Wohin mit alten Bordkarten?
Personalisierte Bordkarten sind immer eine Erinnerung an den Urlaub, die man auch gerne mit aufbewahren möchte. Doch was tun, wenn man die Karten doch nicht (mehr) aufbewahren möchte? Einfach in den Restmüll werfen? Nein!
In Deutschland gilt für elektrische und elektronische Geräte das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die EU-WEEE-Richtlinie umsetzt. Es besagt unter anderem: ""Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen getrennt gesammelt und fachgerecht recycelt werden (inkl. Herausnahme von Batterien etc.)."
Nach diesem Gesetz sind elektrische und elektronische Geräte also solche, die entweder elektrische Energie benötigen oder eine sonstige elektrische oder in irgendeiner Form elektronische Funktion haben – und die gehören grundsätzlich nicht in den Restmüll.
Was bedeutet das jetzt für die Bordkarten von euren Kreuzfahrten?
Nun: Diese Karten enthalten in der Regel heutzutage einen RFID- oder sonstigen NFC-Chip mitsamt Antenne. Auch wenn sie also äußerlich wie eine normale Plastikkarte aussehen, besitzen sie in ihrem Inneren eine elektronische Komponente, die Daten speichern und übertragen kann. Daher zählen diese Karten rechtlich zu elektrischen/elektronischen Geräten im Sinne des deutschen ElektroG, weil die integrierte Elektronik eine Funktion bietet, die über das bloße Plastik der Karte hinausgeht.
Das bedeutet im Klartext: Bordkarten mit Chip sind keine normalen Plastikkarten, sondern Elektro-/Elektronikaltgeräte, die nicht einfach in den Restmüll oder in den gelben Sack ("Kunststoff") geworfen werden dürfen. Sie müssen wie andere Elektrogeräte über die gesetzlich vorgesehene getrennte Sammlung entsorgt werden. Elektrogeräte werden in kommunalen Sammelstellen grundsätzlich kostenlos zurückgenommen. Wegen einer Karte muss man da ja nicht gleich hinfahren, aber wenn man schon mit einem alten Toaster auf dem Weg ist, kann man die Karte(n) gleich mit in den Behälter werden.

In Deutschland gilt für elektrische und elektronische Geräte das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die EU-WEEE-Richtlinie umsetzt. Es besagt unter anderem: ""Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen getrennt gesammelt und fachgerecht recycelt werden (inkl. Herausnahme von Batterien etc.)."
Nach diesem Gesetz sind elektrische und elektronische Geräte also solche, die entweder elektrische Energie benötigen oder eine sonstige elektrische oder in irgendeiner Form elektronische Funktion haben – und die gehören grundsätzlich nicht in den Restmüll.
Was bedeutet das jetzt für die Bordkarten von euren Kreuzfahrten?
Nun: Diese Karten enthalten in der Regel heutzutage einen RFID- oder sonstigen NFC-Chip mitsamt Antenne. Auch wenn sie also äußerlich wie eine normale Plastikkarte aussehen, besitzen sie in ihrem Inneren eine elektronische Komponente, die Daten speichern und übertragen kann. Daher zählen diese Karten rechtlich zu elektrischen/elektronischen Geräten im Sinne des deutschen ElektroG, weil die integrierte Elektronik eine Funktion bietet, die über das bloße Plastik der Karte hinausgeht.
Das bedeutet im Klartext: Bordkarten mit Chip sind keine normalen Plastikkarten, sondern Elektro-/Elektronikaltgeräte, die nicht einfach in den Restmüll oder in den gelben Sack ("Kunststoff") geworfen werden dürfen. Sie müssen wie andere Elektrogeräte über die gesetzlich vorgesehene getrennte Sammlung entsorgt werden. Elektrogeräte werden in kommunalen Sammelstellen grundsätzlich kostenlos zurückgenommen. Wegen einer Karte muss man da ja nicht gleich hinfahren, aber wenn man schon mit einem alten Toaster auf dem Weg ist, kann man die Karte(n) gleich mit in den Behälter werden.

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