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Petition der Blogger

Hallo zusammen,
Ihr habt ja sicher alle von der Abmahnung des Saftblogs durch den DOSB gelesen. Während der aufkommenden Diskussion habe ich von meinem Blog http://word2go.blogsome.com/ aus eine öffentliche Petition zur Abschaffung des Olympiaschutzgesetzes beim Deutschen Bundestag eingereicht, die nun unter DIESEM Link bis 8. Februar zeichenbar ist.
Die Petition hat in den letzten Tagen einige Unterstützer gefunden, doch momentan hakt es ein wenig. Ich würde mich daher wirklich freuen, wenn Ihr die Petition in irgendeiner Form unterstützen und bekanntmachen könntet.
Vielen Dank im Voraus,
Jochen Gottwald

Leider hatte ich bekanntlich kaum Zeit in den letzten Tagen und blogge diese Mail vom 10.01.07 erst jetzt. Die ChaosLady von Radio-cestlavie.de hat mich heute daran erinnert. und mir auch einen Link zur taz geschickt:
Artikel in der taz vom 18.01.07:
"Das sogenannte Olympiaschutzgesetz ermöglicht es dem Deutschen Olympischen Sportbund, Firmen abzumahnen, die mit den fünf Ringen werben. Im Internet formiert sich nun Widerstand dagegen."...
Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Dinge findet Ihr unter Jochens Website. :-)

Inventur in Findorff

Ich verabschiede mich für heute. Im Markt in Findorff liegt heute die Inventur an und da muß ich natürlich dabei sein.

Bis morgen dann. :-)

Angebot

Folgende E-Mail bekam ich gerade:
Hallo,
möchte gerne zum folgendes einen Angebot:
Streichhölzer : Art.-Nr. 9_060033
ich habe Ihnen bilder geschickt die auf die schachtel sollten...es ergibt sich so, dass beit seitig gedruckt wird; 50 schachtel mit 1.1/1.2 , 50 schachtel 2.1/2.2 , 50 schachtel 3.1/3.3 und 50 schachtel 4.1/4.4
Also insgesamt 200 schachteln...
Wir brauchen diese anzahl für eine Entscheidung, davon wir uns für eine Entscheiden und dann als auftrag geben würden...
Bitte schicken Sie mir die Komplette endsumme was wir zaheln müssten...
Mfg
Ö. C.
Was der Herr möchte, ist mir klar: Die der Mail anhängenden Fotos sollen in vier verschiedenen Kombinationen auf jeweils 50 Probeexemplare Streichholzschachteln gedruckt werden. Möglicherweise mit der Aussicht auf einen größeren Auftrag.

Bleibt die Frage, warum er mich deswegen anschreibt.

Pfandfrei

Ein Kollege hat einem Kunden das Leergut abgenommen. Eine Dose, die nicht pfandpflichtig ist, lag dazwischen:

Diese Dose hat kein Pfand, soll ich sie entsorgen?

Nein, nein! Ich probiere das nochmal woanders.

Darüber denke ich nun mit gemischten Gefühlen: Soll man nun über so viel Dreistigkeit den Kopf schütteln oder vielleicht doch lieber darüber lachen, falls irgendein Laden tatsächlich für die wertlose Dose Geld auszahlt?

NKL

Nervensägen unterwegs...

Eben hat eine angerufen, die im Auftrag von der NKL Lose unters Volk bringen soll. Es war zwar ausdrücklich "kein Webeanruf", aber eine Gewinnsumme von 1,3 Mrd. Euro muß angeblich verteilt werden.
Der Anruf bei mir wäre "von ganz oben" angeordnet gewesen und ich hätte als NKL-Kunde jetzt die Chance, Geld, Häuser, Reisen und Autos zu gewinnen.

Dann habe ich ja wohl leider Pech gehabt.

Warum denn? Sie können doch erst noch gewinnen.

Ja, aber ich bin kein NLK-Kunde.

Aber Sie können einer werden...

Haben Sie nicht eben gesagt, dass das hier kein Werbeanruf ist?

Das ist ja auch richtig.

Nachdem ich ihr dreimal bewusst freundlich aber bestimmt klargemacht habe, dass mein Interesse gegen 0,0 tendiert, hat sie wortlos aufgelegt.

