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LDs bloßstellen

In der Filiale eines großen Bekleidungshauses hier in der Innenstadt werden Ladendiebe nicht dezent im Hintergrund abgefertigt, sondern vor allen anderen Kunden in der Nähe der Kassen. Ich finde das eigentlich gar nicht schlecht, denn die Gefahr, vor möglichen Bekannten bloßgestellt zu werden, dürfte abschreckend wirken – wenn auch erst für für eine mögliche Wiederholungstat.

Hier bei mir im Markt werde ich Ladendiebe aber auch weiterhin mit ins Lager nehmen. Aus dem ganz einfachen Grund, dass mir hinter der Kasse die Fluchtgefahr aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Ausgang viel zu groß ist.

Aber man kann ja im Rausgehen noch seinen Mitarbeitern an der Kasse zurufen, dass die Person, die man gerade hinausbegleitet, geklaut und darum hier zukünftig Hausverbot hat. :-)

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Kommentare

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dr. pop am :

Richtige Einstellung von Björn. Wer klaut, der kommt ins Lager. 8-)

TheK79 am :

Solange man sich sicher ist, dass das ein Dieb war, isses ok; aber wenn die ein einziges Mal den falschen erwischen, haben sie ein gewaltiges Problem...

Mendian am :

Falsch Bjoern, ganz falsch ;-)

So macht man das: http://youtu.be/kKzVWOKsNgU

dr. pop am :

Jetzt wissen wir auch, was die grüne LED bedeutet: "Im Lager ist noch ein Platz frei."

Jürgen am :

Und wenn die LED rot blinkt, dann muss er ins Karussell

Jürgen am :

Das wär doch mal ein Verwendungszweck für deine Lasershow? :-)

Oskar am :

Das Argument des Umgangs mit Falschbeschuldigten sticht leider. Für die sicheren Fälle aber könnte man im Ausgangsbereich einen schönen Glaskasten einrichten, in dem man sich zusammen mit dem Ladendieb begibt, um die Formalitäten zu regeln, auf die Polizei zu warten und die Inhalskontrolle durchgeführt zu bekommen. Die einen schreckt's ab und die anderen freuen sich, daß Inventurdifferenz und Diebstahlsaufschlag im Rahmen gehalten werden.

ShopbloggerBlogLeser am :

Man koennte doch auch Blogeintraege schreiben, wie z.B. "Der Mann im mittleren Alter mit den roten Rehbock-Turnschuhen, der khakifarbenen Hose, dem blonden VollBart und milittaerisch kurzem Haupthaar und weisser Brille, der am Montag um 9:25 Uhr ein paar Tüten Haribo und eine Flasche Cola "gekauft" hat, lege ich nahe, diesen Laden nicht mehr zu betreten"

Dann koennten die Leser anhand deiner Beschreibung Phantombilder zeichnen, und das treffendste Bild gewinnt eine Tafel Zotter :-)

schmitzrocket am :

Selbst bei überführten und verurteilten Dieben ist das höchst problematisch.

Straftäter haben auch Persöhnlichkeitsrechte.

DJ Teac am :

Solange man nicht falsch beschuldigt, was bei LD aber durchaus passiert, habe ich da keine Skrupel.

Wenn der Diebstahl nachgewiesen ist sollte Ende sein mit dieser verhätschel Strategie des deutschen Rechtssystem.

Matze am :

Auch Kriminelle haben Persönlichkeitsrechte...
Mich würde interessieren, wie das der Lawblogger sieht.

DJ Teac am :

Er findet ja sowieso immer wieder tolle Gründe warum seine Mandanten ja so schön unschuldig sind.
Das Recht ist eben das was einem der Anwalt daraus zurecht biegt :-|

dr. pop am :

Ist nicht genau das der Job eines Strafverteidigers?

Caron am :

Darüber kann man sich vortrefflich streiten. Wenn man Anwälte damit konfrontiert, warum sie denn Kinderschänder verteidigen, dann ist die Antwort gewöhnlich, dass in einem Rechtsstaat jeder ein faires Verfahren zu bekommen hat und sie als Organ der Rechtspflege genau dieses Interesse vertreten - auch im Sinne des Rechtsstaates.

