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Fristlose Kündigung

Nach längerer Zeit verbringe ich mal wieder einen Sonntag hier in der Firma. Meistens erledige ich an den "kundenfreien Tagen" angenehme Dinge. Aufräumen, Neuplatzierungen, Sortimentspflege und teilweise auch private Angelegenheiten.
Heute musste ich ein weniger schönes Thema angreifen. Dieses Schreiben habe ich eben in den Briefkasten geworfen:
Fristlose Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau xxx,

ich kündige das mit Ihnen seit xxx bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung. Vorsorglich spreche ich die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin aus, falls die außerordentliche Kündigung wider Erwarten unwirksam sein sollte.

Die Kündigung erfolgt, da Sie nachweislich in mindestens einem Fall Bargeld aus der Kasse genommen haben. Damit erfüllen Sie den Tatbestand des Diebstahls!

Ein solches Fehlverhalten kann ich weder dulden noch entschuldigen und sehe aufgrund Ihrer Handlung und aufgrund des zerstörten Vertrauens keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit.

Das noch offene Monatsgehalt wird von mir als Vertragsstrafe und zum Ausgleich des entstandenen Schadens einbehalten. (§3.4 des Arbeitsvertrages vom xxx)

Mit freundlichem Gruß,
Das sind die negativen Seiten der Selbstständigkeit. Dass man hier tagtäglich von irgendwelchen Ladendieben beklaut wird, daran hat man sich ja schon beinahe gewöhnt. Aber wenn es die eigenen Leute sind, die "mein" und "dein" nicht unterscheiden können, bin ich um ein Vielfaches enttäuschter. :-(

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Kommentare

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Jemand am :

Ab zum Arbeitsgericht und dann bekommt die gute noch 3 Monatsgehälter und ein gutes Zeugnis.

Erklärbär™ am :

Dummbatz! So arm dran mag vielleicht das deutsche Strafrecht sein, nicht allerdings das deutsche Arbeitsrecht.

In so einem Fall wird es weder eine Abfindung in welcher Höhe auch immer geben, noch wird es ein gutes Zeugnis geben. Letzteres vielleicht auf den allerersten Blick schon, gewisse Formulierungen und Aussagen sind allerdings bekanntermaßen nicht einklagbar und damit können rechtsverbindlich auch trotz Zeugniscode weiterhin Arschloch-Zeugnisse ausgestellt werden. Und das ist auch gut so. :-)

NetzBlogR am :

Darf man fragen, um welchen Wert es hier geht? Ich denke mal nicht, dass es hier einen zweiten Fall Emmely gibt.

shopgirl71 am :

und für wieviel Stunden war sie da?
Brauchst du jetzt ne neue Kraft?

Stephan535 am :

Bis zu welcher Summe wäre Klauen noch in Ordnung?

schmitzrocket am :

Bargeld aus der Kasse zu nehmen ist doch kein Diebstahl.

Das wird die Frau doch andauernd machen, wenn sie Kunden Wechselgeld gibt.


Selbst wenn sie das Geld behalten hat, ist immer noch fraglich ob zurvor ein Gewarsahm gebrochen wurde.

F aus W am :

§242 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueigenen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Das mit dem Gewahrsam wäre dann vermutlich Einbruch, aber das schau ich jetzt nicht nach, ggf. kommt auch noch Unterschlagung in Betracht, aber das sind jetzt juristische Wortklaubereien, die für Otto Normalverbraucher irrelevant sind

Miss Marple am :

Und weiß sie es schon oder erfährt sie und alle ihre Bekannten, Freunde und Nachbarn jetzt gerade aus dem Blog, dass sie Dienstag oder Mittwoch Post bekommt? Ihr Verhalten ist unter aller Kanone, garaniert. Aber im Weblog öffentlich zu lesen, dass und wieso man gekündigt wurde, ist schon heftig. So krass, dass sie öffentlich an den Pranger muss, ist es ja nun auch wieder nicht. In einem solch überschaubaren Betrieb wie einem Spar-Markt ist schnell raus, wer es war, auch wenn kein Name genannt wurde. Sorry, das musste auch mal raus, wenn ich auch das Gefühl, beklaut zu werden, sicher gut nachvollziehen kann.

