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Tatvorwurf: Hausfriedensbruch

Am 1. April, und es war kein Aprilscherz, fing sich ein Mann von mir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches ein. Ich berichtete damals natürlich davon - und bekam nun ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bremen: Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten kann nicht angenommen werden. Das war ja nun auch fast nicht zu erwarten...
Wie immer bleibt es mir natürlich unbenommen, Privatklage zu erheben - da ich allerdings keine Lust habe, in eine solche Angelegenheit noch mehr Zeit und Kraft zu investieren, sehe ich davon mal ab.
Aber einen ordentlichen Schrecken hat der Typ hoffentlich schon bekommen.

Musik:
Phil Collins - Do You Remember?

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Comments

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Aka on :

Also ist Hausfriedensbruch zwar strafbar, aber es passiert nichts. Hmm.

Christian on :

Es passiert nur dann nichts, wenn der Täter bisher noch nicht strafrechtlich aufgefallen ist, sich derartige Vorfälle nicht häufen und ansonsten nichts passiert ist. Wann die Verweisung auf den Privatklageweg erfolgt, ist außerdem von der Praxis des jeweiligen Bundeslandes (Bremen gilt in dieser Hinsicht als sehr liberal) und teilweise sogar des jeweiligen Sachbearbeiters der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft abhängig. So pauschal kann man also nicht sagen, daß nichts passiert.

Aka on :

Besten Dank für die Erklärung.

jÖrg on :

Vielleicht solltest du mal Nachts gegen 2 Uhr heftigst an seine Tür klopfen und fragen ob er sich, der Klage wegen, erschrocken hat.

Peter on :

Zählen wir, die Shopblogger-Leser, nicht als "Öffentlichkeit"? ;-)

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