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Beglichen, irgendwie…

Mit der Post kam ein Schreiben einer Versicherung hier an, in dem mir mitgeteilt wurde, dass dieser Schaden (Tzzz… Erst mit breitem Kopf herumrandalieren und das dann über die Versicherung abwickeln…) beglichen wurde und dass man mir den Rechnungsbetrag überwiesen hätte.

Schön, dachte ich zunächst. Da steht nur eine vollkommen falsche Kontonummer. Darum werde ich mal am Montag kümmern.

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Kommentare

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Melanie am :

Vermutlich ist die falsche Kontonummer seine eigene. :-D Aber gut, dass es jetzt beglichen wird... letztenendes.

SaltyCat am :

Ich möchte nur mal wissen, wie er mit so einer Versicherungsmauschelei den geforderten Nachweis fürs Gericht erbringen will ...

DJ Teac am :

In dem die Versicherung ihm vielleicht ein Schreiben ausstellt dass sie das Geld überwiesen haben?

DJ Teac am :

Auf der anderen Seite. Warum übernimmt eine Versicherung überhaupt diesen Schaden?

Den soll dieser Asoziale mal schön selber begleichen.

SaltyCat am :

Ich nehme an, dass der Tatbestand bei der Versicherung entsprechend verändert angegeben wurde ("gestolpert", "geschubst" etc.). "Ich hab die Tür aufgetreten" ist nämlich m.E. kein versehentlich entstandener Schaden, für den die Versicherung aufkommen müsste.
Da das Gericht aber die genauen Umstände kennt, wird ein Bestätigungsschreiben der Versicherung hier wohl zumindest für neugierige Nachfragen sorgen.

The other one am :

Dazu fällt mir nichts mehr ein. Unsere Gesellschaft ist einfach nur krank.

Till am :

Wenn man ein schlechter Mensch wäre, dann könnte man nach Erhalt der Zahlung ein Schreiben an die Versicherung schicken, dass man das Geld auf dem richtigen Konto erhalten hat, und sein Erstaunen zum Ausdruck bringen, dass die Versicherung vorsätzlich verursachte Schäden reguliert...

DJ Teac am :

Tausche "schlecht" mit "gerecht" dann passt es.

Werdersee Hase am :

Verstehe ich nicht, wieso sollte man ein schlechter Mensch sein, wenn man einer Versicherung UND der Gesellschaft einen Gefallen tut. Die Jungs waren auf Krawall gebürstet, und wer so viel überschüssige Energie hat, dass dabei Glas zu Bruch geht, sollte schauen, wie er sie sinnvoll kanalisieren kann. Als Eisenbieger aufm Rummel könnte er Hobbies wie Glasbruch an fremdem Eigentum auch ohne Versicherungsbetrug locker refinanzieren.

Fazit: in meiner Sicht der Welt ist ein solches Arschloch ein schlechter Mensch. Nicht der, der höflich bei der Versicherung nachfragt.

Oskar am :

Möglicherweise hat der Delinquent ja in Zusammenarbeit mit seinem Versicherungsfutzi die persönliche Kontonummer zur Regulierung angegeben. Wenn Björn nicht auf Zack wäre verbliebe der Betrag quasi als Belohnung beim Delinquenten. Und wenn Björn sich rührt wird's eben mehr oder weniger reibungslos korrigiert. Nach dem Motto: Versuchen kann man's ja und die Versicherungsbeiträge habe ja schließlich auch selber gezahlt.

ednong am :

Hm,
da versucht man einmal seine Kontonummer einzuschmuggeln - und schon fällt's auf. ;-)

schmitzrocket am :

Kann es sein, dass das Björns Versicherung war, die jetzt das Geld vom Verursacher zurückbekommen hat.

Björn schreib doch "Meine Versicherung wird's freuen, dass es diesmal einen Verursacher gibt, von dem sie sich das Geld wiederholen kann."


Oder

The other one am :

Dann hätte er geschrieben "meiner Versicherung ..."

chrisla am :

Ich gehe davon aus, dass das Geld auf das Konto des Verursachers bezahlt werden soll und dieser anschließend weiterüberweist. Damit hätte der Verursacher einen Beleg für das Gericht und Ende der Geschichte, wenn Björn nicht die Versicherung informiert, dass der Schaden mutwillig verursacht wurde.

The other one am :

"... wenn Björn nicht die Versicherung informiert ..."

Und da muss man in unserer Gesellschaft ja mittlerweile genau differenzieren.

Oskar am :

Ist sowas denn - gewöhnlicherweise oder generell - so, daß der Schadensersatz erst dem Verursacher und Versicherungsnehmer übertragen wird, auf daß der selbsttätig oder auf Drängen des Geschädigten das weiterüberweist? Ich kann mir das kaum vorstellen. Was, wenn der Verursacher dem Geschädigten hinhalten möchte oder Schulden hat oder eine Pfändung läuft oder die Summe groß genug, daß er darüber nachdenkt sie zu nehmen und unterzutauchen? So eine Geldanweisung wäre ja sogar ein Anreiz überhaupt erstmal absichtlich einen sehr teuren Schaden zu verursachen. Ich kann's mir nicht vorstellen.

Archer am :

Die Versicherung zahlt's, holt es sich aber von ihm wieder. Kriegen alle schon wieder Schnappatmung und Karpfenmaul, ohne mal kurz ernsthaft drüber nachzudenken... :-|

The other one am :

Ach ja.

Und woher weisst Du das?

krassdaniel am :

Kleiner Reminder an Björn:

Was hast du bei der Versicherung zu hören bekommen?

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