Anja am :

In dem Laden, wo ich früher egarbeitet habe, war auch ohne Blog sehr schnell raus wer(ist klar, merkt man, wenn ein Kollege nicht mehr auftaucht, nicht mehr in der Zeitplanung steht usw) wegen was für Beträgen geflogen ist(die wenigsten werden beim ersten Versuch erwischt und es kursiert im Laden, wenn öfter mal Kassen nicht stimmen oder die Inventurdiffs mehrmals in Folge überm Schnitt liegen und dann wird auch innerhalb der Belegschaft darüber diskutiert, auch so, dass der Chef nicht unbedingt alles mitkriegt).

Und wer stiehlt, hat ganz einfach mal selber Schuld, wenn es alle erfahren. Niemand stiehlt und weiß nicht, dass das nicht okay ist. Es darf ja nichtmal im Zeugnis stehen, so dass der nächste Arbeitgeber vorgewarnt wäre und Azubis dürfen sogar ihre Ausbildung schulisch beenden und es taucht nie wieder auf irgendwo! Vielleicht lernt der-/diejenige aus der Öffentlichmachung sogar mehr, als aus der Kündigung. Björn hat keinen Namen genannt, in so fern sehe ich da gar kein Problem

Miss Marple am :

Ja, aber erstens ist das Verbreitungsgebiet des Shopbloggers wohl ungleich größer und nicht jeder, der das hier liest und bei Björn einkauft, hätte das ohne den Beitrag automatisch mitbekommen. Und zweitens - was ist z. B. mit einer vollkommen unschuldigen Kassiererin, die vielleicht gerade im Urlaub ist, in den Laden zurückkehrt und sich dem Gerede gegenübersieht, man dächte, sie sei gar nicht mehr dort beschäftigt, weil... Und geredet wird ziemlich viel, da finde ich einfach den Blogbeitrag ein wenig problematisch. Klauen ist Scheiße und die Kündigung an sich vollkommen gerechtfertigt, da stimme ich vollständig mit Björn überein. Die Kündigung hat sie sich redlich verdient.

Miss Marple am :

Da magst du nun wieder Recht haben. :-P

nabend am :

tut das weh, wenn man einen tatbestand erfuellt?
dachte immer, nur tatbestandmerkmale koennen einen tatbestand erfuellen.

DJ Teac am :

Ich wäre ja mal auf das Arbeitszeugniss gespannt.

Finde das ganze sowieso schwachsinnig geregelt mit den Arbeitszeugnissen.
Warum nicht wie im Schulzeugniss? Noten für die einzelnen dinge. Darunter zwei Zeilen für Bemerkungen, in diesem Fall "Fristlos gekündigt wegen Diebstahl".
Natürlich nur wenn das ganze Nachweisbar ist, wovon ich nun einmal ausgehe in diesem Fall.

Klabund am :

Ja geniale Idee.
Das jeder Dummdödel die Angestellten mit Zeugnisnoten bewerten kann. Da werden die feuchten Träume von Leuten mit Dominanz-Fetisch war.
Schon ausgebildete Lehrer haben zu einem großen Teil massivste Probleme, neutral zu bewerten. Das geht beim unterbewussten Titten-Bonus bei weiblichen Schülerinnen los und führt sich so weiter bei jeder Art von Sympathie / Antipathie.
Was grundsätzlich eine Gesellschaft braucht ist weniger stumpfe Bewertung, und da hat das deutsche Recht mal ausnahmsweise was gutes rausgekriegt, beim Arbeitszeugnis.

DJ Teac am :

Ach bitte.

