Bislang nicht geschehen
Im Herbst des letzten Jahres war eine Mitarbeiterin von mir als Beifahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt, in dessen Folge sie mehrere Wochen krankgeschrieben war. Sie hat ihr Gehalt natürlich weiterbekommen und so trete ich in dem ganzen Verfahren ebenfalls als Kläger auf, da ich die angefallenen Lohn- und Lohnnebenkosten natürlich wiederhaben möchte.
Warum das Verfahren vorschusspflichtig ist, kann ich nicht sagen – aber auf jeden Fall habe ich meinen Teil des Gerichtskostenvorschusses schon vor knapp zwei Monaten überwiesen.
Und nun kam doch tatsächlich vom Landgericht Bremen ein Schreiben an den Anwalt meiner Mitarbeiterin, in dem darauf hingewiesen wird, dass diese Zahlung, zu der ich verpflichtet bin, bislang noch nicht geschehen sein soll.
Die erfolgte Zahlung ist zum Glück leicht zu belegen. Die Frage nach dem Unfallverursacher wird die wohl deutlich spannendere Angelegenheit werden.
Warum das Verfahren vorschusspflichtig ist, kann ich nicht sagen – aber auf jeden Fall habe ich meinen Teil des Gerichtskostenvorschusses schon vor knapp zwei Monaten überwiesen.
Und nun kam doch tatsächlich vom Landgericht Bremen ein Schreiben an den Anwalt meiner Mitarbeiterin, in dem darauf hingewiesen wird, dass diese Zahlung, zu der ich verpflichtet bin, bislang noch nicht geschehen sein soll.
Die erfolgte Zahlung ist zum Glück leicht zu belegen. Die Frage nach dem Unfallverursacher wird die wohl deutlich spannendere Angelegenheit werden.
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Karl on :
MikeausBin on :
Anonymus on :
Weißzahn on :
S on :
krustyDC on :
LeereDose on :
Kai on :
Wobei ich persönlich aber auch "Atomwaffen" oder "Schmiergeld" oder "Geldwäsche" als Verwendungszweck gerne mal verwende.
noch ein Markus on :
zudem wusste ich bis gerade gar nicht dass es sowas gibt, ich dachte immer Gerichtsverfahren werden nach Abschluss abgerechnet, allein weil nicht immer vorher klar ist wer was zahlen muss...???
abc on :
MHD on :
Marco (nicht registrier) on :
Was dazu führen kann, dass man zwar rechtzeitig vor der Verjährung Klage einreicht, wenn diese aber nicht zugestellt wird, weil man den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlt, verjährt die Forderung trotzdem.
Und es ist zwar richtig, dass erst hinterher klar ist, wer was zahlen muss, aber die Staatskasse will halt nicht derjenige sein, der hinterher dem Geld nachläuft, also muss der Kläger die voraussichtlichen Gerichtskosten als Vorschuss zahlen und kann sie sich ggf. hinterher vm Beklagten erstatten lassen.
Warum allerdings in diesem Fall die Zahlung nicht gesehen bzw. richtig zugeordnet wurde, darüber kann man höchstens spekulieren.
Johannes on :
abc on :
Bundeshorst on :
Nicola lavacca on :