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Nur mit Adresse

Eine Bewerberin hat mit der Post eine kurze Bewerbung geschickt. Klingt so weit ganz interessant, aber es gibt (mal wieder) keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. (Und das bei einer jüngeren Bewerberin!)

Ich habe ja zugegebenermaßen keine Motivation, die restliche Kommunikation via Briefpost fortzusetzen. (Schreiben, ausdrucken, in einen Umschlag stecken, Briefmarke ausdrucken, zum Briefkasten bringen …)

Obwohl es auch mal ein interessantes Experiment wäre, zu sehen, wie lange man es mit den klassischen Kommunikationswegen herauszögern kann, einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. :-D

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Kommentare

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Josef am :

Das kann z.B. ne Schwangere im 3. Monat sein, die noch Anrecht auf Arbeitslosengeld hat und vom Jobcenter trotzdem dazu genötigt wird, Bewerbungen zu schreiben. Vielleicht ist das einfach ihre Art, dir als AG zu sagen, dass das nichts werden soll. Finde ich gar nicht so verkehrt.

Chris am :

Man müsste erwarten, dass sie das Blog liest und 1 lustigen Kommentar schreibt. Schließlich informiert man sich ja vorher über den AG...

Jakob am :

Brief hinschicken und um telefonische Terminvereinbarung zum Gespräch bitten. Könnten gut investierte 70 Cent sein.

Michael K. am :

Es gibt Leute, die sind Leistungsbezieher (ALG II, also Hartz 4) und müssen gegenüber dem Jobcenter regelmäßig ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen, möchten aber nicht, dass das Jobcenter von der Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Kunden erfährt. Diese Angaben fehlen deswegen in solchen Bewerbungen, die leider oft auch nur einem Tätigkeitsnachweis gegenüber dem Jobcenter dienen. Der Bewerber spekuliert auf eine schriftliche Absage, die er dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen kann.

Hintergrundinformation siehe auch hier:
https://elo-forum.info/index.php/Thread/1989-Telefonnummer-beim-JC-l%C3%B6schen-lassen/

oder hier:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=24706.0

Die Sorge ist nicht ganz von der Hand zu weisen, da sich Kunden und Sachbearbeiter mitunter auf Augenhöhe treffen und das Verhältnis völlig zerrüttet ist: Kommunikation via Telefon kann nicht belegt werden, Leistungskürzungen auf dieser Basis können schwerlich angefochten werden. E-Mail-Adressen werden anscheinend gerne ungefragt an zwielichtige Zeitarbeitsfirmen durchgereicht und sind ein gutes Recherchehilfsmittel fürs Internet, auch wieder um den Leistungsbezieher zu tracken, mit dem Ziel der Leistungskürzung. Der Sachbearbeiter der Behörde ist selbst über eine direkte Durchwahl nicht zu erreichen, aus der dienstlichen E-Mail-Adresse wird gerne ein Staatsgeheimnis gemacht.

Das vorgenannte Szenario ist hoffentlich nicht das Tagesgeschäft, scheint aber in Deutschland leider vorzukommen. Siehe auch hier:
http://www.hartziv.org/news/20130525-wenn-das-jobcenter-bei-facebook-co-spioniert.html

Trotzdem: Als ehrbarer Bremer Kaufmann schickt man auch auf Initiativbewerbungen eine höfliche Absage oder den Wunsch nach Einladung und Kontaktdaten mit der gelben Post - das ist doch seit Jahrzehnten das Tagesgeschäft in ordentlich geführten Unternehmen. Vielleicht aus Gründen der DSGVO künftig sogar verstärkt.

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