Nichts gescheites hat man da zustande gebracht.
Was ist denn mit Leuten die Stinkfaul sind und unverschämt dem Cheff gegenüber?
Denen darf man dann auch noch ein durchschnittlich gutes Zeugniss ausstellen.

Das kannst du dir solange schön reden wie du möchtest. Aber das führt den Sinn eines Zeugnisses ad absurdum.

Entweder klare und ehrliche Ansagen was Sache ist, oder das Zeugnissystem abschaffen.

Wenn es nicht erlaubt ist Leute negativ zu bewerten, braucht man sie nämlich garnicht zu bewerten. Aber leider ist man ja dazu gezwungen.

Klabund am :

Ich hab schon verdammt viele schlechte Zeugnisse gelesen. Wenn es schon losgeht mit "Er war bemüht, im Rahmen seiner Möglichkeiten..." dann weiss jeder woran man ist. Das muss man nicht noch mit völlig subjektiven Schulnoten o.ä. verschärfen.
Heute ist es leider die seltene Ausnahme, das man sein Leben in einem Betrieb verbringt. Und sofern man sein Leben nicht 100% angepasst und unauthentisch verbringt ist es normal, das man auch mal irgendwo aneckt und mit einem Chef mal nicht so gut klar kommt. Dann braucht man nicht noch Schulnoten.

telefonfreak am :

Ich wunderte mich beim Lesen über die Vertragsstrafe. Kannte ich so aus Arbeitsverträgen bisher nicht. Google findet Urteile, dass Vertragsstrafen erlaubt sind, so lange diese nicht den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Zitat von einer Rechtsanwaltshomepage: "Ist eine Vertragsstrafe zu hoch, ist sie unwirksam. Weder eine geltungserhaltende Reduktion noch der Rechtsgedanke des § 343 BGB sind geeignet, die Vertragsstrafe herabzusetzen (BAG - 8 AZR 196/03 - 04.03.2004). "

Wieder was gelernt...

Fabian S. am :

Ich möchte einfach mal in die Datenbank werfen, dass BJörn womöglich den Beitrag ausreichend verfremdet hat, damit die betroffene Person hier nicht erkennbar wäre.

Vielleicht ist das mit der Kündigung ja doch schon einige Wochen her.
Vielleicht arbeiten doch mehr als nur eine Frau bei Björn an der Kasse.
Vielleicht ist es auch gar keine Frau.
Vielleicht war es keine Kassiererin, die Geld geklaut hat, sondern ein sonstiger Mitarbeiter, der Waren geklaut hat oder so.

Auke am :

Soweit es sich um eine Vollzeitkraft handelt, ist es sicher nicht zulässig, bei einem Schaden von 100 Euro das Monatsgehalt einzubehalten.

Daneben kann man damit der ehemaligen Angestellten auch die Existenz zerstören - auch wenn man ihr das vielleicht wünscht, sollte man das nicht tun.
Es wird schon schwierig genug sein, dass sie die kommenden drei Monate ausschließlich ALG-II erhalten kann.

Kampfschmuser am :

Die Existenz zerstören? Wegen 1 Monatsgehalt? Oje, sie tun mir leid.

H4? Sogar das sollte der Verkäuferin gekürzt werden. Sie hat ihren Chef beklaut, die Person, die ihr eine Arbeit gibt und ihr das Gehalt bezahlt hat. Dafür kommt sie noch gut weg.

Wenn ich hier lese, wie Herr Harste sich gegenüber den Menschen verhält, nehme ich an, dass er ansonsten ein fairer und herzlicher Mensch gegenüber seinen Mitarbeitern ist und eher auch ein leicht familiäres Klima herrscht. In so einem Klima sollte es sich doch gut arbeiten (und nicht klauen) lassen.

MarcFA am :

Ich finde es einfach nur traurig...warum machen Menschen so etwas?

ronaldo am :

Wenn dass dem Arbeitsgericht nicht mal viel zu unspezifiziert ist, wenn weder Tag noch Uhrzeit des Diebstahls und keine Beweismittel genannt werden.

ronaldo am :

QUOTE:
"Die Kündigung erfolgt, da Sie nachweislich in mindestens einem Fall Bargeld aus der Kasse genommen haben. Damit erfüllen Sie den Tatbestand des Diebstahls!"

