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Flaschen einpflegen

Der Leergutautomat hat die Annahme mehrerer Mehrwegflaschen verweigert und so habe ich mir die Sammlung auf dem kleinen Fenstersims vor dem Automaten aufgereiht und wollte ans Werk gehen, die Gebindeformen in das Gerät einzupflegen.

Natürlich kamen ständig Kunden mit Leergut und so habe ich die Arbeit immer wieder unterbrochen und die leeren Buddeln einfach neben dem Automaten stehenlassen. Während die Kunden den Leergutautomaten "fütterten", habe ich hinter den Kulissen die Flaschen wieder abgeräumt.

Plötzlich: "Piiiiep."

Nanu? Zweiter Versuch des Kunden: "Piiiiep."
Offenbar verweigerte der Automat irgendeine Flasche.

Ich ging um das Gerät herum, um mir die Ursache für das Problem anzusehen. Ich traute meinen Augen nicht und sprach den Kunden ziemich direkt an: "Warum stopfen Sie da gerade Flaschen in den Automaten, die Ihnen nicht gehören?"

"Die standen da so herum."

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Kommentare

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Klodeckel am :

Der wird sich gedacht haben: Wenn ich nicht zugreif, tuts der Nächste - und dann bin ich der Dumme, weil ich nicht dreist genug war.

OxKing am :

Ja, von genau dieser Mentalität ist unsere Gesellschaft vollständig durchdrungen. Vom kleinsten Gauner bis zum größten Politiker. :-(

The other one am :

Es würde großen Schaden von der Gesellschaft abwenden, wenn die Politiker nur an ein paar Pfandflaschen herankämen. Das stimmt.

Niels am :

Ganz ehrlich, einzeln neben dem Leergutautomaten stehende Pfandflaschen würde ich auch in den Automaten stecken.
Die sehen für mich herrenlos aus, auch wenn sie sich grundsätzlich, wie alle Waren in deinem Supermarkt, in deinem Besitz befinden.
Aber schließlich hat aller Wahrscheinlichkeit nach ein anderer Kunde aus welchen Gründen auch immer die Flasche dort liegen als für ihn wertlos lassen und war irgendwie nicht in der Lage, sie im Automaten zu verwerten. Dass du deine noch einzupflegenden Flaschen auf einem frei zugänglichen Fenstersims lagerst ist da schon mindestens fahrlässig und kann meiner Meinung nach kaum dem Kunden zum Vorwurf gemacht werden.
Flaschen, die nicht für Kunden bestimmt sind, haben eigentlich nichts im für Kunden zugänglichen Bereich zu suchen. Dort sieht so etwas einfach nur unordentlich aus, wenn an irgendwelchen Ecken vor dem Automaten leere Flaschen rumliegen und ich würde es fast als Dienstleistung des Kunden ansehen, dass er versucht, dort etwas aufzuräumen!

Abmahner am :

Ganz genau so sehe ich das auch.
Ich hätte da nur gedacht "hat wohl ein älterer Mensch da stehen lassen, der mit dem Automaten nichts anfangen konnte".

The other one am :

Das sehe ich ganz genau so.

Wenn da herrenlose Flaschen herumstehen ist dem Kunden kein Vorwurf zu machen.

Zu dieser Aussage ist sicherlich auch noch etwas zu sagen:

""Warum stopfen Sie da gerade Flaschen in den Automaten, die Ihnen nicht gehören?""

Das will ich sehen, wie ich den Besitz und die Eigentumsrechte für jede Flasche, die ich in einen Pfandautomaten stecke, nachweisen muss.

In Deutschland ist ja einiges möglich, aber wenn es denn tatsächlich diese Blüten treibt muss ich über eine Auswanderung ernsthaft nachdenken.

