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Der Pfahl

Während der Renovierung und Einrichtung des Marktes in Findorff hatte einer der Handwerker aus dem Gehweg einen Holzpfahl gezogen, um mit dem Lieferwagen bis direkt vor die Eingangstür fahren zu können.

Der Begrenzungspfahl lag einige Meter von seinem eigentlichen Standplatz entfernt. An seiner Stelle klaffte dort ein ca. 40cm tiefes Loch, die umliegenden Pflastersteine waren abgesackt und mußten wieder fachmännisch eingesetzt werden. Abgesehen von dem Schaden stellte das Loch auch eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgänger/Radfahrer dar.
Damals rief mich ein Polizist des zuständigen Polizeirevieres an und nahm meine Personalien als Verantwortlicher und Ansprechpartner für den Laden und dessen Umbau auf. Einige Tage später wurde die Schadstelle im Bürgersteig wieder repariert.

Nun kam eine Rechnung von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom Amt für Straßen und Verkehr, über knapp 350 Euro. Anbei lag die Schadensmeldung der Polizei, in der ich als Verursacher eingetragen bin.
Hey, davon war nie die Rede. Verursacht haben könnte das nämlich der Maler, der Heizungsbauer, der Elektriker, der Telekomiker, der Alarmanlagentechniker, der Bäckerei-Handwerker, unser Kältemonteur, der Aufzugsmonteur oder sogar schon einer der Lieferanten. Ich weiß nur, dass ich das Ding nicht aus dem Boden gezogen habe und dementsprechend auch nicht gewillt bin, die Kosten der Wiedereinpflanzung zu tragen.

Trackbacks

Der Shopblogger am : Der Pfahl 2

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Nun werde ich also doch dafür bezahlen, dass irgendwelche Handwerker bei den Bauarbeiten im Markt in Findorff einen Holzpfahl aus dem Gehweg gezogen haben. Nachdem ich mich gestern Abend mit meinem Anwalt beraten hatte ("5 Euro für die Kaffeekasse...") d

Kommentare

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man in metropolis am :

Super... das heißt... viel Schreibarbeit... und im schlimmsten Fall verdienen sich die Juristen wieder dumm und dämlich.

Christoph am :

Sicherlich bei einem Streitwert von 350€ wird sich Björn's Anwalt bald einen Porsche leisten können...

Marcel am :

Endlich gibt's nen Verwendungszweck für die Käsebombe :-)

Wippsteert am :

Sowas passiert wenn Handwerker zum Laufen zu faul sind!
Bloß nicht mal 5m zum Eingang laufen.

Louffi am :

Oha. Und das musst du jetzt einem *Beamten* klar machen. Ich empfehle schonmal einen Besuch in der Apotheke mit dicker Bevorratung an Johanniskraut (300er Potenz).

Halt uns auf dem Laufenden, ja?

Maniac am :

"Telekomiker"... schön, dass sich der Begriff nicht nur bei mir etabliert hat ;-)

nikita am :

Naja.. "zu faul zum laufen" - ich weiß ja nicht, was beispielsweise ein Kühlregal wiegt. ;-)

350€ is auch Wahnsinn - haben die die ganze Straße neu gemacht deswegen?! *gg*

Robert am :

20 € für die Instandsetzung der Strasse, der Rest ist Verwaltungsgebühr.

Bernie am :

"Ich weiß nur, dass ich das Ding nicht aus dem Boden gezogen habe und dementsprechend auch nicht gewillt bin, die Kosten der Wiedereinpflanzung zu tragen.
"

Ganz so einfach ist es leider nicht. Siehe hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/831.html

Christoph am :

Nee, wohl doch eher §278, §831 regelt nur die Haftung für Verrichtungsgehilfen, §276 für Erfüllungsgehilfen (§831 wäre einschläigig wenn Björn's Mitarbeiter eine Banenschale in der Obstabteilung liegen lässt und eine ältere Dame darauf ausrutscht)

DrStrangelove am :

Ihr wisst schon dass dies vermutlich eher nen Kostenbescheid einer Behörde ist und man so im Verwaltungsvollstreckungsrecht ist?

