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Alles ist relativ...

Maik hat mir folgendes geschrieben:
Hallo Björn,

in einem Verfahren entschied das Landgericht Ellwangen, dass einem Lkw - Fahrer auch dann Schadenersatz zusteht, wenn er nachts bei dichtem Schneetreiben mit Tempo 80 auf einer Autobahn einem liegengebliebenen Fahrzeug ausweichen muß. Da er aber zu schnell war, konnte er seinen Lastwagen nicht rechtzeitig zum Stehen bringen und fuhr in einen Graben.

In der Begründung heißt es u.a.: "Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist kein schwerwiegender Verstoß, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten ist."

In Deinem Fall liest sich das für mich so: Wenn ein Stammkunde bei Dir klaut, ist es nicht schlimm. Der kauft ja dort eh immer ein.
Unserer unzurechnungsfähigen Obrigkeit würde ich inzwischen so ziemlich jede Entscheidung zutrauen...

(Quelle: hier)

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Kommentare

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Lars am :

Na super...

Und mir haben sie einen reingewürgt mit 3 Punkten in Flensburg und 365€ Strafe wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" als mir in einer Kurve mit 100 bei erlaubten 100 das Heck ausgebrochen ist und ich damit 40m Leitplanke zerlegt hab.......

Komisch das etwa 3 Wochen später der Brückenabsatz auf der Fahrbahn neu geteert wurde und dann kein Absatz mehr da war.

DJ Teac am :

Das heist er darf zu schnell fahren weil das alle tuen?
Das ist doch eine Entscheidung, wahnsinn.

The other one am :

Was soll die Aufregung?

In der Begründung wird lediglich "schwerwiegender" relativiert, ein Verstoß bleibt es dennoch.

Klardenker am :

>In Deinem Fall liest sich das für mich so: Wenn ein Stammkunde bei
>Dir klaut, ist es nicht schlimm. Der kauft ja dort eh immer ein.

Das lese ich nicht. Aber interessant wäre doch: Björn unterbricht aus versehen unbemerkt die Kühlkette bei einem verderblichen Produkt. Ein Ladendieb stiehlt es und verdirbt sich den Magen. Nun fordert er Schmerzensgeld. Wie sieht die Entscheidung aus?

The other one am :

Ganz klar: Todesstrafe für die Kühlkette. Aber Glied für Glied. 8-)

Gloria am :

"auch dann Schadensersatz zusteht"

Es geht ja nicht darum, den LKW-Fahrer zu bestrafen oder auch nicht.

Vielmehr soll ihm (SEINER FIRMA) trotz regelmäßig überhöhter Geschwindigkeit Schadensersatz geleistet werden für einen selbst verschuldeten Unfall.

Liegt ja im Trend! Denkt mal ein bisschen nach.

The other one am :

Das ist das Problem. Nachdenken liegt so gar nicht im Trend.

http://i55.tinypic.com/fd7pex.jpg

Gloria am :

Dir ist nicht zu helfen, lieber other one.

The other one am :

Warum auch, mir geht es ja gut. :-D

Klardenker am :

Selbst verschuldet? Was hast Du denn geraucht?

Wenn mitten auf der Autobahn ein Auto steht, dann gibt's drei Optionen: anhalten, ausweichen, durchfahren. Anhalten war dank der begrenzten Sicht und der überhöhten Geschwindigkeit offensichtlich nicht möglich.
Durchfahren macht man nicht, weil da ja irgendein frierender Mensch drin sitzen könnte, der auf den ADAC wartet. Also ausweichen. Dabei kann's schon mal passieren, dass man in einen Graben fährt. Das ist ein Unfall, da hat keiner Schuld, denn der LKW-Fahrer kann ja nun nichts dafür, dass da einer mitten auf der Autobahn liegen bleibt. Und der, der liegen blieb, kann vermutlich auch nichts dafür, so ein Auto versagt halt ab und zu.

Sollte das eine Bewerbung für die Entmündigung sein oder meinst Du das ernst?

Tim Landscheidt am :

Da auf deutschen Straßen immer noch auf Sicht gefahren wird, ist man natürlich selber schuld, wenn man vor einem Hindernis nicht anhalten kann. Wer sollte denn sonst gefahren sein?

Gloria am :

Lies einfach nochmal in Ruhe nach. ;-)

The other one am :

Dieses (angebliche) Zitat ist auch unzulässig gekürzt. Man sollte wirklich die angebene Quelle lesen und sich dann ein Urteil bilden.

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