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Cola auf das Band, Maxi King in die Jacke

"Das war gar kein Diebstahl, ich war noch gar nicht durch die Kasse durch!", klärte uns der heruntergekommene Typ auf, dem wir schon eine ganze Weile hinterhergesehen hatten.

Nö, "durch" war er noch nicht. Er stand noch neben dem Kassentisch, das stimmt schon so. Aber vier Leute können bezeugen, dass er von mir erst angesprochen wurde, nachdem er sein Wechselgeld eingesteckt und sich bereit gemacht hatte, den Laden zu verlassen. Auf meine versuchte Kontaktaufnahme reagierte er gar nicht, sondern ging wortlos wieder zurück in den Laden – offensichtlich, um die eingesteckte Süßware wieder auszupacken.

Nachdem er so beharrlich die Tat abstritt, verweigerte der Dieb zunächst auch die Herausgabe seines Personalausweises. Gut, muss eben doch die Polizei her. Die freut sich immer, wenn sie wegen solcher Kleinigkeiten anrücken darf. War mir aber egal, ich habe ja nicht geklaut.

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Kommentare

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Anonymus am :

Die Logik der (gescheiterten) Kleinkriminellen.

Ich selbst konnte mich noch nie dafür begeistern, Dinge zu tun, die ich nicht gut kann. Andere Leute scheinen da eine größere Toleranzschwelle zu haben.

Bevor noch jemand fragt, hier die juristische Ausführung dazu am :

Ob er durch die Kasse durch war oder nicht, macht ja sowieso keinen Unterschied.

Er hat ja schon mit dem Einstecken den Gewahrsam des Eigentümers (hier Björn) gebrochen und eigenen Gewahrsam begründet, da üblicherweise alle Gegenstände, die sich in einem solchen engen persönlichen Herrschaftsbereich befinden, als demjenigen gehörend zugerechnet werden, der sie bei sich trägt. Und da er das in der Absicht tat, den ursprünglichen Eigentümer dauerhaft zu enteignen und sich den Schokoriegel selbst anzueignen, und in der Kenntnis, dass er keinen fälligen, einredefreien Anspruch auf den Riegel hatte, ist da schon der Tatbestand des Diebstahls erfüllt.

Snuff am :

Begründung des neuen Gewahrsams durch Einbringung des Diebesguts in eine Gewahrsamsenklave (Tragen am Körper, beispielsweise Jacke), dadurch auch vollständiger Bruch des fremden Gewahrsams. Theoretisch war der Diebstahl also schon vor der Kasse vollendet.

(Ich entschuldige mich für das für Nicht-Juristen kryptische Geschmiere; Ich musste heute meine Examensklausur im Strafrecht schreiben :-( )

martikelnummer am :

na dann viel Glück :-)

BertholdSchlau am :

Trotzdem hier die Bestätigung von mir für dich:
Du bist toll. Und schlau.
Examensklausur! Ganz prima.
Demnächst aber bitte wieder kryptisches Geschmiere. Der Beitrag hier war zu leicht verständlich.

Snuff am :

Habe ich irgendwas in der Richtung behauptet? Dein geflame kannst du dir sparen, das zieht nicht. So, jetzt geh wieder spielen.

MarcoM am :

Ist der Diebstahl tatsächlich schon vollzogen wenn man den Gegenstand an einem Ort verwahrt, welcher nach der "Tat" nicht mehr ohne weiteres einzusehen ist? Wenn ich die Hände/den Korb vollhabe, stecke ich mir auch öfter mal Sachen in die (offene) Jackentasche oder gehe mit Rucksack einkaufen, wenn ich gerade keine Münze für den Wagen habe, allerdings ohne Diebstahlabsicht und soweit ich micht erinnern kann auch ohne unbeabsichtigten Diebstahl.

Probleme gab es bei mir deswegen noch nie, daher die Frage.

Snuff am :

Du hast natürlich immer ein Beweisproblem. Es reicht ja nicht aus, wenn man einfach nur den Gewahrsam bricht. Man braucht schon eine Art "Diebstahlabsicht", man muss nämlich mit dem Vorsatz handeln, das "Diebesgut" auch zu stehlen.

Wenn man also im Laden mit dem Rucksack einkauft, können zwei Sachen passieren: Entweder wird man irgendwann im Laden von einem Mitarbeiter angesprochen, der einen bittet, in Zukunft doch bitte den Rucksack draußen zu lassen oder ihn im Laden zumindest nicht zu füllen, sondern einen Einkaufswagen zu verwenden; oder es passiert überhaupt nichts, man kauft normal ein und legt die Ware am Ende eben auf das Band.

Fincut am :

Zwei Dinge sind mir aufgefallen:

- Jugnedliche Spackos klauen Maxi King
- Drogensüchtige trinken häufig Erdbeermilch

Kann mir jemand erklären, woran das liegen könnte?

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