Stichwort: Ersatzvornahme und Kostenpflichtiger.

Doppelter am :

in dubio pro reo!
damit ich auch mal was schlaues in die runde werfen kann.

fraglich ist ja auch ob es wirklich ein beauftragter war, könnte ja auch ein sprinter von der konkurrenz gewesen sein, der nur mal anhalten wollte um zu gucken was die handwerker der konkurrenz da treiben

klugscheisser am :

das kommt davon wenn zur polizei nur die schüler der hilfsschule kommen. denen ihre allgemeinbildung lässt viele wünsche offen. schicke die rechnung an die polizei und die möchten sich kümmern, basta.

Ulli am :

QUOTE klugscheisser:
(...) nur die schüler der hilfsschule kommen. denen ihre allgemeinbildung lässt viele wünsche offen. (...)


Und das schreibt einer, dessen Shift-Taste offensichtlich defekt ist... Besonders "denen ihre" gefällt mir, auch wenn ich einfach "Deren" geschrieben hätte (genau genommen, hätte ich sowas gar nicht geschrieben, aber egal ;-) )

HaPe am :

......Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Hier im Blog strotzen in letzter Zeit viele vor Arroganz........

nogger am :

Was bist du denn für'n Ar.....
...mleuchter??
Ohne (sehr) gute mittlere Reife oder auch Abi wird man nicht Polizist.

Andy am :

Laut einem Informationsstand der Polizei hier vor Ort. Geht es auch mit Hauptschulabschluss, und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Handwerksberuf.

Wobei der Typ der die Informationen rausgab, kein Polizist war ;-)

der jörg. am :

Schaut mal den heutigen Weser-Kurier an.. Lesertelefon hieß die Rubrik glaube ich... Einmal irgendwo von der Polizei aufgenommen heißt´s meist, das auch derjenige den Schaden zahlt.

Zurück geht das jetzt wohl nicht mehr. Da kannste wohl nur die Anzeige gegen unbekannt machen und vielleicht auf eine Versicherung drücken ?!

rolf am :

na, ja! im fall, den der weser-kurier aufgegriffen hat, ging es daraum, dass der beschuldigte das ordnungsgeld schon bezahlt hatte. und obwohl er es - wie sich später herausstellte - zu unrecht beszahlt hatte, bekam er es nicht wieder, weil er sein unrecht sozusagen zugegeben hatte. oh, man! dann schon lieber ein loch in der gastfeldstrasse :o) ich kenne in bremen noch mehr strassen mit löchern. warten die alle drauf, dass da mal ein supermarkt aufmacht, der die angelegenheit dann bezahlt?
gruss rolf

Christian am :

Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen, wenn auf Veranlassung von Björn die Straße beschädigt wird? Der mysteriöse Handwerker hat den Schaden immerhin anläßlich der Renovierungsarbeiten für den Supermarkt verursacht.

Hier dürfte eine klare (Mit-)Störerverantwortlichkeit vorliegen. Daß sich Björn den geforderten Betrag zivilrechtlich vom ausführenden Handwerker später zurückholen könnte (sofern er dessen Verantwortlichkeit beweisen kann), ist für das Verwaltungsverfahren irrelevant.

Oder mal ganz unjuristisch formuliert: Wer sich solche Handwerker als Vertragspartner sucht, muß sich über spätere Forderungen nicht wundern.

nn am :

So "lieb" ich Björn auch habe, ich sehe auch nicht ein, warum die Allgemeinheit für den Schaden zahlen soll. Schließlich ist das eine Folge seiner Renovierung.

Shopbloggerswife am :

Hmm. Wenn also jemand nachts jetzt den Gehweg beschädigt, müssen wir das zahlen? Das wäre doch nicht gerecht.

