Noch ein paar Bilder aus unserem Urlaub. Mitten in Las Palmas haben wir noch einen ziemlich unscheinbar wirkenden, aber im Inneren doch überraschend großen und umfangreichen SPAR gefunden, bei dem wir uns mit Eis eingedeckt haben.
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Der Laden hatte sogar einen eigenen Lieferwagen, der allerdings ziemlich zerknittert war und mal dringend gebügelt werden sollte.
Der Werbeprospekt hatte ein schönes Hintergrundbild. Würde man hier mit Urlaub verbinden – auf Gran Canaria ist der Anblick von Strand und Meer doch eher sehr gewöhnlich.
In dem Laden gab es zwei Schränke mit Schließfächern. Mit durchsichtigen Türen und dem "Schiefe Tanne"-Design, das uns in dem Laden an mehreren Stellen bei Beschriftungen aufgefallen war:
Fundstück am Rande eines Ackers hier im Großraum Bremen. Leider gab es keine weiterführenden Hinweise. War das einfach ein Gruß an die Allgemeinheit, mal die Lebensmittelpreise zu reflektieren?
Drei SPAR-Märkte auf Gran Canaria, die ich während unseres Sommerurlaubs entdeckt habe. Alle drei befinden sich in der Touristenhochburg Playa del Inglés. Ich kann es kaum glauben, aber in keinem davon war ich drin…
Ein Mann mit etwas heruntergekommener Erscheinung schlich durch die Getränkeabteilung. Da er einen Rucksack trug und ziemlich nervös wirkte, beschloss ich, ihn aus dem Büro heraus mit der Videoanlage zu beobachten. Als ich gerade an ihm vorbeiging, sprach er mich an und fragte, wo wir Oettinger-Bier stehen hätten.
Nachdem er erfuhr, dass wir das gar nicht im Sortiment haben, ist er unverrichteter Dinge wieder gegangen.
Nach der Rechnung des Elektrikers musste ich, als ich sie eben überwiesen habe, an etwas denken, das mir mal ein Bekannter gesagt hat: Alle Nachweise über Arbeiten an der elektrischen Anlage irgendwo sicher, am besten in einem anderen Gebäude, als Kopie lagern, damit man sie im Falle eines Brandes auf jeden Fall noch hat und nachweisen kann, dass die Elektroarbeiten durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Klingt gut, aber wie ist das überhaupt mit dem Nachweis? Ich muss die Rechnung laut Gesetz maximal 11 Jahre (bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres + 10 volle Jahre) aufbewahren. Was ist danach wohl mit irgendwelchen Nachweisen über die Arbeiten, falls man solche Unterlagen dann mit den anderen Geschäftsunterlagen vernichtet? Oder gilt dann die Devise, wenn es so lange funktionierte, war es wohl fachlich richtig installiert und es kam durch Verschleiß oder Materialermüdung zu einem Fehler?
Könnte natürlich ein vergessener Trennungs- oder meinerwegen auch Bindestrich gewesen sein. Aber vielleicht ist es auch einfach nur eine recht rüde Ansage an den potentiellen Käufer: "Du willst backen? Schlag Sahne!"