Nun ist es aber keine notwendige Eigenschaft eines fairen Verfahrens, dass ein Schuldiger mit irgendwelchen Winkelzügen seiner Strafe entgeht. Sicher würde man einen Anwalt, der einem Kinderschänder sagt "Sie dürfen zwar schweigen, aber ich finde, sie sollten alles genau so erzählen, wie es war und die dafür vorgesehene Strafe akzeptieren, Sie haben es dringend nötig!" gewöhnlich nicht als guten Anwalt bezeichnen. Dem Rechtsstaat tut er aber keinen Abbruch und das oft vorgebrachte Argument entfällt damit.

The other one am :

So ist es. Herr Vetter hat da eine sehr merkwürdige Einstellung, die ich übrigens nicht teile.

"Mein Mandant hat sich womöglich im Straßenverkehr nicht ganz korrekt verhalten. Zu Schaden gekommen ist niemand, aber von dem güldenen Getränk und dem weißen Pulver auf einer After-Work-Party, was auch immer es war, dröhnte ihm noch am nächsten Tag der Kopf."

Womöglich. Bier und Kokain intus, aber Herr Vetter sieht da nur die Möglichkeit eines Fehlverhaltens.

Wäre sein Mandant von einem alkoholisierten und unter Koks stehenden Fahrer verletzt worden, dann gäbe es für Herrn Vetter zu 100% kein "womöglich".

dr. pop am :

Egal, ob ich Kläger oder Beklagter bin. Von meinem Anwalt erwarte ich genau diese Einstellung. Er soll das bestmögliche für mich rausholen. So oder so. Dafür bezahle ich ihn.

The other one am :

Das ist doch gar nicht der Punkt.

Was ein Anwalt im Sinne seines Mandanten vor Gericht anstellt ist eine Sache.

Wenn ein Anwalt in seinem persönlichen/privaten Blog klare Straftaten verniedlicht ist das, nach meiner Ansicht, nicht in Ordnung.

Oder es zeigt einen deutlichen Mangel an Moral.

DJ Teac am :

Ich vermute dass Herr Vetter teilweise versucht da eine Gewisse Meinung in der Bevölkerung und unter naiven Kollegen zu streuen. Da die Onlinemedien ja auch häufig genug seinen Blog als Quelle nutzen verbreitet sich da manches bestimmt zu seinem Vorteil.

Alle Rechte für den Täter, und der Polizei das Leben so schwer wie nur möglich zu machen.

Zumindest hat es für mich genau diesen Beigeschmack.

dr. pop am :

Mangel an Moral = Grundvoraussetzung für erfolgreiche Anwälte ;-)

mpmario am :

Ein Bloßstellen ist pratisch schon ein Teil der Strafe (siehe Strauß-Kahn in Amerika, der vor Kameras vorgeführt wird). Die Strafe sollte der Justiz vorbehalten bleiben! Ohne Ausnahme!

MarcFA am :

Mir ist es selbst schon passiert, dass ein Ladendieb so bloß gestellt worden ist. Ich fand das auch für mich irgendwie unangenehm...fragt mich aber nicht warum

mpmario am :

Fremdschämen.... Kenn ich!

Nick am :

Du könntest ihm auch die Hände abhacken.
Das wird in Ländern schon so gehandhabt und funktioniert da auch gut, da man ohne Hände viel schlechter stehlen kann.

Aber... ach nee, da war ja dieses Rechtssystem was wir hier haben von wegen Menschenrechte und so einen Scheiß, das ist echt voll doof!

The other one am :

Ich kenne mich damit ja nicht so gut aus.

Wie ist das bei Mundraub? Kassieren die da den Unterkiefer ein? 8-)

Gloria am :

Wir haben hier ein vergleichsweise sehr gutes Rechtssystem, das sich ständig den Ergebnissen seriöser Forschung anpasst.

Bei uns können keine zwölf vollkjommen ahnungslosen Dummbacken nach einem unsachlichen Spektakel zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft über Wohl und Wehe (evtl. sogar das Leben) eines Menschen entscheiden.

Bei uns ist auch für noch nicht überführte Straftäter der Pranger nicht vorgesehen.

