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Adresse bei Kartenzahlung

Blogleser Thomas hat eine Frage, die ich nicht direkt beantworten kann. Ich könnte höchstens über die Hintergründe spekulieren, wenngleich ich das beschriebene Verhalten ausgesprochen seltsam finde. Vielleicht findet sich ja in den Kommentaren eine Lösung:
Ich weiß nicht ob du damit vertraut bist. Aber ich hatte heute beim örtlichen Supermarkt was erlebt was ich bisher in dieser Form eigentlich nie durchmachen musste.
Nachdem ich meine Ware auf das Band gelegt und scannen lassen habe, wollte ich mit der Karte (EC-Karte) bezahlen. Soweit nichts ungewöhnliches. Auch dass ich unterschreiben muss, ist ebenfalls noch nicht ungewöhnlich.
Aber ungewöhnlich fand ich dann, als die meine Anschrift von mir wollten. Angeblich falls es abrechnungstechnische Schwierigkeiten geben sollte.
Ist sowas normal das es Supermärkte gibt, die auch die Anschrift verlangen? Fällt sowas nicht unter Datenschutz?

Was meinst du zu dieser Sache?
Ich kann nur von mir sprechen: Ich setze in meinen Märkten ausschließlich ec-Cash ein (Karte & Pin) und auf die Idee, komplette Adressdaten eines Kunden aufzuschreiben, bin ich noch nie gekommen.

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Kommentare

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Nietnagel am :

Ich kenn das nur, dass für "Marketingzwecke" nach der PLZ gefragt wird. Vielleicht ist das hier ähnlich.

Eric am :

Normalerweise gibt man doch beim ELV mit seiner Unterschrift das Ok, dass man im Fall dass das Konto nicht gedeckt ist, die Adressdaten von der Bank herausgegeben werden dürfen. Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht das falsche Adressen bei der Bank hinterlegt sind? (was ja eigentlich nicht sein sollte).
Wie ist das denn bei dir Björn, wenn das Konto nicht gedeckt ist regelt dann alles die Bank, oder schreibst du dann nette Briefe?

Beim Pin Verfahren sollte das ja entfallen, da wird ja der Kontostand 'gecheckt'

Eric am :

Oh man sollte lesen könne, du nimmst nur das Pin Verfahren :-D

Anonymus am :

Halte ich für völlig abwegig. Zwar zahle ich generell nicht mit Karte, schon gar nicht dann, wenn ich Lebensmittel einkaufe; dennoch habe ich bemerkt, daß sich das in den letzten zehn Jahren immer mehr durchgesetzt hat. Wenn ich meine Lebensmittel einkaufe (und auch sonst), habe ich noch nie bemerkt, daß dort jemand nach seiner Adresse gefragt wird.

Ich würde die Angabe verweigern. Hilfsweise würde ich fragen, was sie mit der Adresse wollen, würde auf die empfohlene Datenvermeidung hinweisen und würde, falls keine neuen, halbwegs überzeugenden Argumente kommen, die Adreßangabe weiterhin verweigern. Notfalls kauft man dort nicht mehr ein oder bezahlt mit Bargeld bzw. erwägt die Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten und kündigt das dort auch an. Know your rights!

Am besten finde ich es ohnehin, in cash zu zahlen. Es geht niemanden aif der Welt etwas an, was ich wo wann kaufe.

Hans am :

Und???? Ich kann als Anschrift doch angeben, was ich will. Hilft denen dann auch nichts. Und meinen Personalausweis muss ich nicht zeigen. (noch nicht mal einen besitzen!). Vielleicht saß ja eine Frau an der Kasse? Und der Schreiberling des Artikels hat ihr gefallen? ;-) Und kann nun auf heiße Post warten?! :-)

Hamburger Jung am :

Das ist nur halb richtig. Es besteht in Deutschland Ausweispflicht. Jeder deutsche Staatsangehörige ist verpflichtet einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Was es allerdings wirklich nicht gibt, ist eine Mitführpflicht.

