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Freundlicher Geldautomat

Ein Schild bei uns an der Kasse, welches seit ein paar Tagen die Kunden auf eine unserer vielen Serviceleistungen hinweist.

Der Smiley erinnert etwas an diesen Kollegen. :-)


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Comments

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Marius on :

Was sollen denn bloss die armen Marsmaennchen sagen? Poehser Purche!

Horst Björnte on :

Die hübscheren aber sind beim Penny!

http://i3.kym-cdn.com/photos/images/newsfeed/000/271/702/d1d.jpg

johnny on :

Das macht ihr, um nicht so viel Bargeld in der Kasse zu haben? Oder reicht der Mehr-Umsatz, weil die Leute, die eigentlich nur zum Geld holen kommen, auch was kaufen, um die Gebühren aufzuwiegen?

Horst Björnte on :

Würde drauf tippen, ja: http://www.shopblogger.de/blog/archives/12709-Geld-abheben-am-Montag-Morgen.html

Bargeld on :

Würde mich auch interessieren. Eine EC-Transaktion ist doch auch immer mit Kosten verbunden.

Der Sparsame on :

Ich find die Idee echt gut :-)
REWE verlangt einen Mindesteinkauf von 20€ :-P

Die Barschlampe on :

Uh Björn, keine gute Idee. Cashback-Auszahlungen benötigen einen gewissen Mindestumsatz und haben eine Höchstgrenze - und du brauchst so oder so ne Genehmigung der Bafin für Zahlungsdienstleistungen...

dr. pop on :

Was für ein Quatsch.
Dir ist wohl die Lampe im Barsch durchgebrannt.

Dr. No on :

Falls ein Händler im Rahmen des electronic cash-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Bestimmungen:
• Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer electronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und
Dienstleistungen des Händlers zulässig. Die Höhe der electronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen.
• Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages
durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister.
• Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist der Händler an das Ergebnis der Autorisierung des
Zahlungsdienstleisters gebunden.
• Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen.

Finba on :

Und das interessiert jetzt wen? Genau, den Barsch, den mit der durchgebrannten Lampe. Aber sonst niemanden.

dr. pop on :

"Die Höhe der electronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen."

Sie soll, also muss sie nicht.
Außerdem handelt es sich bei den von Dir aufgelisteten Bestimmungen lediglich um die AGB der Netzbetreiber/Terminalprovider. Eine gesetzliche Regelung ist es nicht.

Und was die Genehmigung der Bafin angeht: Die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig. Allerdings nur für Zahlungsinstitute.
Ein Supermarkt ist kein Zahlungsinstitut. Auch nicht, wenn man dort Geld abheben kann.

Nichtderandere on :

Zwar zeigt "soll" den Regelfall an, von dem Ausnahmen denkbar sind, z.B. 19,99€ statt 20,00€ oder Geldauszahlung kann bestehen bleiben, auch wenn der Kaufgegenstand eventuell returniert wird. Aber ohne Untergrenze entspricht das eben nicht den gemeinsam vereinbarten AGB, sodaß der Vertragspartner auf Unterlassung pochen oder das Geschäftsverhältnis beenden kann. Wenn man grenzenlos auszahlt, dann wird man wahrscheinlich eben doch zu einem Zahlungsinstitut. Und selbst in den größten Supermärkten sind die internen Geldautomaten ja nicht firmenintern, sondern immer von dieser oder jener Bank.

dr. pop on :

Die gemeinsam vereinbarten AGB schreiben keine Untergrenze vor. Sie empfehlen lediglich eine.
Anders ist das bei der Auszahlungshöhe. Dort ist ein Limit klar geregelt ("Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen.").

Björn verstösst demnach nicht gegen die AGB, wenn er Bargeldauszahlung ohne Mindestumsatz anbietet, sofern er dem Kunden nicht mehr als 200 Euro auszahlt.

ExBankITler on :

Wobei Björn trotzdem *irgendeinen* Kauf abwickeln muss, damit es rechtens bleibt. Nur kann das ein 1-Cent-Artikel sein, wegen der Soll-Bestimmung.

Klodeckel on :

Toller Service, den Edeka Harste bzw. der noch-Neustädter Fischmarkt da anbietet. Würd ich mir auch dort wünschen, wo ich regelmäßig einkaufe, nur leider geht das sowohl bei penny als auch bei netto immer nur ab einem Einkaufswert von mindestens 25 Euro.
Bis auf Parkgebühren, Brot/Semmeln und die nicht-tankstellengebundene-Waschstraße kann ich persönlich alle Dinge des alltäglichen Gebrauchs bequem mit Karte zahlen, daher brauch ich alle 2-3 Wochen mal nen 10er oder 20er in bar. Schön, wenn man dafür nicht mehr extra zu Bank fahren muss.

Peterchen on :

Ich hab mir ja sagen lassen, man darf sogar mehr als 10 oder 20 Euro abheben, dann muss man nur alle paar Monate mal Bargeld besorgen, den Rest der Zeit hat man ja noch welches vom letzten Mal.

too on :

Aber dann verliert er ja die Guthabenzinsen.

Um diesen Verlust wieder auszugleichen müsste er ja 5 Stunden durch die Gegend fahren um nachzusehen wo der Tempo-Kombi-Pack 8 Cent billiger ist.

Tina-Maria on :

bei uns in Bayern hab ich das noch nicht gesehen. Aber ich achte mal darauf. Lg ;-)

too on :

Bayern ist groß. Da könnte die Rückmeldung dauern.

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