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Bislang nicht geschehen

Im Herbst des letzten Jahres war eine Mitarbeiterin von mir als Beifahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt, in dessen Folge sie mehrere Wochen krankgeschrieben war. Sie hat ihr Gehalt natürlich weiterbekommen und so trete ich in dem ganzen Verfahren ebenfalls als Kläger auf, da ich die angefallenen Lohn- und Lohnnebenkosten natürlich wiederhaben möchte.

Warum das Verfahren vorschusspflichtig ist, kann ich nicht sagen – aber auf jeden Fall habe ich meinen Teil des Gerichtskostenvorschusses schon vor knapp zwei Monaten überwiesen.

Und nun kam doch tatsächlich vom Landgericht Bremen ein Schreiben an den Anwalt meiner Mitarbeiterin, in dem darauf hingewiesen wird, dass diese Zahlung, zu der ich verpflichtet bin, bislang noch nicht geschehen sein soll.

Die erfolgte Zahlung ist zum Glück leicht zu belegen. Die Frage nach dem Unfallverursacher wird die wohl deutlich spannendere Angelegenheit werden.

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Kommentare

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Karl am :

Wie der Sachse sagt: nu nu...

MikeausBin am :

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/12522/1413579/polizei_bielefeld?search=bielefeld

Anonymus am :

Finde es immer wieder unverständlich, wieso Firmen und Institutionen in diesem Land es nicht schaffen, ihre eigenen Kontoauszüge zu kontrollieren, und statt dessen lieber eine Menge Leute unberechtigterweise mit albernen Mahnschreiben belästigen. Es ist und bleibt halt eine Bananenrepublik.

Weißzahn am :

Ich nehme an, dass Du noch nie im Ausland, und sei es nur im westeuropäischen, gearbeitet hast, wenn Du Dich derart erregst. Ich kann Dir versichern, dass es in Deutschland in dieser Beziehung noch relativ gesittet zugeht.

S am :

Zieh mal in eine Bananenrepublik; du wirst fro sein, wenn Du wieder hier bist :-)

krustyDC am :

Bist du sicher, dass du Mitgliedsname und Artikelnummer korrekt im Überweisungsbetreff angegeben hast? ;-)

LeereDose am :

Der Verwendungszweck "Für sexuelle Gefälligkeiten" kommt halt nicht überall gut an. *duck*

Kai am :

Also meine Anwältin hat sich kaputtgelacht, als ich die Gerichtskosten unter dem Verwendungszweck "sexuelle Gefälligkeiten" überwiesen habe.

Wobei ich persönlich aber auch "Atomwaffen" oder "Schmiergeld" oder "Geldwäsche" als Verwendungszweck gerne mal verwende.

noch ein Markus am :

und wenn du den Vorschuss nicht bezahlst gibt es keine Verhandlung, oder wie ?

zudem wusste ich bis gerade gar nicht dass es sowas gibt, ich dachte immer Gerichtsverfahren werden nach Abschluss abgerechnet, allein weil nicht immer vorher klar ist wer was zahlen muss...???

abc am :

Natürlich wird erst am Schluss abgerechnet. Trotzdem muss der Kläger vorher die Kosten als Vorschuss bezahlen. Das ist auch sinnvoll, damit die Gerichte nicht nochmehr mit sinnlosen Klagen beschäftigt sind.

MHD am :

Staatsdiener sagt alles .... :-D , egal ob am gericht oder sonst wo, der Esel ist langsam unterwegs und merkt nicht wenn er was verliert. :-O

Marco (nicht registrier) am :

Dass ein Vorschuss verlangt wird, ist richtig, das ist in Zivilverfahren so. Und in der Tat kommte es sonst nicht nur nicht zur Verhandlung sondern die Klageschrift wird normalerweise erst gar nicht zugestellt.

Was dazu führen kann, dass man zwar rechtzeitig vor der Verjährung Klage einreicht, wenn diese aber nicht zugestellt wird, weil man den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlt, verjährt die Forderung trotzdem.

Und es ist zwar richtig, dass erst hinterher klar ist, wer was zahlen muss, aber die Staatskasse will halt nicht derjenige sein, der hinterher dem Geld nachläuft, also muss der Kläger die voraussichtlichen Gerichtskosten als Vorschuss zahlen und kann sie sich ggf. hinterher vm Beklagten erstatten lassen.

Warum allerdings in diesem Fall die Zahlung nicht gesehen bzw. richtig zugeordnet wurde, darüber kann man höchstens spekulieren.

Johannes am :

Naja, mal von der Gerichtsüberweisung etc abgesehen, finde ich es schonmal korrekt, dass sie ihr Gehalt weiterhin von dir bekommen hat ;-) Viele Arbeitnehmer müssen soetwas erst einklagen oder haben sogar gar keine Chance darauf..

abc am :

? Warum sollte ein Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterbezahlen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Unfalls dienstunfähig ist? Was solle das Unternehmen denn davon haben, wenn es nach der Klage des Arbeitnehmers sowieso zahlen muss und außerdem noch den Arbeitnehmer unzufrieden macht?

Bundeshorst am :

Naja, es soll schon solche Klitschen geben, wo es heißt: keine Arbeit - keine Geld. Die Einstellung wird gegenüber Minijobern besonders gerne dargelegt. Ja, auch geringfüg entlohnte Beschäftigte sind Arbeitnehmer und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Nicola lavacca am :

naja, echt schade, wenn sowas passier gerade jetzt in der Finanzkrise sollte man auf das Geld der Firma besser aufpassen und nicht unötig Geld überwesen

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