Christian am :

Das ist ein anderer Fall, da derjenige, der nachts vorbeikommt, nicht in einem kausalen Zusammenhang zu Euch steht. Und mit "Gerechtigkeit" hat das Verwaltungsrecht auch nur bedingt zu tun, denn dabei geht es um die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen. Privatinteressen stehen dagegen eher im Hintergrund, vgl. z.B. die Fälle der Haftung von Grundstückskäufern für Altlasten im Boden.

nn am :

Zuerst, Richter, Anwälte etc. mögen das alles anders sehen.

Wenn ein von euch beauftragter Handwerker bei der Arbeit an eurem Eigentum Gemeineigentum beschädigt, dann finde ich es gerechter, wenn ihr, und nicht die Allgemeinheit, dafür zahlt. Gerechtern, nicht etwa absolut gerecht. Die Allgemeinheit hat nämlich noch weniger Schuld als ihr. Ihr hättet auf die von euch beauftragten Handwerker aufpassen können. Eigentum verpflichtet.

Thomas am :

Versteh ich das jetzt richtig?

Ich beauftrage einen Handwerker, der reisst (so nicht beauftragt) auf öffentlichem Grund was heraus, und ich müsste das zahlen weil das vor meinem Haus war?

Dann hätte ich als Pizzafahrer ja damals auch munter Zäune umfahren können, war ja zur Lieferung beauftragt und da ist ja dann der Hungrige verantwortlich für die Schäden :-)

Lim_Dul am :

Selbst wenn der Hausbesitzer zahlen müsste, könnte er sich das Geld von dir wiederholen.

Ein Freibrief ist das beileibe nicht.

nogger am :

Genau so ist es.
Es sei denn, du kannst genau den Pizza-Fahrer benennen.

Carsze am :

Selber Schuld!!! Was meldes den scheiss auch!! Da haben sich andere drum zu kümmern!!!!!!!!!!!

Christian am :

Nein, da haben sich nicht andere drum zu kümmern. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, landet schnell in der Haftung. Und bei Personenschäden kommt schnell ein hübsches Sümmchen zusammen.

Übrigens: Deine !-Taste klemmt.

Gandalf am :

Ich finde die Darstellung einfach nur naiv. Worum soll sich die Polizei hier kümmern? Als Verantwortlicher sollte es doch möglich sein den Verursacher zu finden. Logo ist 350 Euro viel Geld, vermutlich hätte man es selbst für 50 Euro direkt erledigen können!
Übrigens entsteht hier Unfallgefahr, und keine Stolperquelle....

Friesenjung am :

Mal überleg - Supermarkt, also wird da ja wohl auch eine Warenannahme sein. Diese sollte dann auch von normalen Lastwagen ohne größere Probleme zu befahren sein.
Ergo: Warum reisst jemand für einen Kleintransporter einen Pfahl raus, wenn er einfach die große Einfahrt nehmen könnte?


Und warum hat da keiner aufgepasst? :-)

Ben am :

Ich würde das auf gar keinen Fall zahlen. Ich würde mich nicht als Verursacher sehen, der ich auch nie und nimmer wäre. Basta!

Wo kommen wir denn da hin, wenn andere was kaputt machen und ich soll's zahlen. Zzzzz... Sachen gibt's...

hawethie am :

Hallo,
ich hab mir jetzt mal den (zum größten Teil) Unsinn durchgelesen, der hier geschrieben ist.
Zur Kostenerstattung:
Das Ganze Verfahren dürfte im öffentlichen Recht angesiedelt sein - dort im Ordnungsrecht.
Hier gilt für die Inanspruchnahme bei Schäden:
1. Erstattung durch den Verursacher (sog. Handlungsstörer)
2. Wenn dieser nicht erreichbar ist (du weißst ja auch nicht, wer das gemacht hat), dann ist der Eigentümer oder sonstige Verantwortliche als sog. Zustandsstörer für die Beseitigung heranzuziehen.
3. wenn beides nicht fruchtet, kann die Behörde den Schaden selbst beseitigen (lassen) und sich das Geld von 1. oder 2. zurückholen.

Also alles in rechtlich vorgeschriebenem Rahmen

Gruß
HaWeThie

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