Frollo am :

Wieso halb richtig? Man muss keinen Personalausweis besitzen - stimmt doch. Vorausgesetzt, man hat einen Reisepass.
Ich habe in meinem ganzen Leben noch keinen Perso besessen und gedenke nicht, daran etwas zu ändern. Den Reisepass habe ich sowieso, da brauche ich kein zusätzliches Dokument, das den Geldbeutel dicker macht. Es ist nämlich deutlich schwerer einem US-Amerikaner einen Perso für einen Pass vormachen zu wollen, als der deutschen Post einen Reisepass vorzulegen, wenn man sein Paket abholt (Weil der Bote mal wieder zu faul war, die eine Treppe zu erklimmen, aber das ist eine andere Geschichte...)

Weißzahn am :

Auch im Gefängnis und im Maßregelvollzug braucht man keinen Personalausweis- auch ohne Reisepass :-)

OxKing am :

Handyverträge abschließen macht so bestimmt sau viel spaß! ^^

suz am :

Geht aber. Reisepass und Meldebestätigung. In anderen Ländern ohne Meldesystem geht das im Übrigen auch. Dort muss man zur Kontoeröffnung o.ä. den Pass und mehrere Rechnungen (z.B. Wasser und Strom) zur Adressverifizierung vorlegen.

Hamburger Jung am :

Halb richtig deswegen, weil Deine Aussage für den unbedarften insofern missverständlich ausgelegt werden könnte, daß man gar keinen Ausweis bräuchte, wie z.B. in den USA.

Rick am :

Verstehe ich das richtig? Weil du etwas falsch verstehst, wäre eine Aussage "halb richtig"?

David2.0 am :

Wir hatten mal den Fall dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde. Damals hatten wir noch das alte System nur mit Unterschrift. Die Bank hat sich aber geweigert die Adresse rauszurücken da der Kontoinhalber minderjährig war.
In diesem Fall hätte uns die Adresse weitergeholfen. Ob es rechtlich zulässig ist kann ich nicht sagen.

Ab nächstes Jahr sollen alle Karten und Geräte die Transaktionen gegen den Chip und nicht mehr mit dem Magnetstreifen abwickeln können. Dann sollte das Thema mit der Unterschrift wohl keine Rolle mehr spielen.

@Anonym: Einspruch! Elektronisches bezahlen hat seine Nachteile, gerade bzgl. Datenschutz und Anonymität. Trotzdem ist es doch ein hoher Gewinn an Komfort und Sicherheit. Warum soll ich am Morgen bunte Scheine von der Bank holen die der Händler dann Abends dort wieder abgibt? Und wer will schon nochmal zur Bank um Geld für den Pizzaboten zu holen? :-)
Elektronische Zahlung ist ein Mehrwert den ich gerne nutze. Und bei Bargeldmangel kann ich dann bei Läden ohne EC-Zahlung halt nix kaufen und gehe zum nächsten.

Oh, die Warnlampe für Grundsatzdiskussionen ist gerade angegangen. :-D

Jochen am :

Dass die Bank die Adresse nicht weitergegeben hat ist vollkommen richtig. Denn Minderjährige können gar nicht mit Lastschrift bezahlen, folglich hat auch die Unterschrift auf dem entsprechenden Beleg keine Gültigkeit. Wenn das ein Laden trotzdem macht, ist er selbst Schuld, wenn es dann selbst in die Hose geht. Letztlich ist das auch ein weiteres Problem bei Lastschriftzahlungen neben dem allgemeinen Ausfallrisiko.

DJ Teac am :

Seit wann können Minderjährige das nicht?
Ich hab damals mit 16 schon mit Lastschrift gekauft.

Stephan-Simon am :

Huhu,

ich hatte so eine Kinder-EC-Karte und durch die Willkür einiger Systeme, mal PIN, mal Lastschrift stand ich regelmaessig bei meinem Hardwaredealer und konnte dann doch nochmal zum Geldautomaten trotten.

Das problem selbst Heute noch, da meine Bank mir immernoch erstmal eine Kinder EC Karte zuschickt und ich bei der ersten Lastschrift wieder feststellen muss geht nicht.

