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Einem Kunden ist eine Dose mit Kakaopulver heruntergefallen. Wie sollte es auch anders sein: Die Kaba-Dose an einer Ecke aufgeplatz und ein Teil des Pulvers hat sich im Gang verteilt.

Natürlich hatte ich dem Kunden gesagt, dass er eine neue nehmen soll und die beschädigte auch nicht zu bezahlen braucht. Wollte er aber nicht. "Das habe ich kaputt gemacht und dafür stehe ich gerade."

Das ist mal nett. :-)

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Kommentare

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moet am :

obs bei ner flasche moet die gleiche reaktion gäb? ^^

falkone am :

...da gibt es eher einen Strohhalm auf die Schnelle.....

Jürgen am :

"Das habe ich kaputt gemacht und dafür stehe ich gerade." Na der feine Herr meint wohl, er ist sich zu schade um sich zu bücken ;-)

Jürgen am :

Den Spruch "Lieber für eine Sache gerade stehen als sich bücken müssen um es aufzuwischen" beanpruche ich hiermit alle Rechte, falls so ein paar Komiker glauben sie könnten hier einfach im Blog Sprüche klauen ;-)

Theo am :

Wow, eine Ausnahmeerscheinung. Hätte eher mit einer Reaktion des Kunden im Sinne von "Das ist nicht meine Schuld, das stand ohnehin so wacklig da oben". Die meisten Leute sind um Ausreden nie verlegen, sagt mir meine Erfahrung.

edge0815 am :

Es soll noch Leute geben, die sich Ausreden einfallen lassen?

Ich sehe immer nur die jenigen, die einfach weiter laufen.

Theo am :

Gesetzt der Fall besagte Kunden werden erwischt bzw. machen auf sich aufmerksam wie in diesem Fall geschehen. Die meisten laufen weiter, wenn sie sich unbeobachtet fühlen, ja...

Banger am :

Vor nicht allzu langer Zeit selbst erlebt: die Frau hinter mir packt ihre Sachen aufs Kassenband, ist dabei, öhm, ein wenig unaufmerksam und "stellt" ein Marmeladenglas neben das Band, welches, den Gesetzen der Schwerkraft folgend, auf dem Boden zerschellt, kommentiert das Geschehen kurz mit den Worten "Da ist was runtergefallen." und macht weiter, als sei nichts geschehen.

Max am :

Das gehört sich sogar imo... ;-)

LeSmou am :

aber dann schon bitte konsequent sein und n tetrapack milch auf die gleiche stelle pfeffern...

Willi am :

Oder mal 'ne Schaumparty im Waschmittelgang...

Jo am :

Finde ich auch richtig so.
Ich wundere mich regelmässig über die Leute, die Joghurts etc. im Kassenbereich kaputt machen und dann sagen: "Der ist kaputt, den lasse ich hier stehen".
Kann ja mal passieren, dass etwas herunterfällt oder dass man Produkte ungeschickt übereinander stellt, aber dann davon auszugehen, dass das der Schaden des Supermarktes ist... schon komisch.

Bjoern Harste am :

Das ist wie mit dem weit verbreiteten Irrglauben, dass (auch einwandfreie) Ware wieder zurückgenommen werden muss.

Viele Händler (me too) bieten das an, aber einen Anspruch darauf gibt es deshalb noch lange nicht.

Stefan K. am :

Da unterliegst Du einem Irrtum, Bjorn.

So lange das Beschädigen aus Fahrlässigkeit geschieht, braucht er den Schaden hier nicht zu zahlen.

Der Kunde ist hier eine Art Erfüllungsgehilfe des Händlers, der für den Händler den Transport zur Kasse unternimmt.

Engywuck am :

Nicht umsonst haben mir schon *einige* Verkäufer von Großgegenständen (Computer, größere Drucker, Monitore, ...) das Gerät trotz Angebot meinerseits nicht zur Kasse tragen lassen bzw. teilweise noch bis ins Auto (Parkplatz direkt vor dem Haus) getragen...
Als ich mal einen fragte meinte der nur "Wenn's Ihnen bei mir im Laden runterfällt ists trotzdem mein Problem - da trag's ich's besser gleich selber..."

Balu am :

Also ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, dass ich erst wenn ich die Ware aufs Förderband lege "meine Kaufabsicht zeige" oder sowas.

Solange ich im Laden etwas nicht mit Absicht kaputt mache, ist es tatsächlich noch Eigentum des Ladenbesitzers und ich muss es nicht bezahlen.