"Euer Ehren, ja ich habe Bargeld aus der Kasse genommen, weil ein Kunde mit einem 200-EUR-Schein bezahlt hat und ich ordnungsgemäß das Rückgeld für ihn entnommen habe! Der dreiste Herr Harste behauptet, mein Auszahlen von Rückgeld an den Kunden sei Diebstahl. Ich sehe das als schwerwiegende Beleidigung und fordere hiermit 20.000 Euro Schmerzensgeld von Herrn Harste."

Erklärbär™ am :

Seit wann zur Hölle muss denn eine Kündigung überhaupt eine Begründung enthalten?

Richtig, du erkennst deinen Fehler. Ein Zeugnis muss KEINE Begründung enthalten. Insofern gibt es da auch nichts, was "dem" Arbeitsgericht zu unspezifiziert sein wird.

Erklärbär™ am :

Ersetze das Wortpaar "Ein Zeugnis" natürlich durch "Eine Kündigung", ich sollte weniger an den Bär meiner Frau denken.

schmitzrocket am :

Seit 1969, siehe § 626 BGB.
"Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."

Erklärbär™ am :

Ach, und das heißt also, dass es in der Kündigung stehen muss? Echt jetzt? Wirklich? Sagt das § 626 BGB?

NEIN, das sagt er natürlich nicht. Insofern bleibt meine Aussage weiterhin zutreffend. ;-)

dr. pop am :

Bedeutet aber doch, dass in der Kündigung selber keine Begründung angegeben werden muß.

tizkohime am :

Gutes Arbeitszeugnis hin oder her, viele Geschäfte verlangen neben Zeugnissen noch ein polizeiliches Führungszeugnis oder holen sich auch schonmal Infos von früheren Chefs ab. Spätestens da ist Sense und Schluss mit Schönreden =)

Wozu also sich aufregen? Bekommt jeder das was er verdient so oder so...

Anja am :

Auch Chefs von ehemaligen Angestellten bleiben nicht ewig... Mein ehemaliger Chef arbeitet ebenfalls nicht mehr in dem Unternehmen und die darüber, kennen nichtmal meinen Namen... Und ich bin noch nicht lange da weg und nein, weder mein Chef noch ich wurden gekündigt.


Und bis das normale Führungszeugnis mal rigendwas enthält, kann ne Menge passieren...

Zarpan am :

Das ist doch kein Diebstahl nach §242 StGB. Das ist Unterschlagung nch §246 StGB :-D

Und ja ich bin gerne ein Klugscheißer ^^

Joe am :

Die betreffende Person kann froh sein nur mit einer fristlosen Kündigung und dem Einbehalten des Lohns davon zu kommen.
Strafanzeige und verurteilung wäre schon eine andere Sache.

Es gab Zeiten da wurden solchen Personen eine Hand entfernt - nachdem sie vorher einige Zeit am Pranger verbringen durften. Und selbst das war noch ein freundliches Arrangement.

Alles hat seinen Preis.

Klodeckel am :

War ja klar, dass hier geradezu reflexartig Kommentare auftauchen, in denen die Diebin als Opfer gesehen wird (könnte sie evtl. durch den Blogeintrag in ihrem "Umfeld" zu identifizieren sein? - Oh Schreck, die Arme! Darf der herzlose Björn einfach so das ausstehende Gehalt einbehalten - wie unangemessen bei einem Schaden von läppischen 100 Euro!).

