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Schlagring in der Tasche

Bei einem jüngeren Ladendieb fand der Polizist bei der Durchsuchung einen Schlagring. Fand dieser gar nicht so lustig, denn nach §2, Abs. 3 des Waffengesetzes gelten diese ausnahmslos als verbotene Waffen. Der Durchsuchte fand die Konfiszierung dagegen nicht so lustig, das war dem Polizisten allerdings relativ egal.

Aber schon erschreckend, was die Leute so mit sich herumschleppen …

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Comments

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Private Joker on :

Das sind mit die gefährlichsten Leute: Typen ohne Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen. Die nehmen sich dann so einen Schlagring mit, weil sie fürchten in einen Kampf zu geraten. Denn in dem Fall wollen sie das Teil schnell rausholen und mit einem oder zwei Schlägen die Sache beenden. Dass es dann mit schweren bis schwersten Verletzungen für den anderen enden wird, ist dann eine andere Sache und denen offenbar egal. - Mit so einem Schlaginstrument kann man problemlos jemanden umbringen und zwar ganz schnell aus Versehen. Deswegen sind sie ja auch verboten.

Klodeckel on :

Absolut richtig. Deswegen ist in DE schon der Besitz solcher Waffen verboten.
Die große Frage, die ich mir stelle, lautet: Wird so eine Tat ähnlich lasch (bzw. gar nicht) bestraft, wie Ladendiebstahl?

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