Allerdings ist das auch schon wieder ein paar Jahre her.

Trotzdem würde ich sowas auch immer mitbezahlen. Das gehört sich einfach so.

LeSmou am :

moooment
wenn ich was unabsichtlich kaputt mache was mir nicht gehört und ich keine kaufaufsicht hatte dann muss ich den schaden nicht bezahlen?? cooooool!! ich bin dann ma eben bissl radau im tengelmann machen...muss mir erstmal einer nachweisen dass ich das absichtlich gemacht hab...

natürlich musst du es eigentlich bezahlen!! nur bei nem joghurt wird jeder normale kaufmann davon absehn. ein glücklicher kunde kommt wieder. so einfach is das. wennste beim saturn n fernsehr vom regal räumst werden die das sicherlich anders handhaben...
auch für sowas gibts haftpflicht :-)

tim am :

Der Schaden (den man zweifellos ersetzen muss) ist aber dann der Einkaufs- nicht der Verkaufspreis.

Oder?

Balu am :

Eben, da greift dann die Haftpflicht, weil ich fremdes Eigentum kaputt gemacht habe.

Die Haftpflicht sichert mich gegen Ansprüche Dritter ab. Wäre der Gegenstand (durch das Herausnehmen aus dem Regal) schon meiner, würde sie nicht zahlen.

Erst durch Ablegen der Ware auf dem Förderband gebe ich ein Angebot ab, die Ware zu kaufen.

Die Anzeige des Kaufpreises ist dann das Angebot einen Kaufvertrag abzuschliessen.

Mit der Bezahlung dieses Preises wird dann das Angebot angenommen und der Kaufvertrag abgeschlossen.

Vorher gehört die Ware also immer noch dem Verkäufer.

Andrea.S am :

Auch wenn du ein Troll bist, LeSmou: Richtig. Total cooool das. Und geltende Rechtslage.

Engywuck am :

würde sagen, dass das stark auf die Art und weise ankommt, wie du das "runterwirfst".

bei leichter Fahrlässigkeit und vermutlich auch normaler Fahrlässigkeit wirds wohl der Laden zahlen müssen, aber wenn du durch den Laden tobst, oder ein schweres Gerät wackelnd auf nem dreirädrigen, selbst mitgebrachten Wägelchen transportierst wird's wohl schon recht deutlich Richtung "grobe Fahrlässigkeit" gehen - und da wäre ich mir dann nicht mehr ganz so sicher, ob's nicht du zahlen musst.
Zur Erinnerung: grobe Fahrlässigkeit = du hättest wissen müssen, dass etwas gefährlich ist (vereinfacht ausgedrückt)

Max am :

Kaufabsicht ist das Aufgeben des Angebots, das sich auf die Invitatio ad offerendum des Kaufmanns bezieht, oder?

Zählt da eigentlich nur die absichtliche Beschädigung (Wollen des Erfolgseintritts) dazu oder jede vorsätzliche Beschädigung (Absicht, Wissentlichkeit, Eventualvorsatz)?

Helmut am :

Ich habe die Ware auf das Laufband gelegt. Die sehr eilige Kassendame tritt auf die Pedale, das Laufband hinter der Kasse gibt auch Gas, die Flasche Rotwein knallt mit dem Kopfende an das gegen den Absperrung und ist hinüber. Die Sauerei auf dem Boden, Kassendame steht auf, geht einen Eimer, Putzlappen etc. holen. Der Boden ist aus einem Material, welches sehr gerne Rotweinflecken annimmt. Meine Frau holt sich eine neue Flasche. Die Kassendame meinte. DIE MÜSSEN WIR ABER AUCH NOCH SKANNEN. Ich fragte sie dann, ob ihre EDV es auch ermöglicht, sämtliche Ware auch Rückwätszuskennen. Sie hat mich nicht verstanden. Kein Wunder. Ich habe ihr dann den schon wieder gefüllten Einkaufswagen geschenkt und mich verabschiedet.

LeSmou am :

hättest einfach rufen müssen:
"STORNO KASSE 3!!"
oder
"54 bitte 12"

da bin ich im marktkauf schon immer arg in versuchung es laut auszuschreien wenn mal wieder die durchsage "herr müller, bitte 512 rufen"...

schonmal jemand gemacht???

nacktnasenwombat am :

ich rufe meistens "17 BITTE DIE 38, WIR HABEN EINE 54!"