Mit der Diebin hab ich NULL Mitleid. NULL!
Mein Mitgefühl gilt aber dem Shopblogger. Wer weiß, wie lange und wie oft die Diebin ihn schon bestohlen hat. Die 100 Euro ist wohl nur die Summe, die 100%ig nachweisbar ist. Man darf getrost davon ausgehehen, dass sie schon monatelang "lange Finger" gemacht hat. Da ist sie mit dem Blogeintrag, der fristlosen Kündigung und (hoffentlich) einem Rauswurf mit Hausverbot vor versammelter Mannschaft noch sehr gut bedient.

OxKing am :

AFAIR ist den Lohn einfach einbehalten nicht rechtens.
Und ein Unrecht wiegt das andere nicht auf.

Auch wenn die ganzen Stammtischpolemiker
die hier regelmäßig kommentieren
das sicher wieder anders sehen.
Das sind aber sowieso die die am lautesten schreien
wenn sie Opfer ihrer sonst stets geforderten harten Strafen
und rücksichtslosen (vor)Verurteilungen werden.

Diebstahl finde ich ebenfalls unerträglich.
Und Björns Enttäuschung darüber dass es eine Mitarbeiterin war, der natürlich besonderes Vertrauen entgegengebracht wird, ist auch verständlich. Da hätte ich auch keine Lust eine solche Person weiter zu beschäftigen. Aber man sollte dennoch bedenken welche Folgen das einbehalten eines Monatslohns für den Betroffenen haben kann. Gerade in Zeiten wo jeder zig Verträge und Rechnungen zu begleichen hat, die bei Zahlungsunfähigkeit gleich zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Da wird schnell eine Spirale draus die wirklich jemanden das Leben versauen kann.

murry am :

Natürlich ist es nicht rechtens "einfach so" Lohn einzubehalten. Es kann allerdings rechtens sein, Lohn als Teil einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Vertragsstrafe einzubehalten. Das ist offenbar hier geschehen. Ob die Vertragsklausel den gesetzlichen Vorgaben entspricht können wir hier allerdings nicht beurteilen, denn wir kennen den Arbeitsvertrag nicht.

Iceflame am :

Ohja, am Besten eine "Dieb" Tätowierung mitten auf die Stirn, damit man auch ja nie wieder einen Job bekommt...
Ich habe immer noch damit zu kämpfen mit einem fehlenden "ehrlich" in meinem Zeugnis eine Arbeit zu finden.
19 schüchterne Jahre alt, in der Ausbildung, Chef wollte mich loswerden da ich unbequem wurde (hatte schon 160 unbezahlte Überstunden die ich laut Vertrag gar nicht hätte haben dürfen), von 4 Leuten bequatscht und bedroht damit ich die Kündigung unterschreibe.
Hey, ein Leergutbon für 26€ hat plötzlich gefehlt, hab ich doch sicher in die eigene Tasche gewirtschaftet...
Mieses Zeugniss für 2,5Jahre Arsch aufreissen bekommen, 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt. Ohne dass mir irgendwas wirklich nachweisbar gewesen wäre, wie auch, wenn ich doch gar nichts geklaut habe :/

Es gibt durchaus Menschen die einfach reingelegt wurden, sollen die auch bis an ihr Lebensende als Dieb gebrandmarkt werden?
So leid es mir für die Arbeitgeber tut, aber auch ein Mitarbeiter der in einem vorherigen Laden nicht zgegriffen hat kann es sich immer noch irgendwann anders überlegen.

Klardenker am :

Wenn Du's nicht getan hast und es keine Beweise gab, wieso hast Du die Kündigung unterschrieben, die offenbar darauf Bezug nahm? Und wieso findet man keinen neuen Job, wenn in einem Zeugnis das Wort "ehrlich" fehlt? Ich wurde noch nie nach einem Arbeitszeugnis gefragt.

Iceflame am :

Wie ich geschrieben habe, ich war 19 und und wurde von 4 Leuten bedroht und bequatscht, da macht man halt mal dumme Sachen..
Ich wurde bisher immer nach Zeugnissen gefragt..oO

wolkenreiter am :

ich wäre für totschlagen.

Stephan535 am :

Das ist doch wieder so ein Totschlagargument...

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