PrittStift am :

Sehe ich genau so! Wenn ich die Flaschen sehen würde, würde ich höchstens nach anderen Kunden Ausschau halten, falls ich einen in der Nähe finde fragen ob es seine sind und ob ich helfen kann, ansonsten selbst rein damit und Pfand mitnehmen. Auf die Idee, dass ein Marktbetreiber seinen Automaten an neue/alte Flaschen gewöhnt, würde ich im Leben nicht kommen. Ich dachte immer es gibt da eine Software mit der man das programmiert.

Schön sieht so was nicht aus: Ich sehe da eher die Schlampigkeit bei Björn. Es macht keinen guten, optischen Eindruck, wenn da Leergut rumsteht. Warum hast du das Leergut nicht in eine Kiste gepackt, und eben für die Zeit mit ins Lager genommen?!

PrittStift am :

Noch eine Anmerkung: Wenn überhaupt wäre eine wissentliche befüllung eines Pfandautomaten mit fremden Eigentum doch sicher Computerbetrug, kein Diebstahl. Oder?! Denn der Kunde hat die Flaschen an einem Computer missbraucht um das Pfand zu bekommen. Das Eigentum bleibt ja bei Björn. Die Flasche steht dann nur auf der anderen Seite des Pfandtisch.

Wuff am :

Warum sollte es Computerbetrug sein? Der Automat wurde genau so benutz, wie es sein sollte: Er wurde mit einer gülten Mehrwegflasche befüllt, die auch in keiner Weise manipuliert wurde (und das der Automat diese noch nicht kannte, spielt m.E. dabei keine Rolle).

Madner Kami am :

@2.1-2.3 Ihr habt doch allesamt einen an der Waffel.

MHD am :

Meine Meinug :-) , woher soll auch der Kunde wissen das die Björn gehören, stand doch kein Name drauf ;-)

Noga am :

Na ja, streng genommen hat der Shopblogger schon recht. Aber er hat genauso wenig das Pfand bezahlt wie der Kunde, der die Flaschen "einpflegen" wollte. Mit solchen "Luxusproblemen" würde ich gerne tauschen :-)

The other one am :

Streng genommen hat der Shopblogger nicht Recht.

Flaschen, im öffentlichen Raum, kein Mensch weit und breit zu sehen, sind herrenlos. Punkt.

Ansonsten würde jeder Flaschensammler ständig einen Rechtsbruch begehen. Ausserdem kann man einer Flasche auch nicht ansehen ob sie geklaut, ausgetrunken, und dann einfach weggeworfen wurde. Da wurde nie Pfand entrichtet, der Automat zahlt es aber aus. Und dann?

der_wahre_pop am :

Ein privat betriebener Supermarkt ist kein öffentlicher Raum.

The other one am :

Ich kenne die Örtlichkeiten nicht genau, das stimmt.

Wo steht der Automat? Muss ich dafür das eigentliche Ladengeschäft betreten und danach durch eine Kassenzone wieder verlassen?

der_wahre_pop am :

Der Automat steht im Laden ganz hinten. Und selbst, wenn er nicht im Laden stehen würde, wäre er doch bestimmt in einem privaten Raum untergebracht und nicht etwa auf dem Bürgersteig.

The other one am :

Nee, wir sind beide keine Juristen, im Zweifel würde ich das durch meinen Anwalt klären lassen.

Aber der Begriff des "öffentlichen Raums" ist offensichtlich nicht ganz klar. Das hat mit privat nur entfernt etwas zu tun.

der_wahre_pop am :

Öffentlicher Raum ist kein Raum im Sinne eines Bauwerkes, der im Allgemeinen öffentlich (also für jeden) zugänglich ist.

Als öffentlicher Raum "wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen. Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber."

Quelle: wikipedia (nicht allwissend)

The other one am :

Wird der Zugang zu diesem Automaten überwacht?
Kann da jeder aus- und eingehen ohne den eigentlichen Laden zu betreten?

Ich habe das noch nicht richtig verstanden.

-----------------------------------------

Andere Frage: Wenn ich einen privaten Raum oder ein privates Gelände betrete, wer muss für Schäden aufkommen die ich dort erleide?

