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Mit Schwimmbad

Die Spuren der Überschwemmungen von Anfang August sind immer noch nicht vollständig beseitigt.
Der Techniker, der die Wartung des Aufzugs in meinem Markt in der Münchener Straße durchführte, hat dabei nämlich festgestellt, dass der Fahrstuhlschacht ebenfalls vollgelaufen ist. Einen halben Meter hoch steht das Wasser dort drin und muss nun (aufgrund der Ölverschmutzung) von einer Fachfirma entsorgt werden.

Derzeit warte ich auf den Konstenvoranschlag dafür.

Verdachtskriterien und Handlungsempfehlungen

Mit der Tagespost trudelten in meinem Markt in Findorff zwei Infoblätter der Polizei Bremen ein. Dort heißt es:
Vorsicht beim Verkauf von folgenden Chemikalien:

· Wasserstoffperoxid >12%
· Ammoniumnitrat
· Kaliumchlorat
· Kaliumnitat
· Kaliumperchlorat
· Kaliumpermanganat
· Natriumchlorat
· Natriumnitrat
· Natriumperchlorat

Diese werden neben ihrer legalen Nutzung zur illegalen Herstellung von Explosivstoffen verwendet!
Mit Natriumchlorid kann ich dienen, kiloweise dazu, aber das ist wohl nicht so spannend. Wieso bekommen wir nur so ein Schreiben, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, auf folgende Dinge zu achten:
· Kunde zögert sich auszuweisen und Personalien mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben oder eine schriftliche Bestellung aufzugeben
· Erreichbarkeit des Kunden nur über Mobiltelefon
· ohne erkennbaren Grund veränderte Bestellpraxis
· Übergabe an Parkplatz oder Bahnhof
· angegebener Verwendungszweck ist nicht plausibel
· u.v.m.
Auf alle Fälle wird eindringlich darauf hingewiesen, den Vorfall der Polizei zu melden.

Ich habe von diesen Dingen keine Ahnung, darum einfach mal in die Runde gefragt:

1.: Dürfen diese Chemikalien einfach so in beliebigen Mengen frei verkauft werden?

Wenn dies zutrifft, ist das Infoblatt relativ wertlos. Niemand tut etwas illegales beim Kauf oder Verkauf dieser Stoffe. Unbescholtene Verwender geraten aufgrund irgendeiner (möglicherweise unbeabsichtigten) Unregelmäßigkeit ins Visir der Polizei.

2.: Dürfen diese Chemikalien unter Einhaltung bestimmter Richtlinien verkauft werden?

Dann sind die Abläufe sicherlich klar geregelt. Legitimation des Käufers, ggf. Verwendungszweck und/oder -Nachweis.


Was kommt als nächstes? Hinweise an Tankstellenpächter, darauf zu achten, wer Benzin in Reservekanister füllt und Putzlappen kauft, weil man daraus Molotow-Cocktails basteln könnte?

Dafür reicht das Geld nicht!

Es geschah an der Kasse im Markt in Findorff: Eine Kundin rempelte sich den Weg durch die anderen wartenden Kunden frei: "Darf ich mal, ich hab nur ein Teil!". Bei dem "einen Teil" handelte es sich um einen Sechserträger Beck's, den sie um diese Uhrzeit auch überall anders hätte bekommen können.

Während sie ihr Kleingeld zusammensuchte, entschuldigt sie sich Richtung Schlange und erklärte, dass ihr Taxi draußen warten würde. Während er das Geld nachzählte, sagte mein Mitarbeiter zu ihr, dass wir auch einen Lieferservice hätten.

Seine weitere Aussage "Stimmt auf den Cent genau!" inspiriert die Kundin zu einem Sprint in Richtung wartendes Taxi. Im Weglaufen meint sie noch, Liefern sei bestimmt teuer. Dafür reiche ihr Geld nicht.

Könnte natürlich sein, dass sie einfach nur mal eben während ihrer Taxifahrt vor dem Laden angehalten hat. Der Gedanke, dass sie eigens mit dem Taxi zu meinem Laden gefahren ist, macht die Sache aber wiederum lustig. :-)