Gruss

Stephan

Jochen am :

Dass man als Minderjähriger mit Lastschrift zahlen kann, weil der Händler nix prüft, heißt ja trotzdem nicht, dass es rechtlich so vorgesehen ist.
Lastschriften sind Rechtsgeschäfte, die eine vollständige Geschäftsfähigkeit ist. Lässt der Händler eine solche Zahlung zu, ist er eben selbst schuld wenn diese platzt. Genau so ist ja auch ein Mobilfunkvertrag (egal ob Prepaid oder Monatszahlung) nichtig, wenn er von einem Minderjährigen unterschrieben bzw. bestellt wird.

Lastschriftzahlung ist kein derart standardisierte Zahlungsform, die eben alleine schon durch das Funktionieren dem Händler Sicherheit gewährt. Da es aber auch oft genug klappt, klagt auch kein Käufer einfach so gegen die Lastschrift wenn er dafür auch die gewünschte Ware bekommen hat.

David2.0 am :

Sie können mit Lastschrift bezahlen, aber die Bank gibt dann bei Problemen nicht unbedingt sofort die Adresse raus.

Anonymus am :

Trotz Ihrer Abschlußbemerkung steige ich doch noch darauf ein: Daß das Zahlen mit der Karte überhaupt keinen Vorteil hat, habe ich nicht behauptet. Wenn das so wäre, würden ja auch nur ganz wenige zur Teilnahme bereit sein.

Ich hatte lediglich gesagt, daß es für mich nichts bringt. Mein ganzes bisheriges Leben (einige Jahrzehnte) habe ich cash gezahlt - und ich bleibe natürlich dabei.

Für mich überwiegen halt klar die Nachteile bei Kartenzahlung: immer eine PIN im Gedächtnis beim Einkaufen bereithalten und dann evtl. auch noch ständig Ausweis bzw. Paß mitschleppen. Von der fehlenden Anonymität ganz zu schweigen.

Außerdem gilt: Ich muß ja nicht ständig einkaufen und Dinge außer der Reihe kaufen. Wenn ich mal zur Bank gehe, lasse ich mir jedesmal eine größere Summe auszahlen, die reicht dann für drei bis vier Monate. Alles bestens!

Dan am :

Hatte ich auch schon erlebt. Die Kundin vor mir zahlte per EC-Karte.
Die Kassiererin lies sich nach dem Zahlungsvorgang per ELV den Ausweis zeigen und notierte die Ausweisnummer auf ihrer Kopie des Belegs!

Da würde ich ganz klar auf Stur schalten und ihr meinen Ausweis NICHT zeigen.
Und da ich bereits bezahlt und unterschrieben habe würde ich schnurstracks den Laden verlassen. Wo kommen wir denn da hin..

Gerd am :

Blogleser Thomas kann ganz beruhigt sein. Das gehört vermutlich zur Rundumbetreuung. Edeka behandelt alle Menschen gleich. Kunden wie Mitarbeiter!

Es gilt nach wie vor: Nur Bares ist Wahres!

Blogolade am :

In irgendeinem Laden ist mir das auch schon untergekommen. Da stand auch ein großes Schild, dass man bei Kartenzahlung die Adresse angeben soll.
In solchen Momenten ärgert es mich, wenn mein Bargeld nicht ausreicht, ich die Ware aber dringend brauche/nur dort bekomme denn ich finde, die Adresse geht niemanden was an. Informationen werden bei der Kartenzahlung schon genug gesammelt.

Dennoch ist es ein bequemer Luxus, den ich gerne nutze.

llamaz am :

Beim Lastschriftverfahren mit Unterschrift hat der Laden nunmal keine Garantie das das Konto gedeckt ist. Wenn die Lastschrift dann platzt, braucht man die Adresse des Kontoinhabers. Deshalb steht ja auf den ganzen Zetteln immer so eine Einwilligung, daß im Falle der Nichteinlösung die Bank ermächtigt wird, die Adresse rauszugeben.