Volker Schepker am :

Also den Vorgang hab ich nich ganz verstanden, aber warum stellt man eine Flasche hin, wenn die eh leicht kippen kann, warum legt man die nicht einfach hin?
Und den Einkaufswagen stehen lassen finde ich unterste Schublade, hoffentlich bist du da nich auch noch stolz drauf...

Hans am :

Aeh, die Flasche ist durch Verschulden der Kassiererin zerstört worden, und dann war die der Ansicht, daß der Kunde die trotzdem bezahlen muß. Da kann man schon verstehen, daß der Kunde das nicht mitmacht (und dann bleibt halt nur Einkaufswagen stehen lassen), auch wenn man vielleicht zuerst den Chef hätte kommen lassen sollen, der hätte das sicher korrekt geregelt.

Helmut am :

Die Flasche ist ja liegend durch den Scanner gelangt, aber mit einer Geschwindigkeit, ich sag euch. Sie kam dann kopfüber an der Umrandung zu liegen. Kopf ab. Muss ich als Kunde wie ein Verrückter meinen Wagen wieder füllen? Ich hab auch nur zwei Hände. Das Problem war wohl die Sauerei auf dem Boden. Der saugte den Rotwein nur so auf. Um das farblich einigermaßen hinzukriegen hätte man wohl den ganzen Laden mit Rotwein putzen müssen.

NKF am :

Wenn mir im Laden etwas runterfällt und ich es nicht beabsichtigt habe, dann muss ich auch nicht dafür zahlen.

Zumindest so kenne ich es aus eigener Erfahrung.
Mir ist mal ein ganzer Sprudelkasten aus den Händen entgleitet.Der Angestellte meinte, das für genau solche Sachen eine Versicherung eintritt.

Der Händler der dann eine solche Versicherung nicht hat scheint genug Geld zu haben.

123 am :

Na so ein Quatsch, selbstverständlich müsste man den Schaden bezahlen - ob das nun die Eigenehaftpflicht übernimmt oder man selber bezahlt ist eigentlich egal.

Aber definitiv ist das nur Kulanz vom Händler wenn er mal einen "Kasten" übernimmt.

Geht doch mal in einen MediaMarkt oder lasst dort einen LCD-TV auf dem Weg zur Kasse fallen... ... Ich bin mir sicher das der Aufwand um einiges Größer wird wie mal eben "lassen Sie ruhig liegen"


Ich als Händler würde es nicht einsehen diesen Schaden "meine" Versicherung zahlen zu lassen ... Der Kunde beschädigt / Zerstört MEIN Eigentum, dann soll er auch dafür gerade stehen (!) .

Andrea.S am :

Schwachsinn. Das ist unternehmerisches Risiko des Händlers und fertig. Da brauchen wir nicht groß zu diskutieren. Wurde reichlich in der Rechtsprechung entschieden, Google hilft.

das Wort Kulanz kannst du gleich wieder streichen.

123 am :

Das hätte ich nun aber bitte gerne Schwarz auf Weiß ... Unternehmerisches Risiko sind vielleicht Auszubildende aber sicherlich nicht Kunden die zu dämmlich zum tragen sind...


Das würde ich nun wirkllich gerne "nachlesen" deine Aussage geht völlig gegen den Gesunden Menschenverstand.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren - aber deine "Behauptung" entschliesst sich jedem logischen denkens.

Andrea.S am :

Unterscheide einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Ansonsten gilt: DANN SCHLAG ES NACH UND NERV HIER NICHT RUM!

Erklärender Bär am :

Und um noch einen Tipp zu geben (der weiter oben aber schon stand): Der Kunde ist hier eine Art Erfüllungsgehilfe des Händlers, der für den Händler den Transport zur Kasse unternimmt.

Laberfranz am :

Und um noch einen Tipp zu geben (der weiter oben aber schon stand): Der Kunde ist hier eine Art Erfüllungsgehilfe des Händlers, der für den Händler den Transport zur Kasse unternimmt....

zozze am :

DANN SCHLAG ES NACH UND NERV HIER NICHT RUM!

Balu am :

Also Björn, wie ist es denn nun wirklich vom Gesetz geregelt? Du solltest das doch wissen :-)

Laberfranz am :

Sollte, ja. Dass er es aber nicht tut, deutet er in # 7.1 ja schon an.

Theo am :

Gibts hier auch Leute, die wirklich Ahnung von der Materie haben oder nur Hobbyjuristen? Bei Rechtsthemen bildet sich jeder seine eigene Logik und ist von deren Richtigkeit -militant- überzeugt, obwohl viele überhaupt keine Ahnung von der Sache haben. Jedenfalls lässt sich für mich nur so die obige Auseinandersetzung erklären. Dass Logik und Rechtsprechung nicht immer Hand in Hand gehen ist mir schon des öfteren aufgefallen. Würde mich also nicht wundern wenn es ein verqureres Urteil dazu gibt.

