Das feurige Auge
Eine kleine Baumscheibe lag als Brennholz in unserem Kaminofen und irgendwann fiel mir auf, dass es so aussah, als wenn man direkt aus der Hölle angestarrt werden würde:






„§ 7aDamit ist das "Böllerverbot" (Leider nicht nur "Böller" sondern jegliches Feuerwerk der Klasse/Kategorie 2) auch dieses Jahr wieder beschlossene Sache. Wir hatten wieder erst gar nichts bestellt, was jedoch nicht einer "weisen Voraussicht" sondern einer grundsätzlichen Einstellung zu verdanken ist. Wir sind also generell aus der Nummer raus, uns betrifft das Verbot nicht. Aber das ist eine andere Sache und an dieser Stelle nicht weiter relevant.
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände
(1) Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist untersagt. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände zum Zwecke des Einsatzes als Leuchtzeichen in der Schifffahrt, im Flugverkehr oder zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.