Warum hier schon vorher nach der Adresse gefragt wird lässt sich wohl nur erraten. Möglicherweise waren die Bonrollen mit dem Ermächtigungstext aus. Möglicherweise sah der Kunde so vertrauensunwürdig aus, daß die Kassierien lieber gleich die Adresse verlangt hat. Möglicherweise gabs vermehrt Betrugsfälle mit geklauten Karten und sie wurde deshalb angewiesen sich bei bestimmten Transaktionen die Adresse geben zu lassen. Möglichkeiten über Möglichkeiten.

MiniMoppel am :

Ich finde das ELV sowieso viel zu unsicher, daran ändert auch die Adressangabe nichts. Wenn tatsächlich jemand unberechtigterweise mit der Karte einkauft und die Unterschrift entsprechend fälscht, wird er sicherlich nicht so dumm sein, seine wirkliche Adresse anzugeben.

FlyingT am :

deshalb lässt sich H&M z.b. grundsätzlich den ausweis zeigen um sicher zugehen das man auch der karteninhaber ist. bei anderen geschäften kenne ich das verfahren ab beträgen über 200€

DJ Teac am :

Vorzeigen das ist noch in ordnung und nachvollziehbar.
Da hätte ich keine Probleme mit.

Sonja am :

H&M hat mich schon lange nicht mehr nach einem Ausweis gefragt, wenn ich mit Karte gezahlt habe.

Auf meine Nachfrage hieß es "machen wir nicht mehr, Unterschrift reicht"

luke17 am :

Da bin ich froh, dass es hier in Österreich nur das Maestro-System mit Karte und Pin gibt …

Tobias am :

Richtig ist, dass der Händler beim unterschriftsbasierten Lastschriftverfahren zunächst keine Garantie für den Zahlungseingang hat. Dafür hat er den Vorteil eines unschlagbar günstigen Zahlungsmittels im Vergleich zu anderen Kartenzahlungssystemen (was letztlich in der Gesamtkalkulation den Kunden zugute kommen sollte).

Um die Sicherheit zu steigern, dass die Unterschrift zum Kartenkonto gehört, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die unglücklichste ist allerdings die oben erwähnte. Zwar ist m.E. gegen die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nichts einzuwenden, sofern vor dem Kauf auf die Adressaufnahme hingewiesen wurde. Jedoch stößt dieses Vorgehen auf weitgehende Ablehnung bei den Kunden (wie der Threat zurecht zeigt).

Daher wäre der Händler besser bedient, etwas mehr GEld einzuplanen, und weitere Hilfen zur Steigerung der Sicherheit zu nutzen. Dabei muss es nicht immer girocard (mit PIN) sein. Es gibt auch die Möglichkeit, die Forderung (also die Lastschrift) an Dienstleister abzutreten und dafür eine Zahlungsgarantie zu erhalten. Oder er lässt die Karte mittels Onlineabfrage auf Sperrlisten prüfen, u.a. auch gegen den von der Polizei unterstützten "KUNO-Sperrdienst". Es gibt weitere Möglichkeiten, die aus meiner Sicht alle dem berechtigten Schutz der informationellen Selbstbestimmung genügen...
Alles dies kostet allerdings Geld. Daher ist ein Ausgleich zu finden zwischen Kosten und Kundenakzeptanz.
Das Ergebnis fällt unterschiedlich aus, wie die Erfahrungen der Vorredner zeigen.

rhW am :

Meine erste Anlaufstelle für solche Fragen
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/

"[Bei ELV] spart der Händler zwar Systemkosten, bleibt aber auf dem Betrugsrisiko und dem Zahlungsausfall-Risiko sitzen, da unbemerkt auch gesperrte und gestohlene Karten eingesetzt werden können."
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung.html

Vielleicht haben die Zahlungsausfälle in letzter Zeit zugenommen, sodass sie ihre Sicherheit an das Geld zu kommen erhöhen wollen.