Klardenker am :

Wo meinst Du, beginnt der "eigentliche Laden", erst mit Durchschreiten des Drehkreuzes? Was ist mit Läden, die sowas nicht haben?
Wenn Du im Laden Hausverbot bekommst, meinst Du, das umfasst nicht den Bereich zwischen Tür und Drehkreuz?

Sowas lässt sich doch wirklich relativ weitgehend beantworten mit ein bisschen gesundem Menschenverstand.

der_wahre_pop am :

Man muß den Laden betreten, um zum Automaten zu gelangen.

Zur zweiten Frage: Es kommt drauf an. Wenn Du über eine ungesichert auf dem Boden liegende Palette stolperst und Dir ein Bein brichst, dann haftet der Ladeninhaber. Wenn Du aber zu einem Regal gehst, Dir eine Flasche rausnimmst und sie Dir über den Kopf haust, dann dürfte das Eigenverschulden sein. ;-)

The other one am :

Mein gesunder Menschenverstand befindet sich in bester Verfassung.

Daher verstehe ich ja auch sehr viele Dinge nicht mehr. Mit gesundem Menschenverstand lassen sich immer mehr Dinge und Situationen nicht mehr erklären.

Ich fahre mal nach Bremen, mit Klappstuhl, und mache mir mal ein eigenes Bild. Wenn Björn das erlaubt. :-)

der_wahre_pop am :

Sag einfach Bescheid, wenn Du da bist. Dann mampfen wir zusammen ein paar Garnelen, saufen das Bierregal leer und kotzen in den Leergutautomaten. Danach wenden wir uns dann an den angegrauten Marktleiter und behaupten, der Azubi mit den roten Haaren hätte uns sexuell belästigt. 8-)

The other one am :

Hast Du auch eine Dusche und einen schmalen Streifen für meinen Schlafsack?

Dann fahre ich demnächst, nach Terminabsprache, los. :-)

der_wahre_pop am :

Auf 160qm wird sich wohl ein Plätzchen finden lassen. Katzenhaarallergiker bleiben aber lieber zu Hause. Und geraucht wird nur auf den Balkonen (#selber bestraf).

The other one am :

Dann wird das kein Problem.

Katzen fackel ich immer nur auf dem Balkon ab, das riecht ja schon recht streng. :-D

Spaß beiseite. Machen wir einen Termin aus?

Nachbarin am :

Natuerlich hat Bjoern Pfand bezahlt. Die Flaschen wurden bestimmt an der Leergutkasse manuell angenommen, weil der Automat sie verweigerte. Und wenn ich eben zwei Meter weitergehe, wuerde ich auch nicht die Flaschen mitnehmen.

Abmahner am :

Ihr habt beide nicht recht xD
Öffentlicher Raum ist das nicht, der Raum gehört dem Shopblogger.
Aber dadurch geht nicht automatisch der Besitz der Kunden in seinen Besitz über. Natürlich gehört das Pfand (oder der Pfand? Korrigiert mich, Shopbloggr-Kommentatoren sind ja bekanntlich alle Deutschlehrer) dem Besitzer. Und niemand anderem.
Und das gilt auch bei Flaschensammlern, denn auch Müll hat seinen Besitzer. Aber das ist nur juristische Theorie.

The other one am :

:-D :-D :-D

Ich blende mich hier mal aus, das wird jetzt echt völlig abseitig.

Dem Besitzer gehört im Zweifel gar nichts. Er besitzt es nur. Das ist der Unterschied zum Eigentümer. Dem gehört es, seinem Eigentum wird es zugerechnet.

