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FG-Aufsteller und die Eistruhe

Ich habe die Forest-Gum-Fruchtgummis zwar bislang noch nicht probiert, aber ich kann zumindest an dieser Stelle sagen, dass der kopflastige Aufsteller aus Pappe und ohne untergebaute Kunststoff-Palette es nicht so gut erträgt, wenn man ihn unkontrolliert mit einer Eistruhe zur Seite schiebt.

Die Truhe steht nämlich auf Rollen und als ein Kunde sich auf der Suche nach einem leckeren Eis etwas zu gewichtig dagegen gelehnt hat, stürzte der Forest-Gum-Aufsteller in sich zusammen. Ließ sich zum Glück ohne weitere Probleme wieder zusammenbauen und einräumen.


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Comments

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Mitleser on :

Der Kunde hat doch hoffentlich direkt Hausverbot dafür bekommen.

Jodelschnepfe on :

Gibt es eigentlich auch im Einzelhandel auf Verkaufsflächen eine „Verkehrssicherungspflicht”? Muss man beim Einkaufen besonders vorsichtig sein oder darf man annehmen, dass sämtliche Einrichtungsgegenstände gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben bzw. Verrücken „gesichert” sind und eigentlich nur mit vollster Absicht verschoben werden könnten?

Raoul on :

Würde sagen, dass so Dinge halt einfach passieren können. Ich habe es beispielsweise dreimal geschafft, ein Sechserpack Bier im Laden zu zerschmettern. Einmal, da die Pappkartons wohl feucht wurden und der ganze Kladderadatsch nach dem Anheben durchgebrochen und auf den Boden gestürzt ist und zweimal, da sich die Flaschen aus unerfindlichem Grunde in der Pappverpackung nicht wohl gefühlt haben und beim Anheben aus der Packung gepurzelt sind.

Das wurde in den beiden Supermärkten sehr kulant geregelt (beim Hit habe ich gefragt, ob sie einen Mob hätten, da mir leider was zu Bruch gegangen ist – Antwort: „Keine Sorge, das machen wir schon.“ und beim Penny habe ich das ähnlich gemeldet mit dem Hinweis, dass die ganzen Verpackungen durchnässt zu sein scheinen. Einen Tag später klebte ein Warnschild an der Palette) und in einer Tankstelle halbwegs kulant („Kein Problem, aber das Pfand muss ich Ihnen berechnen.“. Die 36 Cent hat sie natürlich gerne bekommen).

Aber mir fällt da eine Folge der Serie „Pastewka“ ein, in der ein Ladeninhaber Pastewka, dem drei Flaschen Vodka im Laden zu Bruch gegangen sind, anschließend eine Anzeige wegen Diebstahls verpasst hat, da er das nicht gemeldet hat, sondern einfach so zur Kasse gegangen ist. Das ist natürlich eine fiktionale Serie, aber es würde mich mal interessieren, ob es dafür tatsächlich eine Grundlage gibt.

Kiezkickerde on :

Diebstahl setzt ja nunmal voraus, dass man sich etwas zueigen machen möchte. Da der Vodka im Laden kaputt ging und dort auf dem Boden herumfliesst, dürfte diese Absicht ausgeschlossen sein.

eigentlichegal on :

und die Truhe kann man nicht irgendwie feststellen?
Empfinde das schon als potentielle Unfallgefahr, wenn sich da ein Kunde gegenlehnt und das Ding wegrollt.

Das Wichtigste on :

Das Netzkabel der Truhe wurde ja wirklich fachmännisch geführt :-P

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