper, zahlt den aus eigener Tasche und muss dann versuchen das Geld vom Fahrer/Halter (da bin ich grade nicht sicher wen) wiederzuholen.

Suppeistlecker am :

Wenn er niemanden blockiert darfst du in der Regel das ganz selbst bezahlen und dann schauen wie du die Kohle vom Verursacher zurück bekommst.

Oliver am :

Anrufen
Vorkasse zahlen
Aufladen
Vorkasse einklagen

Naya am :

Bei mir durch den Garten sind die Leute auch einfach durchmarschiert, weil sie meinten, das müsse einfach ein öffentlicher Weg sein, wenn sich da nach einer kleinen Treppe Steinplatten über eine Rasenfläche winden, bis ich irgendwann ein Schild angebracht hab ...
"Militärischer Sicherheitsbereich, Schusswaffengebrauch" bei meinem Garten ist auch deutlich effektiver als "Privat - Durchgang verboten" bei meinem Nachbarn haben wir festgestellt :-D

Ich bins am :

Vielleicht kann Björn ja auch einen eigenen Youtube-Kanal mit Abschleppvideos aufmachen. Siehe gtoger aus den USA. Da veröffentlicht eine Firma auch die Videos vom Abschleppen drr illegalen Parker von ihrem Gelände.
Nach dem Blog ab zu YouTube.

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