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Zigarettenanfrage der StA

Zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Hehlerei wollte die Staatsanwaltschaft wissen, ob innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraumes im vergangenen Jahr größere Verluste durch Einbruch und/oder Diebstahl bei bestimmten Zigarettensorten (Lucky Strike und Pall Mall) entstanden sind.

Nö, bei uns nicht. Wir können ja nicht immer die Geschröpften sein. :-P

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Comments

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namestring on :

Pfui. Du hast weiterhin dabei zu bleiben, die StA als faul und lahm hinzustellen!

Nicht der Andere on :

Die Zigarettenindustrie könnte doch einfach mal 'ne Serien- oder zumindest Chargennummer mit drauf drucken, am besten innen. (-;=

Hendrik on :

Das ist doch schon so, nur leider werden wohl kaum alle Händler alle Seriennummern erfassen:

https://www.mcs.eu/blog/tabakproduktrichtlinie-2-das-muessen-sie-wissen-um-fuer-track-trace-geruestet-zu-sein

Nicht der Andere on :

Ah, vielen Dank! Demnach ist seit 20. Mai diesen Jahres die Rückverfolgung aller Zigaretten- und Drehtabak-Warenströme Pflicht.

Der Endkundenhändler braucht ja eigentlich garnichts selbst erfassen. Sein Lieferant hat ja schon erfasst, welche Ware er an welche Endkundenhändler geliefert hat. Dementsprechend kann man ja nun Aufgriffs- und Hehlerware zurückverfolgen, bestimmten Diebstählen zuordnen und Ware auch zurückgeben.

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