Tobias am :

Die Zahlungsausfälle im Unterschriftverfahren sind sogar gesunken. Mittlerweile ist das in Bankenkreisen als "unsichere" Verfahren bezeichnete ELV mit Unterschrift weitaus weniger betrugsanfällig und damit "sicherer", als das Electronic Cash bzw. jetzt Girocard genannte PIN-Verfahren.
Die Zahlen der Polizei bestätigen dies, wie die Grafik zeigt.
http://www.polizei-beratung.de/presse/downloads/infografiken/index/content_socket/infografiken/display/192/

Selbst große Unternehmen im Tankstellenbereich (BP), die bei Girocard sogar eine geringere PIN-Gebühr zahlen, wechseln zu ELV, weil es weniger kostet.
http://www.derhandel.de/news/unternehmen/pages/EC-Karten-Gebuehren-unter-Druck_1666.html

Jochen am :

Da lese ich die Statistik aber anders. Da steht nicht, dass die Zahlungsausfälle weniger geworden sind, sondern die Betrugsfälle. Hier geht es also um gemeldete Straftaten durch die Bestohlenen und nicht durch den Händler. Denn nicht jeder Zahlungsausfall ist auch ein Betrugsfall. Gerade bei PIN-Zahlungen beispielsweise dürfte der Händler mit hoher Sicherheit das Geld bekommen haben. Auch ungedeckte Konten sind ja kein Betrug, der Händler muß sich dann nur eben das Geld woanders holen.

Für mich ist die Entwicklung ganz logisch, denn wenn weniger Läden ELV akzeptieren sinken damit auch die Betrugsfälle. Wie im Bericht im 2.Link zu lesen, profitieren von niedrigen Gebühren hauptsächlich größere Ketten bzw. Systeme, die auch den Zahlungsverkehr übernehmen (wie z.B. bei Tankstellen). Kleine Einzelhändler, selbst wenn sie bei den Großhändler entsprechend integriert sind, müssen sich selbst um den Zahlungsverkehr kümmern. Und da ist das Risiko bzw. die Kosten mit ELV weiterhin hoch.

Irian am :

Gestern haben wir etwas Stoff (Textilien, nicht den anderen) gekauft und da haben sie bei Kartenzahlung auch nach der Addresse gefragt. Begründung war simpel: Die Abbuchung kommt von ner Firma, die anders heißt als der Laden und deshalb kam es wohl öfter vor, dass jemand die zurückgehen ließ. Da die Bank wohl ne hohe Gebühr verlangt, um die Addresse raus zu rücken, sammeln sie die Addresse gleich ein, falls es Probleme gibt. Wenn die Überweisung klappt, schmeißen sie die weg.

Prinzipiell finde ich es nicht toll, aber andererseits gibts auch kein Recht auf Kartenzahlung, also was solls. Abgesehen davon haben die interessanterweise auch keinen Perso o.ä. verlangt.

Hans am :

Natürlich wird auch eine Edeka ihr ELV über einen Dienstleister machen. Forderungsverkauf oder nicht hat (bei gegebenem Dienstleister) allerdings keinerlei Einfluss auf das Risiko für einen Forderungsausfall. So oder so geht in die Kalkulation aber ein, ob ich in der Lage bin den Schuldner zu identifzieren. Für die Beauskunftung einer Adresse verlangen die Banken durchaus gerne 30, 40 EUR, in Einzelfällen auch darüber.

Man könnte die Ausgabe von ec-Karten an jeden, der nicht schnell genug wegläuft, in Verbindung mit den hohen Entgelten für die Adressauskunft als Strategie betrachten, die Verbreitung von electronic cash (ec+PIN) zu fördern. Hat in den vergangenen Jahren ja auch funktionieren. Wenn da nicht diese verdammten Dienstleister wären, die ihre Methoden immer weiter verfeinert haben... Die BP ist an ihren Tankstellen ja mittlerweile wieder bei der Unterschrift angelangt. (Das ist hier keine Werbung für diesen speziellen Dienstleister, andere können das auch.)

Natürlich ist das Aufschreiben der Adresse auch nochmal eine Sicherheit, dass das Kassenpersonal wirklich den Ausweis angeschaut und mit den Kartendaten abgeglichen hat. Ob allein die niedrigere Abwicklungsgeschwindigkeit an der Kasse dann nicht Kunden vergrault, muss dann jeder Händler für sich entscheiden.

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