Klardenker am :

Das tut doch nichts zur Sache. In jedem Fall gehören die Flaschen nicht demjenigen, der versucht hat, den Pfand dafür zu kassieren. Und nur darum ging's doch.
Wenn ich an einer offenen Haustür vorbeigehe und sehe, wie jemand an der Gaderobe steht, den ich nicht kenne und sich einkleidet, heißt das noch nichts. Wenn das mein Haus ist und ich ihm keine Erlaubnis gegeben habe, sich an meiner Gaderobe zu bedienen, weiß ich, dass er das nicht darf. Und hier weiß Björn, dass die Flaschen definitiv nicht dem Einwerfer gehören. Es geht nicht darum, dass jeder Pfandflascheneinwerfer beweisen muss, dass er die Flaschen nicht geklaut (oder "in einem fremdem Haus 'gefunden'" hat), sondern darum, dass es, wenn es offensichtlich ist, es in keinem Fall korrekt ist.

The other one am :

Es wird wirklich langweilig.

"Und hier weiß Björn, dass die Flaschen definitiv nicht dem Einwerfer gehören."

Das weiß Björn, aber für den Einwerfer sind die Flaschen einfach ihrem Schicksal überlassen. Nur weil Björn etwas weiß wird das nicht allgemein zum Wissen aller Menschen in seiner näheren Umgebung. Offensichtlich hat jemand seine Eingentumsrechte an den Flaschen aufgegeben. Es gibt keinen Zettel, keinen Hinweis, einfach nichts. Die Flaschen stehen dort herrenlos herum.

"Es geht nicht darum, dass jeder Pfandflascheneinwerfer beweisen muss, dass er die Flaschen nicht geklaut (oder "in einem fremdem Haus 'gefunden'" hat), sondern darum, dass es, wenn es offensichtlich ist, es in keinem Fall korrekt ist."

Es ist offensichtlich, dass niemand hier Besitz- oder Eigentumsrechte anmeldet oder angemeldet hat, siehe oben.

Klardenker am :

Flaschen auf einer Fensterbank bedeuten also eine Aufgabe des Eigentums? Was macht das aus, die Fensterbank? Falls nicht müsste ja auch eine leere Flasche im Lager bei Björn frei von jeglichen Eigentumsansprüchen sein. Oder ist es gar eine magische Kombination aus leerer Flasche und Fensterbank? Was ist, wenn ich eine halbvolle Flasche auf die Fensterbank stelle?
Lege ich mein Portemonnaie auf die Fensterbank, ist es damit auch Freiwild? Oder aber, bleibt es vielleicht mein Eigentum und derjenige, der es findet, ist verpflichtet, es als Fund anzuzeigen, auf dass es dem Eigentümer übergeben werden kann?

The other one am :

Im Bereich eines Pfandautomaten kann ich sehr wohl zwischen einer Pfandflasche und einer Geldbörse unterscheiden.

Anderen fällt diese Unterscheidung schwer, daher setzen sie es gleich.

Ich melde mich jetzt wirklich hier ab. Abstruse Vergleiche, bar jeder Logik und entfernt von jeder allgemeinen Lebenserfahrung, sind nicht mein Ding.

Klardenker am :

>Im Bereich eines Pfandautomaten kann ich sehr wohl zwischen
>einer Pfandflasche und einer Geldbörse unterscheiden.

Warst Du's, den Björn ansprach?

Und wieso ist das soweit entfernt? Pfandflaschen sind bares Geld wert. In einer Geldbörse ist oft auch bares Geld. Nun sind wir also dabei, dass es nur noch eine Frage des Betrages ist. wenn die Geldbörse nur einen Euro enthält, ist das Ok? Wo ziehst Du die Grenze? 10 Euro? 100 Euro?

The other one am :

Geldbörsen sind häufig aus Rindsleder.

Wenn jetzt jemand eine ganze Kuh in den Automaten schieben möchte, wer soll ihn daran hindern? Rind ist Rind.

