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Beschädigte Teile

E-Mail unserer Versicherung:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass im Schadenfall die beschädigten Teile bis zur endgültigen Regulierung aufbewahrt werden müssen.
"
Ich dachte immer, dass das für jemanden, der es schafft, eine Geschäftsversicherung abzuschließen, auch ohne vorhergehende Erklärung klar sein sollte.

Offenbar nicht. :-P

(Betraf nicht uns, sondern offenbar irgendeinen anderen Kunden.)

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Kommentare

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0815 am :

Die Versicherung ist zu diesem Hinweis verpflichtet. Was durchaus sinnvoll ist.

DerBanker am :

Pff. Du findest eigentlich immer jemanden, dem alles mögliche nicht klar ist.

Ich hatte schon Leute, die sich das beste vom besten zusammenbestellten und sich dann wunderten, dass das entsprechend Geld kostet.

DerBanker am :

Pff. Du findest eigentlich immer jemanden, dem alles mögliche nicht klar ist.

Ich hatte schon Leute, die sich das beste vom besten zusammenbestellten und sich dann wunderten, dass das entsprechend Geld kostet.

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