Barney Bum am :

Mit anderen Worten: Du hast eigentlich überhaupt keine Ahnung, zweifelst aber einfach mal alles an und gehst straight vom Gegenteil aus.

Bravo. Du musst im echten Leben ganz wichtig sein und irgendwo ganz oben sitzen.

Theo am :

Im Gegenteil, ich stelle fest, dass es mehrere Ansichten gibt und nicht alle richtig sein können. Is logisch ne? Das mit dem ganz oben sitzen überhör ich einfach mal, bin ja ein netter Chef ;-)

Barney Bum am :

Mit anderen Worten: Du hast eigentlich überhaupt keine Ahnung, zweifelst aber einfach mal alles an und gehst straight vom Gegenteil aus.

Bravo. Du musst im echten Leben ganz wichtig sein und irgendwo ganz oben sitzen.......

Blaubär am :

Mit anderen Worten: Du hast eigentlich überhaupt keine Ahnung, zweifelst aber einfach mal alles an und gehst straight vom Gegenteil aus.

Bravo. Du musst im echten Leben ganz wichtig sein und irgendwo ganz oben sitzen. Ganz toll.

Mark am :

Ich bin leider auch kein Jurist, aber ich habe im Rahmen meines Studiums zwei Rechtsvorlesungen gehört. Das ist inzwischen zwar auch schon zwei Jahre her, aber ich bin mir nahezu sicher, dass genau dieser Fall besprochen wurde.

Resultat war jedenfalls, dass der Kunde im Falle nicht vorsätzlicher Beschädigungen auf keinen Fall den Schaden ersetzen muss. In Selbstbedienungsläden nimmt der Kunde anstatt des Händlers den Transport der Ware vor und nimmt dabei gewissermaßen, bis zur Bezahlung der Ware, die Rolle des Händlers ein.

Genauer kann ich es leider auch nicht sagen, aber im Prinzip sollte das schon so stimmen. Hmm, aber eigentlich sollte das ein Supermarktleiter schon genauer wissen.

tim am :

Nehmen wir mal an, der Kunde sei tatsächlich Erfüllungsgehilfe des Händlers (wofür zumindest Google keine Fundstellen liefert) - warum sollte das eine Auswirkung auf die Haftung im Verhältnis Händler Kunde haben?

Gray am :

Weil's dann quasi der Händler selber runtergeschmissen hat.

Tim am :

Nein. Der Händler wird nur gegenüber einem Dritten so behandelt als ob. Wenn du also versehentlich eine Banane runterschmeisst und ein anderer Kunde rutscht drauf aus, kann dieser vom Händler Schadenersatz verlangen, nicht von dir.

Ich sehe nicht, wo das dich als (vermeintlicher) Erfüllungsgehilfe von deinen Sorgpfaltspflichten gegenüber dem Händler befreit.

Meiner Meinung nach ist der Erfüllungsgehilfe in dieser Frage fehl am platz, aber vielleicht rückt ja noch einer der eben noch so lautstarken Bescheidwisser hier mit einem der angeblich ja reichlich vorhanden Primärquellen dazu raus.

Andrea.S am :

Wer sagt denn, dass eine Befreiung von der Sorgfaltspflicht stattfindet? Es ist nur einfach so, dass einfache Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen keine Schadensersatzpflicht ggü. dem Händler begründen.

Analog läuft es ja im Arbeitsrecht. Da haftet der Arbeiter für Schäden, die er nicht gerade vorsätzlich verursacht, auch nicht.

Primärquelle: 1. Semester Schuldrecht BGB

Tim am :

Nur gilt hier kein Arbeitsrecht. Aber wie ich den vielen Worten entnehme, die hier gemacht werden, um sich vor einer konkret nachprüfbaren Aussage zu drücken, ist hier eh niemand in der Lage die Frage aufzuklären.

Sei's drum - ich bin raus.

Blaubär am :

[ ] Du hast keinerlei Ahnung, was analog bedeutet.

Wie bereits gesagt: Du hast eigentlich überhaupt keine Ahnung, zweifelst aber einfach mal alles an und gehst straight vom Gegenteil aus.

http://img409.imageshack.us/img409/4386/dontfeedtrollsw2.jpg

Theo am :

Das selbe hab ich doch da oben schon mal gelesen?

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