Pfandauszahlung bei LIDL
Bastian ist folgendes passiert:
Aber: Auch wenn ich LIDL persönlich nicht mag, kann ich mir nicht vorstellen, dass es generell im Unternehmen so gehandhabt wird bzw. werden soll, dass Leergutbons nach einer Woche verfallen. (Falls doch, wäre es noch ein Grund, LIDL zu meiden.)
Ich denke, dass der Marktleiter entweder gerade einen schlechten Tag hatte, falsch informiert war oder dich schlicht und einfach persönlich nicht mochte.
Gibt es unter den Lesern dazu noch weitere Erfahrungen?
Heute habe ich mein Zimmer aufgeräumt und dabei einen Lidl-Pfandcoupon über 1,75€, datiert auf den 26.7.2010 gefunden. Leider schon etwas ausgebleicht (dämliches Thermopapier!), der Barcode war leider nicht mehr lesbar, aber die Adresse des Marktes und der Betrag waren noch deutlich lesbar.Zur rechtlichen Lage kann ich leider nichts sagen. Vom Gefühl her dürften die Pfandbons nicht (innerhalb so kurzer Zeit) verfallen, aber ich weiß nicht, ob das in den AGB ausdrücklich anders geregelt werden kann.
Als ich den Coupon heute einlösen wollte, ging das natürlich nicht an der Kasse, da der Barcode nicht lesbar war. Kurz drauf kam der Filialleiter, dem ich meinen Coupon zeigte. Er sagte, dass der Coupon nicht mehr einlösbar sei. Meinen Einwand, dass ja der Betrag und die Adresse des Marktes noch lesbar waren konterte er mit der Aussage, dass die Coupons nur eine Gültigkeit von einer Woche hätten und ich das Ding wegschmeißen könnte. Auf Kulanz hat mir der Marktleiter den Coupon dann doch noch eingelöst.
Irritiert hat mich die Aussage, dass die Pfandcoupons ein "Verfallsdatum" haben und nur eine Woche einlösbar sind. Ist das zulässig?
Aber: Auch wenn ich LIDL persönlich nicht mag, kann ich mir nicht vorstellen, dass es generell im Unternehmen so gehandhabt wird bzw. werden soll, dass Leergutbons nach einer Woche verfallen. (Falls doch, wäre es noch ein Grund, LIDL zu meiden.)
Ich denke, dass der Marktleiter entweder gerade einen schlechten Tag hatte, falsch informiert war oder dich schlicht und einfach persönlich nicht mochte.
Gibt es unter den Lesern dazu noch weitere Erfahrungen?
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Joshua on :
Ich stand vor ein paar Wochen mit einem neuwertigen Bon an der Rewe-Kasse, die selbigen aber nicht lesen wollte. Das hat die Dame hinter der Kasse etwas aus dem Konzept gebracht. Eine Kollegin hat ihr dann eine Möglichkeit zur manuellen Abrechnung gezeigt, interessanter Weise war es aber wohl nicht möglich, die Barcode-Nummer einfach einzutippen. Aber gut - mir soll's egal sein.
Toastbrot on :
Christopher on :
Erklärbär on :
Mir fällt spontan aber auch keine Rechtsnorm ein, nach welcher ein Pfandbon nach derart kurzer Zeit verfallen könnte. Entsprechende AGB-Vereinbarungen sollten (sofern überhaupt wirksam einbezogen) überraschend, bösartig, falsch usw. und daher unwirksam sein.
chrisla on :
Kurz und knapp: Pfandbons sind Warengutscheinen gleichzusetzen und haben daher eine Gültigkeit von mindestens 3 Jahren. Wie die Rechtslage bei komplett unlesbaren Pfandbons aussieht, ist mir unbekannt.
chrisla on :
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/06/13/verfallsdatum/
clancy on :
Ich denke die Handelsketten werden da ihre Methoden noch verfeinern.
Bis jetzt verfällt nur die Gültigkeit, wenn man das auf den kompletten Kassenbon ausdehnen könnte, wäre die Diskussion ganz schnell beendet.
Da findet man noch ein bisschen Staub in den Taschen und fertig.
telefonfreak on :
Im Real steht drauf, dass die Pfandbons innerhalb von 14 Tagen einzulösen sind (danach verschwindet der EAN des Bons aus dem Warenwirtschaftssystem und kann an der Kasse nicht mehr erkannt werden). Ob es nach 14 Tagen noch möglich ist, die Bons einzulösen ist mir nicht bekannt.
Bei anderen Märkten sind mir keine Zeitbegrenzungen bekannt.
Kathy on :
goli on :
chrisla on :
Die Abrechnung erfolgt vom Kassensystem unabhängig für jede gepresste Einwegflasche von der DPG und bei Mehrweg pro abgeholter Flasche vom Lieferanten.
Sash on :
Ob das strikt oder eher lax umgesetzt wird, weiss ich allerdings nicht. Bisher waren wir immer schneller. Soo kurz ist ein Jahr ja auch nicht
goli on :
ednong on :
Eingelöst wurden die bei uns trotz der Überschreitung immer. Ich denke mal, der ML bei Lidl wollte es sich einfach machen. Denn wird der Bon nicht über den EAN erfaßt, ist das mit Mehraufwand bei der Abrechnung verbunden.
Hermann on :
Gloria on :
Maxn on :
Ich hab auch noch ein Bündel von fast vergilbten Kaufland-Pfandzettel Zuhause in einer Schublade gefunden. Die waren von Ende 2006. Aber die einzulösen war kein Problem. Gingen noch wunderbar über die Kasse.
DigiTalk on :
Ich war der Meinung, dass viele Pfandsysteme das nach dem Prinzip Boncode(Pfandbon) + Wert als Barcode machen.
Wenn die Kasse den Code erkennt, wertet sie den Rest als Pfandwert.
Oder habe ich da eine falsche Vorstellung von der Technik?
DJ Teac on :
Beugt Betrug vor. Einfach den Betrag von den Strichcode ändern könnte man sonst mit ein wenig Geschick und einem Tintenstrahldrucker.
der_wahre_pop on :
Rechtlich sieht es meiner Meinung nach etwas düster aus für die Regelung "nur eine Woche gültig" oder "nur heute einlösbar", da der Bon ja nichts anderes darstellt als einen Stellvertreter der eigentlichen Sache. Und die Flasche muss ich ja auch nicht direkt am selben Tag wieder abgeben, ohne das ich meinen Anspruch auf Rückzahlung des Pfandes verliere.
Vielleicht liest Udo Vetter ja mit und kann für Aufklärung sorgen.
Sonstwer on :
Anonymus on :
murry on :
Karlah on :