Ungefragt fremde Leute anrufen, Lügen erzählen und dann noch unhöflich werden... Leute, wenn ich mal irgendwann Lose kaufen sollte, dann bestimmt nicht bei der NKL.

VAs für den Onlineshop

Ein Onlineshop hat natürlich gewisse Vorteile: Man ist z.B. nicht an ein Ladengeschäft gebunden (höchstens an eine Mindestfläche als Lager).

Bei mir im Shop habe ich nun leider dennoch immer wieder mit einigen Problemen zu kämpfen: Zum einen hat der Importeur für polnische Süßwaren sein Geschäft aufgegeben, zum anderen sind die Walkers-Crisps nur mit sehr knappen Haltbarkeitsdaten (vom Werk in England aus 12 Wochen) versehen.

Aber trotzdem werde ich nicht so schnell wieder aufgeben und so macht man sich natürlich auch schon darüber Gedanken, was es wohl an Möglichkeiten gibt, überhaupt mal gezielte Werbung für den Onlineshop zu streuen. (Klein-)Anzeigen in diversen Zeitungen wären eine Möglichkeit, deren Erfolg sich anhand der Bestellungen recht schnell messen lassen würde. Große Anzeigen sind teuer, kleine verpuffen entweder ungelesen oder gehen als "nicht seriös" durch. Dazu gibt es tausende Zeitungen hierzulande - wer sollte das organisieren und bezahlen?

Viel spannender fände ich allerdings, die Möglichkeiten des Webs zu nutzen - aber mir fällt einfach nichts Spektakuläres dazu ein, auch wenn die Möglichkeiten wahrscheinlich beinahe unbegrenzt sind. Wer eine Idee, und wenn es erstmal nur abstruse Fragmente einer solchen sind, hat, möge sich bitte melden...

(Und ganz sicher werde ich mich bei Erfolg einer solchen Aktion bei demjenigen, der den Vorschlag gemacht hat, erkenntlich zeigen. Zotter-Überraschungspakete aus meinem Hause sind ja berühmt-berüchtigt. :-) )

Gedenkmünzen

Vor einigen Tagen bekam ich Werbung von der MDM ("Münzgesellschaft mbH Deutsche Münze"), in der mir ein "2-Euro-Komplett-Satz aus allen fünf deutschen Münz-Prägestätten" angeboten wurde. Im Klartext: 5 2€-Münzen in prägefrischer Qualität und ohne Gebrauchsspuren im Gesamtwert von (logisch...) 10€.

Für nur 11,50€ (incl. Porto) bekommt man diese Münzen. Nun hat der Druck der Werbung sicherlich Geld gekostet, ebenso das dazugehörige Porto. Wenn man dann noch das Porto für die fünf Münzen bedenkt, wird vom dem 1,50€ wahrscheinlich nicht mehr viel übrig bleiben, sofern die Kosten nicht sogar noch darüber liegen.

Wie finanziert die MDM sowas? Bekommen die Provision für das Inverkehrbringen oder hoffen die schlicht und einfach darauf, Neukunden zu gewinnen, die dann für entsprechende Umsätze (und Gewinne) sorgen?!?


Inventuranweisungen

Eine Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände durch Zählen, Wiegen, Messen oder auch Schätzen.
(Mehr dazu in der Wikipedia.)

Diese Bestandsaufnahme findet bei mir in der Firma einmal jährlich statt, aus Gewohnheit am Samstag der zweiten Kalenderwoche. Durch die Vielzahl der Waren und Einzelartikel ist es fast unmöglich, alles alleine oder mit ein paar Angestellten zu zählen, so dass ich mir regelmäßig 10 bis 15 Aushilfen für die mehrstündige Arbeit suche.

