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Telefon-Sonderkündigungsrecht

Der Markt in Findorff nähert sich dem Ende. Inzwischen sind auch sämtliche relevanten Verträge gekündigt, allen voran natürlich der Mietvertrag. Aber auch solche Sachen wie Arbeitsbekleidung, Aufzugswartung und Energieversorger habe ich nicht vergessen.

Ebenfalls gekündigt ist der Telefonanschluss. Da ich darüber noch keine Bestätigung bekommen hatte, rief ich noch einmal bei swb / EWE-Tel an und bat um erneute Zusendung der Kündigungsbestätigung. Bei dem Gespräch kam heraus, dass ich für einen relativ kleinen einmaligen Betrag ein Sonderkündigungsrecht nutzen könnte, wenn ich die Gewerbeabmeldung vorlege. Sehr cool, damit hatte ich gar nicht gerechnet. :-)

Ich hatte mich schon darauf eingestellt, noch bis Mitte 2021 zumindest die Grundgebühr für den nicht mehr verwendeten Anschluss bezahlen zu müssen …

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Kommentare

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Michael am :

Na, nach all dem, was man in solchen Angelegenheiten schon gerhört und auch erlebt hat, klingt das wirklich erfreulich.

Schwachstromblogger am :

Macht die Telekom auch. Die Option zieh ich jedes Mal.

Zahl die Hälfte der restlichen Grundgebühren und du bist den Anschluss sofort los.

Maxx007 am :

Moment mal, wenn du keinen Ort mehr hast an dem Sie ihren Teil des Vertrags erfüllen können, wie wollen sie dann abrechnen?

Kann man da nicht wegen "Nichterfüllung" raus?

Und Privat oder so können sie dir das ja auch nicht aufbürden - hast ja privat nen eigenen Internetanschluss, und im anderen Markt gilt das gleiche.

Würde mich da nochmal erkundigen...

John Doeer am :

Da das "Verschwinden" des Anschlussortes nicht im Verschulden des Telefonanbieters liegt, zählt das nicht. Insbesondere, wenn es sogar an einem selbst liegt (in diesem Fall war die Geschäftsabmeldung ja Björns Entscheidung). Gleiches gilt auch, wenn du während der Laufzeit eines z.B. DSL-Vertrages umziehst und der Anbieter dort nicht verfügbar ist. Auch dann musst du theoretisch weiter zahlen. Auch wenn die meisten Anbieter hier dann recht kulant sind.

Anonym am :

Bei meinem letzten Umzug cor 10 Jahren wollte ich von Telekom (am alten Wohnort gab es nichts anderes) auf einen anderen Anbieter wechseln. Also wegen Umzug bei der Telekom gekündigt. Ging natürlich nicht, sah ich auch ein. Also bei der Hotline angerufen und denen meine neue Adresse mitgeteilt, die 6 Monate Restlaufzeit kann ich da noch "abfeiern".
Aber Pustekuchen! Für den Umzug des Anschlusses (in ein neues Vorwahlgebiet) sollte ich einen neuen Vertrag mit neuer 2-jähriger Laufzeit machen! WTF? habe ich mirr gedacht: Kündigen wegen Umzug geht nicht aber die Telekom beendet quasi den alten Vertrag und schließt für mich einen neuen mit 2 Jahren Laufzeit ab? Ich hatte dann nach mehreren Telefonaten einen Mitarbeiter an der Hotline, der mir in allem Recht gegeben hat und auch meinte, dass das eigentlich eine Frechheit wäre. Sein Rat war da nur: "Schreiben Sie bitte direkt an René Obermann, wir haben da keine anderen Möglichkeiten!"
Am ende hab ich den Anschluss eben 6 Monate gegen Grundgebühr ins leere laufen lassen. :'(

Anonym am :

Viele Anbieter behaupten ja immer, bei Umzug habe man ein Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Ort der Anschluss nicht verfügbar sei.
Das ist aber zum Teil gelogen: Man schuldet ihnen zum Beispiel dann noch 3 Monatsgebühren, das aber nicht gerechnet ab Umzugstermin sondern ab Vorlage des Nachweises.
Ich kann nur raten: Wenn man nicht halbwegs abschätzen kann, dass man noch 2 Jahre oder bei Verlängerungen 1 Jahr in der Wohnung ist, besser auf einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist umsteigen. congstar DSL macht das glaube ich noch.

Jochen am :

Das ist so nicht gelogen. Das Sonderkündigungsrecht für Privatkunden (das von Björn genannte Sonderkündigungsrecht ist nochmal ne andere Geschichte, da gewerblicher Kunde) ist fast bis ins kleinste Detail reguliert. Bis vor einigen Jahren war das reine Kulanz vom Anbieter, dass man früher raus kam.
Mittlerweile ist es gesetzlich festgelegt, dass man bei Umzug und technisch nicht möglicher Fortsetzung des Tarifs (das heisst nicht immer nur Anbieter, sondern auch wenn zB die Geschwindigkeit nicht angeboten werden kann) man mit 3 Monaten nach Nachweis kündigen kann bzw ein Recht darauf hat.
Ich finde das durchaus auch nervig, dass es 3 Monate sind und weil es eben auch erst nach Nachweis gilt. Hier wäre vielleicht eine Lösung sinnvoll, dass man max 1 Monat zusätzlich zahlt und man zusätzlich zur Kündigung dann auch den Umzug nachweisen muss. Sonst würde man ja einfach immer nur 2 Monate früher kündigen und behaupten, man würde umziehen, macht es aber dann letztlich nicht.

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