Oliver am :

Jemand, der schätzungsweise zwei mal pro Woche Leute wegen Ladendiebstahl anzeigt, sollte es eigentlich besser wissen.

telefonfreak am :

Kenne das eher andersrum. Wenn ich Flaschen vor dem Leergutautomaten sehe und diese dann an der Lagertür dem Personal abgebe mit dem Hinweis, diese hätten Kunden vor dem Automaten stehen gelassen, dann passierte bislang folgendes:
- Marktleiter bedankte sich und stellte die Flaschen in Kisten, ebenso der stellvertretende Marktleiter (einige Male stellte er mir auch für meine Ehrlichkeite einen Pfandbon aus)
- Mitarbeiter fragten mich sehr oft, warum ich die nicht einfach eingeworfen hätte, die stünden da doch dann nicht mehr rum. Ich erklärte dann öfters, dass die weder mein Besitz noch mein Eigentum sind...

Sam am :

Nach der Logik der meisten hier, kann ich also das Auto des Postboten welches mit laufendem Motor und offener Tür jeden morgen in unserer Straße steht nehmen um damit zur Arbeit zu fahren.Wenn ich dann den Wagen bei der Post am Abend abgebe, sollte ich eine Belohnung und keine Strafe erwarten,denn der Wagen war offensichtlich herrenlos UND im öffentlichen Raum frei zugänglich abgestellt.
Das macht natürlich Sinn ;-)
Finds allgemein eine Frechheit wie einige hier sich an Dingen vergreifen ohne auch nur eines Hauchs von schlechtem Gewissen.
Stand da so rum kommt also gleich nach Geiz ist Geil.Juhu...armes Deutschland

The other one am :

Dieses arme Deutschland wird erst durch seine dummen Bürger arm.

Ich melde mich jetzt hier wirklich ab. Dümmer geht offensichtlich immer.

Klardenker am :

Ich kann deinen Frust einerseits nachvollziehen, andererseits liegt er nur darin, dass Du das Problem offenbar nicht begreifst. Insofern würde ich raten: halt dich von allem jurstischen fern, das bringt nur Schwierigkeiten und Kopfschmerzen.

The other one am :

Ich kann dir nur raten: Ändere deinen Nick von Klardenker auf Dummschwätzer oder Dampfplauderer.

Ich habe keinen Frust, bei weitem nicht. Zumindest nicht persönlich. Aber deine halbgaren Argumentationen sind einfach nur lächerlich.

Klardenker am :

Wolltest Du dich nicht schon mehrfach verabschiedet haben?

Bei der Frage, was rechtens ist und was nicht, geht es nicht um Gefühle oder persönliche Einschätzungen.

The other one am :

Gute Nacht. wave

MichiK am :

Also wenn ich neben einem Leergutautomaten Flaschen sehe, dann kann ich in den allermeisten Fällen wohl davon ausgehen, dass der vorherige Eigentümer die Flaschen dort stehen gelassen hat und keine Absicht hat, sie wieder mitzunehmen. Er hat sein Eigentum also aufgegeben (Andererseits: Kann man sein Eigentum durch Ablegen auf ein Privatgrundstück aufgeben oder geht es dann an den Eigentümer des Grundstücks über?). Auf jeden Fall wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte, sie in den Automaten zu stecken und das Pfand zu kassieren. Dem Supermarktbetreiber kann prinzipiell egal sein, ob er das Pfand dem vorherigen Eigentümer auszahlt (der seinen Anspruch warum auch immer aber nicht ausgeübt hat) oder mir.

Allerdings würde ich die Flaschen trotzdem nicht in den Automaten stecken. Warum nicht? Ganz einfach: Wenn jemand Flaschen neben den Automaten stellt, dann ja wohl deswegen, weil dieser sie auch nach 2-3 Versuchen nicht angenommen hat. Warum sollte er es bei mir tun?

Ich denke, man kann dem Kunden hier kaum einen Vorwurf machen: Er konnte guten Gewissens davon ausgehen, dass die Flaschen herrenlos sind. Eine freundliche Ansprache, dass der Automat die Flaschen sowieso nicht nimmt und sie deshalb dort stehen, weil man sie einpflegen wollte, hätte ausgereicht. Den Kunden anschnauzen ist nicht die feine englische Art.

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