Damit alles ordnungsgemäß abläuft, müssen einige Regeln beachtet werden. Vor allem, dass die Zettel (Ich erfasse hier meine Inventuren aus persönlichen Gründen noch schriftlich) ordentlich und nachvollziehbar ausgefüllt werden. Dazu habe ich vor einiger Zeit eine kurze Arbeitsanweisung erarbeitet, die gar nicht so schwer ist. Eigentlich... In Wirklichkeit sind dies vollkommen unverständliche und wirre Anweisungen. Zumindest, wenn man sich die Zählblätter so ansieht, die manche der Inventurhelfer abliefern... :-(
1. Mit den Zählblättern sorgsam umgehen! Keine Blätter abreißen!
Alle Zählbereiche bestehen aus mehreren, fortlaufend durchnummerierten Blättern, die zusammengeheftet sind. Man muss kein Blatt abreißen, man kann die vorderen auch nach hinten knicken.
2. Die genannte Reihenfolge ist absolut zu beachten!
Fachboden für Fachboden, Regalstück für Regalstück. Von oben nach unten. Von links nach rechts. Es ist wirklich nicht so schwer. Jaaaa, dachte ich auch immer...
3. Artikel mit dem gleichen Preis können zusammengefaßt werden, wenn sie nebeneinander stehen.
Ne-ben-ein-an-der. Das bedeutet so viel, wie nebeneinander. Wenn also an anderer Stelle im Regal ein Artikel mit dem selben Preis auftaucht, wird er gesondert gezählt. Klar, er steht ja nicht unmittelbar neben den anderen Artikeln mit dem selben Preis. Naja, macht ja auch nichts. Björn wird's schon bei der Kontrolle suchen und finden...
4. Jeden 5. Artikel namentlich erfassen, jeweils unter der Linie.
"5." bedeutet zwar nicht so viel wie "jeden", aber das hält manche Inventurhilfen nicht davon ab, mehr zu schreiben als zu zählen. Wir hatten hier schon Spezialisten, die ganze Regale Artikel für Artikel namentlich erfasst haben...
5. Sauber in Druckbuchstaben schreiben.
Kein Kommentar, da leider nicht lesbar...
6. Nichts überschreiben. Falsche Zeilen komplett entwerten (durchstreichen) und eine neue Zeile benutzen.
Es ist immer wieder amüsant, mehrfach durchgestrichene und wieder übergemalte Zahlen zu deuten. Allerdings nicht für mich.
7. Bei Fehlartikeln nicht "nichts" eintragen.
Alles schon dagewesen: Bei ausverkauften Artikeln stand auf dem Zettel hinter der Artikelbezeichnung und dem Preis als Istbestand eine Null.
8. Alle Zeilen verwenden.
Nice try. Aber mit Leerzeilen und Absätzen werden die Listen nunmal übersichtlicher. Darum geht es zwar nicht, aber wenn eine Aushilfe das entscheidet, dann ist es eben so.

Das ist der sich alljährlich wiederholende Frust.

Abgeschnürt

Das Foto ist zwar schon am Samstag Nachmittag bei der Metro entstanden, aber meine Meinung dazu ist nach wie vor unverändert: Ich hasse Krawatten. Beim Anblick dieser Galgenstricke brach ich in der Herrenabteilung beinahe in Gelächter aus...

Egal, ob uni oder mit feinem Muster, als unikat oder mit dicken Punkten: Binder sind überflüssig. Ich weigere mich beharrlich, die Dinger umzuknoten und brauche sie auch nicht für mein Selbstbewusstsein.
Und wenn ich Herr über hunderte Supermärkte mit tausenden Angestellten wäre: Meine Freiheit am Hals würde ich mir nicht nehmen lassen. :-)

Auch wenn man mir deswegen möglicherweise hin und wieder kein neues Auto verkauft. :-)