Im Bereich der Kleindelikte, wenn denn die Sachlage vollkommen eindeutig erscheint, würde ich einem sehr erfahrenen Supermarktleiter allerdings nachsehen, wenn er ein wenig indiskret handelt. ;-)

Allerdings auch das nur in engen Grenzen (siehe Beiträge elf und zwölf).

DJ Teac am :

"Bei uns ist auch für noch nicht überführte Straftäter der Pranger nicht vorgesehen."
Für verurteilte Straftäter allerdings auch nicht.

The other one am :

Deine Antwort ist sprachlich nicht zutreffend.

Archer am :

Geht einfach nicht. Weil nicht in das persönliche und private Eigentum (was der Person tatsächlich gehört) eingegriffen werden darf. Von der Privat- und Intimsphäre mal ganz abgesehen, wenn nicht eine unmittelbare Bedrohung durch Gefahr im Verzug beseitigt werden muss.

Und zum Glück habe wir noch keine Pranger oder Käfige, wie im "alten Bremen" des 15. Jahrhunderts. Oder den USA. Bevor niemand tatsächlich einer Straftat vor Gericht schuldig bekannt wurde, kann es - mag es noch so eindeutig sein - nicht "vorgeführt" werden. Und sollte es nicht einmal danach. Sorry, aber das weckt Erinnerungen an "Ich bin am Ort das größte Schwein und lass' mich nur..."

Klardenker am :

Was soll das denn bedeuten? Willst du Ladendiebe 2011 mit den Juden im dritten Reich gleichsetzen? Meine güte, höhere Bildung hin oder her, so verrückt kann doch niemand sein.

The other one am :

"... das weckt Erinnerungen ...".

Wie alt bist Du denn?

Ich kann mich da an nichts erinnern.

Tim Landscheidt am :

Hat dieses große Bekleidungshaus nicht eine recht andere Ladendiebstruktur als Dein Geschäft? Du erweckst ("normalerweise" :-)) den Eindruck, als seien Deine Nicht-so-ganz-Kunden eh nicht zuletzt aufgrund des Konsums geeigneter Mittelchen recht schmerzfrei.

Als falsch Beschuldigter fände ich aber den Kassenbereich wesentlich sympathischer, wo die anderen Kunden sehen können, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, als aus dem Gang in das und aus dem Lager sich ihren (Fehl-) Schluss herzuleiten.

Klodeckel am :

Die Idee halte ich für großen Unsinn.

Erstens hätte der LD dabei eine herrliche Ausrede parat, falls ihn tatsächlich jemand aus seinem Bekanntenkreis beobachtet hat: "Das war nur ein falscher Verdacht/Alarm, sonst hätten die mich mit nach hinten ins Büro mitgenommen."

Zweitens lässt sich im Stehen an der Kassenzone nicht in Ruhe eine Anzeige schreiben, von einer Durchsuchung (bis auf die Unterhose nackich machen) ganz zu schweigen.

Drittens besteht permanent das Risiko, dass der Verdächtige sich im Getümmel der Leute des Diebesguts entledigt und/oder stiften geht oder gar ein Handgemenge provoziert.

Was mir dagegen gefallen würde, ist die Art, wie in den USA mit Ladendieben umgegangen wird: Nämlich dass sie von uniformierten Polizisten mit Handschellen auf dem Rücken durch den gesamten Laden nach draußen ins Polizeiauto verfrachtet werden. In Deutschland undenkbar....

hdrs am :

Also wer wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist, darf auch nach dieser bezeichnet werden. Von jedem und überall. Und was hier manche für undenkbar halten, wie z.b. "dass sie von uniformierten Polizisten mit Handschellen auf dem Rücken durch den gesamten Laden nach draußen ins Polizeiauto verfrachtet werden." ist durchaus üblich und kann bei entsprechender Gelegenheit beobachtet werden. Handfesseln sind dabei sicher eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

The other one am :

"Also wer wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist, ..."

Auf eine Verurteilung wegen einer unbestimmten Straftat warte ich ja auch noch. :-D

§ 666 TGB (Teuflisches Gesetzbuch) Strafe als Selbstzweck

1) Jeder hat ja irgendwas auf dem Kerbholz. So oder so.
2) Der Strafrahmen kann frei gewählt werden.

Mariha am :

Bloß nicht, damit zerstörst du das "Einkauferlebnis" deiner Kunden.

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