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"P"fandlos

Der Drops ist gelutscht, liebe Kunden. Ich glaube, die "P"-Einweggebinde nimmt inzwischen niemand mehr an...

Ich jedenfalls nicht. Und so landet dann eben die eine oder andere mittlerweile wertlose Dose hier im Mülleimer, so wie dieses Exemplar.
Oder weiß jemand, wo man für diese Dose noch eine Gutschrift bekommen kann?


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Comments

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Hendrik on :

Du bist gesetzlich VERPFLICHTET alle Dosen, Glas- und PETflaschen anzunehmen. Da bin ich mir ganz, total sicher. Wirklich! Du Ganove.

Maxn. on :

Nein nein, Björn muss nur die Gebindearten annehmen, die er auch führt. Wenn er also kein Einweg- Glas hat, muss er es auch nicht zurücknehmen. Hat er z.B. Red Bull muss er aber auch Beispielsweise Coca- Cola zurücknehmen.

Fred on :

Aus einem PDF der DPG:
3.1. Grundsätzliche Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht
Die gesetzliche Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht gilt nicht nur für Verpackungen mit dem DPG-Kennzeichen, sondern grundsätzlich auch für Alt-Verpackungen, die vor dem 1. Mai 2006 pfandpflichtig (und mit entsprechender Pfandkennung) in Insellösungen oder Pfandsystemen in Verkehr gebracht wurden

roteroktober on :

so etwas gibt man in läden ohne automat ab,z.b.plus,die mitarbeiter schmeissen das leergut an der kasse in kartons,achten dort nur darauf ob plusleergut oder nicht weil es dafür extrakartons gibt

jemand® on :

Ich hab das mal vor kurzen in einem ALDI glaube ich erlebt.
Da hat sich ein Kunde lautstark aufgeregt, nachdem der Automat die Annnahme verweigerte, weil er seine Flasche von vor DPG-Logo-Einführung von ALDI-Nord nicht bei ALDI-Sued abgeben konnte. Dann ist der Marktleiter gekommen, hat auf ein Poster gedeutet, wo glaube ich alle ehemaligen Pfandsysteme unter dem DPG-Logo aufgedruckt waren und dann wurde die Flasche angenommen

Mave'z on :

gab es nicht mal eine Abmahnwelle, eines Anbieters eines solchen Pfandsystems gegen Einzelhändler weil sie das nicht zurücknehmen?

Maxn. on :

Bei Kaufland kann man das glaube ich noch abgeben. In "meinem" Kaufland geht das zumindest. Die tragen das in so eine Liste ein und bekommen das dann irgendwie gutgeschrieben. Manchmal wollen die die alten Flaschen und Dosen aber nur für 15 Cent annehmen, die normalen Lidl- Einweg- Glasflschen für 8 Cent, obwohl die wissen das sie das nicht nehmen müssen, fragt mich nicht wieso?

Philipp on :

Vielleicht trägt die dann eben irgendwann jemand zu Lidl und kassiert 25 Cent dafür :-)

Hanno on :

Der Wahnsinn, wie ungeheuer bescheuert die DUH ist. Wer das DPG Logo auf der Glas-Einwegflasche nicht sehen kann ist selbst zu blöd-

Ole on :

Weil sie die dann in die Mehrwegkisten ballern und über die Großhandlung entsorgen.
Dann fällt die Differenz auf dem Papier nicht auf ;-)

sepp on :

Du merkst sonst auch nix, wa?

meiner Einer on :

diese Dosen wirst du überall dort los, wo Einwegpfanddosen verkauft werden. Das gilt ebenso für die "P"-Dosen wie auch für die von Penny, Rewe, etc

Solltest du als Händler aber wissen :-)

Stefan on :

"Oder weiß jemand, wo man für diese Dose noch eine Gutschrift bekommen kann?"

Wenn du bepfandete Dosen führst wirst du die selber zurücknehmen MÜSSEN. Aber wo kein Kläger...

Leergutannehmer on :

Es gab eine Frist bis zum 31.12.2006. In dieser Zeit mußten alle alles annehmen danach nur noch mit DPG Logo.