Gerichtstermin

Ich hätte niemals gedacht, dass ich überhaupt jemals gegen eine Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht stehen würde. Ich halte mich für relativ umgänglich und unkompliziert und versuche eigentlich immer, bei Problemen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Eine der Inventurhelferinnen aus 2006 (Hartz IV) bewarb sich einige Wochen später bei uns als Aushilfe. Obwohl ich anfangs wegen ihrer dominant-ruppigen Art, die auch von vielen Kollegen nach dem ersten Zusammentreffen spontan bemängelt wurde, skeptisch war, stellte ich sie auf 165-Euro-Basis (max. zulässiger Zuverdienst bei Arbeitslosen) als Packerin ein. Sie machte den Job vernünftig und offenbar mit offenen Augen: Sie wies mich auf Dinge hin, die möglicherweise schief laufen könnten. Unabhängig von den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kam sie teilweise auf über 30 Stunden pro Woche. Die massiven Überstunden wurden natürlich bezahlt, aber doch immerhin freiwillig und scheinbar notwendig abgeleistet. So gesehen eine perfekte Mitarbeiterin.
Einziger Wermutstropfen: Sie war immer knapp bei Kasse und ließ sich von mir den Lohn für ihre geleisteten Arbeitsstunden mitunter täglich auszahlen, da sie Probleme mit dem Amt hätte und dort ihre Akte falsch bearbeitet worden wäre. Das war zwar ein mächtiger Verwaltungsaufwand durch die vielen Quittungen, aber zähneknirschend habe ich sogar das getan. Nicht zuletzt deswegen, um zu zeigen, dass es in diesem Unternehmen sehr menschlich zugeht.
Im Laufe der Wochen bemühte sie diese Mitarbeiterin darum, immer mehr Aufgaben zu bekommen und wollte viele Sachen sogar vollständig alleinverantwortlich leiten, unter anderem die Wareneingangskontrolle bei den Hauptlieferungen. Ich war mir nicht sicher, ob ich dieses Verhalten nur als Zeichen extremen Arbeitseifers deuten sollte oder ob mehr dahintersteckte und beobachtete diese Entwicklung misstrauisch.

Mitte des Jahres erhöhte ich ihre wöchentliche Stundenzahl probehalber (mit schriftlich vereinbarter Probezeit!) auf 35 Stunden, da sie sich von dem Moment an alleinverantwortlich um die gesamte Abteilung Molkereiprodukte kümmern sollte. Das klappte leider nicht so, wie es sollte und darum entzog ich ihr die Verantwortung nach wenigen Wochen wieder und beschäftigte sie wie zuvor als Packerin im Laden. Diese Änderung geschah dummer- und naiverweise nur mündlich, wenn auch vor Zeugen. Sie bestätigte die Änderung mündlich und versicherte mir, sich wieder beim Arbeitsamt zu melden. Ich zahlte ihr von dem Moment an nur wieder den Lohn für 6 wöchentliche Arbeitsstunden aus.
Die Konsequenz war, dass ich ab sofort nur noch Krankmeldungen hereingereicht bekam, dann früher genehmigter und ungenehmigter Urlaub folgte und dass nach einigen Wochen ein Schreiben der Gewerkschaft einging, in dem ich aufgefordert wurde, die ausstehenden Gehaltszahlungen zu begleichen. Rechtlich war daran nichts auszusetzen, wenn man bedenkt, dass diese Änderungs-Kündigung tatsächlich schriftlich hätte erfolgen müssen und darum diese Kollegin offiziell noch in Vollzeit beschäftigt, wenn auch krankgeschrieben war. Groteskerweise wurde in dem Schreiben der Gewerkschaft als Forderung das Bruttogehalt aufgeführt. Die hofften wohl darauf, dass irgendein Dummer blind und eingeschüchtert bezahlt...

Ich zahlte das (richtig berechnete) Geld aus - und bekam dennoch zwei Tage später eine Ladung zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen. Um was es genau ging, erfuhr ich vergangenen Freitag:

Kleiner Fauxpas meinerseits: Unabhängig vom Arbeitsvertrag beschäftigte ich die Mitarbeiterin im Grunde von Anfang an in einem Umfang, der über die 400€-Grenze hinausging und damit sozialabgabenpflichtig war. Dadurch ergab sich letztendlich, dass der Urlaubsanspruch für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung auf Vollzeit zu berechnen war.

Wir einigten uns unmittelbar vor der Verhandlung auf eine bestimmte Summe und dass das Arbeitsverhältnis damit offiziell beendet ist, so dass die Richterin nur noch die besprochenen Dinge zu Protokoll nehmen musste...

Ich verbuche dies unter "Wieder was gelernt!" und möchte nun nicht mehr darüber nachdenken.

Nächstes Mal alles schriftlich.

Exotisches Leergut (23)

Warka Starkbier aus Polen. Aber auch dieses Leergut ist wieder nur halb exotisch. Immerhin ist das Rückenetikett in Deutsch beschriftet und mit der Adresse des deutschen Importeurs versehen. Schade eigentlich.

Los, ihr Kunden. Reist mal mehr nach Übersee! :-)