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Monetärer Vorteil durch zurückgebrachten Fremdeinkaufswagen?

Blogleser Kim hat sich ein paar Gedanken gemacht um wilde, vor einer Eigentums-Mehrparteienwohnanlage "geparkten" Einkaufswagen.

Ich weiß nicht, ob jemals ein Einzelhandelsunternehmen einen Kunden wegen Diebstahls angezeigt hat, weil er einen Einkaufswagen mitgenommen hat. Und wenn dieser mitgenommene Einkaufswagen nun mit dem Euro im Münzpfandsystem vor der Tür steht und jemand anders bringt den Wagen zurück und sackt sich den Euro ein – nun, das mag rechtlich gesehen Diebstahl sein. Aber ich glaube nicht, dass deswegen jemand den Aufstand proben würde. (Naja, wir sind hier in Deutschland. Da weiß man ja nie so genau...)

Wer direkt bei Kim darüber diskutieren möchte, folge bitte dem oben angegebenen Link.

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Kommentare

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Kim am :

Herzlichen Dank für die freundliche Nennung :-) Im Grunde hätte ich mich aber auch genauso über eine Antwort per E-Mail gefreut *lach*.

Ich denke, du hast aber recht, wenn du sagst, dass Einzelhändler oder Filialen größerer Ketten sich nicht die strafrechtliche Verfolgung solcher Delikte antun.

Hier wird eher in den sauren Apfel gebissen, dass die Einkaufswagen einen anderen Standort besitzen - solange der Kunde "seinen" Wagen ja wieder zum Einkauf mitbringt, ist der Schaden für den Einzelhändler ja auch nicht mehr ganz so groß. Wenn die Wagen komplett verschwinden würden und nie wieder zurückkämen, wäre das wohl eher ein Spaß, der auf Dauer zu teuer würde.

Grüße aus dem Saarland - unweit deines Webservers :-)

Marco (nicht registriert) am :

So lange der Kunde den Wagen zum nächsten Einkauf wieder mitbringt (und das auch von Anfang an beabsichtigt), ist "die strafrechtliche Verfolgung solcher Delikte" nicht nur zuviel Aufwand, sondern es liegt schlicht kein Delikt vor. Der unbefugte Gebrauch steht nur bei Kraftfahrzeugen und Fahrrädern unter Strafe, und ein Einkaufswagen ist weder das eine noch das andere.

http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html

Hamburger Jung am :

Das Problem der strafrechtlichen Verfolgung beginnt schon damit, daß man den Dieb auf frischer Tat erwischen und stellen muß. Welcher EInzehändler hat schon das Geld dafür jemanden einzustellen? Denn darauf liefe es für eine effektive Bekämpfung aus. Solange die Verluste an Einkaufswagen geringer sind als die Kosten für solches Personal und sich in der Erziehung der zükünftigen "Diebe" nichts grundlegendes ändert, werden wir mit "wilden" Einkaufswagen leider leben müssen.

Den Euro (sofern er denn noch drin ist) einzusacken, wenn man den Wagen zurückbringt, ist kein Diebstahl, da der vorherige Besitzer das Eigentum an dem Euro offensichtlich aufgegeben hat, sonst hätte der ja den Wagen besser versteckt.

ReCon am :

Der Euro ist doch eine Bagatelle. Viel interessanter finde ich, was hier beim shopblogger auch schonmal Thema war, daß die Läden die Wagen anscheinend gar nicht zurückhaben wollen, bzw. zumindest nicht bereit sind, jemanden vorbeizuschicken, der diese abholt. Dabei dürfte so ein Wagen doch recht teuer sein, es sich somit lohnen, einen Mitarbeiter (Aushilfe, Azubi...) vorbeizuschicken, der den oder die Wagen abholt.

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