Schleddi on :

Diese Frist existiert nicht. Das war nur ein Richtwert für den Einzelhandel. Die Annahme ist auch für Björn weiterhin verpflichtend, wie Fred in #2 schreibt. Die Gesetze, und nur diese gelten, schreiben weder DPG-Logos noch andere Logos vor, sondern berufen sich nur auf die Rücknahme "gleichartiger Gebinde".
Ob Björn die Gebinde wiederum zurückerstattet bekommt ist natürlich eine andere Frage.

MOW on :

Doch, die Frist existiert. In diesem Zeitraum mußten Gebinde mit ALLEN aufgeführten Logos bei ALLEN Verkaufsstellen genauso wie welche mit DPG-Logo behandelt werden, nicht nur in Verkaufsstellen, die diesem Logosystem angehörten, und diese zusätzliche Verpflichtung war nicht auf Dauer angelegt.

Davon unberührt ist die Verbindung der Verkaufsstelle mit dem Pfandsystem, dem sie selbst vorher angehört hat. Das ist aber eine andere Baustelle.

Ich würde da mal sagen, man muß zurücknehmen, was man selbst auch verkauft hat. Schließlich wurde dafür mal Pfand gezahlt.

Behauptung on :

Quelle?

flaschensammler on :

Ich vermute einfach mal, dass eine Annahmepflicht bis 31.12.2009 besteht: Par 194 und 199 BGB.

Carsten on :

Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass es in vielen Dönerbuden GetränkeDosen ohne Pfandzeichen gibt (Dosen aus dem Ausland). Ist das denn überhaupt erlaubt zu verkaufen?

Mustermax on :

Das würd mich auch mal interessieren ...

Muerre on :

Ist bei uns z.b. bei Dr. Pepper, dem geilsten Gesöff der Welt, so. Früher war mal das DPG Logog draufgeklebt. Jetzt steht sogar auf der Rechnung "ohne DPG"

Maxn. on :

Ganz klar, das ist verboten. Die Dosen und Flaschen verkaufen aber viele Dönerbuden und andere Läden. Die Dosen von Coca- Cola sind aber, glaube ich, irgendwie nur für das Militär und die Marine. Könnte mir denken, dass die Dosen vom Großhändler unter der Hand verkauft werden. Davon hatte Björn auch schon berichtet (http://www.shopblogger.de/blog/archives/5803-Coca-Cola-Dosen-2.html).

Dönerristi on :

Also bei uns in Grenznähe sind die Getränkedosen sehr oft französisch beschriftet, aber das ist wahrscheinlisch noch weniger erlaubt, als die deutschen Dosen ohne Pfandlogo, da ich mal davon ausgehe, daß in Dtland verkaufte Lebensmittel auch auf dt. beschriftet werden müssen.

Willi on :

Jedenfalls ist für die Dose mal Pfand gezahlt worden, und irgendwo MUSS man den ja noch zurückbekommen.
Sonst würde es sich für die Industrie ja am Ende lohnen, alle zwei Jahre ein neues Pfandsymbol einzuführen und die Differenz einzustecken...

Pascal on :

Lekkerland nimmt sie noch an!!

Schleddi on :

Hier noch einmal für die, die es nicht glauben wollen, dass alte Insellösungsverpackungen zurückgenommen werden müssen (Seite 1, Punkt 3.1):
http://www.dpg-pfandsystem.de/servlet/PB/show/1061970/060601%20-
%20Marktinformation%20Rcknahme%20Verpackungen.pdf

In Paragraph 9 der Verpackungsverordnung wird nur allgemein von der Rücknahmepflicht gesprochen, nicht von einzelnen Pfandlösungen, wie es jetzt das DPG-Pfand gibt. So müssen alle Packungen angenommen werden, die bepfandet wurden, so auch die schon angesprochenen P-Pfand-Flaschen oder auch Can-Back-Flaschen. Zur Verpackungsverordnung:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_lesef.pdf

LeJupp on :

Verkauft der Björn denn überhaupt solche 0,5l Dosen oder Verpackungen gleicher Art, Form und Größe?

Schleddi on :

Die Form und Größe ist egal. Wichtig ist nur, welches Material Björn führt. Führt er PET-Flaschen und Blechdose, so muss er diese auch zurücknehmen, sofern auf diese Gebinde Pfand erhoben worden ist.

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