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3,033 Liter Cola Turka

Es gab zwar schon häufiger Versuche, die Bepfandung durch Gebinde mit einem Inhalt von über drei Litern zu umgehen, aber 1 ml über der Grenze ist ja fast noch witzig.

Was sich der Hersteller von Cola Turka bei 3,033 Liter gedacht hat, erschließt sich mir nicht. Die "0,33 l" entsprechen zwar einer gewöhnlichen Getränke-Abfüllmenge (Dose, Bierflasche), aber um die drei Liter über die "Pfandgrenze" zu bringen, hätte natürlich auch jede andere zusätzliche Füllmenge gereicht. Keine Ahnung, was die da von Cola Turka für einen Auftrag hatten … Keine Coladose, nur 33 ml. Warum auch immer …

Diese "Monsterflasche" lag im Müllsack vor dem Leergutautomaten, aufgrund der Größe war sie da auf dem Haufen aus vor allem alten Plastiktüten aber nicht gerade unauffällig und sprang mich förmlich an, als ich an dem Behälter vorbeiging. :-)


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Kommentare

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Anonym am :

88kJ/100ml?
Was ist das für eine Sorte?
Die normale Coca Cola hat 180kJ/100ml.

Anonym am :

88kJ/100ml?
Was ist das für eine Sorte?
Die normale Coca Cola hat 180kJ/100ml.

Zeddi am :

https://de.wikipedia.org/wiki/Cola_Turka

Erster Googletreffern

Anonym am :

Dann muss es eine Rezeptur mit zusätzlich Süßstoff sein. So wie Dr. Pepper.

Samthammel am :

Björn, die Flasche hat 33 ml mehr als 3 l, nicht 330 ml - das ist doch auch nur ein Schlückchen.

Nicht der Andere am :

Genau da drauf wird der Herstelle auch spekuliert haben. So denkt der Kunde halt, daß er nicht nur die Menge von 10 Standarddosen bekommt, sondern sogar 11!

Oliver am :

Eigentlich bekommt er ja nur etwas mehr als 9 Doseninhalte und keine 10!

Nicht der Andere am :

Ach, Mist. Durcheinander gekommen in der Eile. :-)

Michaela am :

1% ist der Abfüllspielraum. Deshalb muss die Nennbefüllung um mehr als 1% über den 3l liegen.

Nicht der Andere am :

Gibt's denn irgendeine Vorschrift, die besagt, daß die Pfandgrenze um irgendeinen Mindestfaktor überschritten werden muss? Nie davon gehört und sowieso würde dann ja schon 3,031 ausreichen.

Ein erlaubter Abfüllspielraum bezieht sich doch wohl eher nur auf die anzugebenden Nennmenge, nicht aber auf verordnete, adminstrative Grenzwerte.

Georg am :

Das Zeug schmeckt grausig so viel kann ich dazu sagen.............

Klodeckel am :

Wird aber gut verkauft. :-)

Georg am :

Jo von jedem Patrioten mit Esel oder BMW im Stall......... 8-)

Booaääh am :

Booaääh, nach dreimal ein Glas einschenken, ist die Plörre lahm und hat keine Kohlensäure mehr.

Nicht der Andere am :

Nach drei Maßen sollte doch sowieso in keiner Colaflasche noch Kohlensäure vorhanden sein.

Wuffduff am :

Und mir erschließt es sich nicht, was unsere Politiker sich dabei gedacht haben, bestimmte Gebindegrößen bzw. Gebinde mit bestimmten Inhalten von der Pfandpflicht auszunehmen. Für die Natur spielt es nämlich keine Rolle, wie groß das Gebinde ist oder was früher drin war.

Nicht der Andere am :

Der Grund für die Maximalangabe mit Pfandpflicht hatte vielleicht zur Absicht, gewerbliche Gebindegrößen von Bepfandung, Aufwand und auch der Dimensionierung von Rückgabeautomaten auszunehmen. Gewerbliches Leergut wird angesicht von Größe und Anzahl sowieso eher systematisch verwertet als daß es wild entsorgt wird. Ohne Grenze würden ja auch Fässer und Fässchen zwischen 5 und 50 Liter derselben Pfandpflicht unterliegen. Und müssten in jedem Geschäft abgegeben werden können.

Anonym am :

OK, dass Argument kann ich nachvollziehen, danke fü den Hinweis.

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