Begründung für die Videoüberwachung
In diesem Kommentar kam folgende Frage auf:
Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.

Wie dokumentierst und begründest du eigentlich deine Videoüberwachung?So ähnlich ist es aber tatsächlich. Die genaue Begründung ist auf den Hinweisschildern zu sehen, die hier an jedem Eingang hängen:
„zur Gefahrenabwehr“ und „zur Strafverfolgung“ reichen ja nicht aus.
Zwecke der Datenverarbeitung:So lautet die offizielle Begründung. Ich habe einen Datenschutzbeauftragten, der einmal im Jahr alles hier auf Richtigkeit überprüft, und so gehe ich davon aus, dass diese Formulierung und Begründung vollkommen korrekt ist.
· Wahrung des Hausrechts
· Berechtigte Interessen, insbesondere:
- Überfall- & Personenschutz
- Aufklärung von Warendiebstahl
- Aufklärung von Sachbeschädigungen (Vandalismus)
Alle weiteren Fragen bitte an die auf dem Schild genannte Stelle.

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Comments
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Leerer on :
Die Speicherdauer wird gelöscht? Wer lässt sich denn so einen Text einfallen?
Ich wende mich für weitere Fragen wie erbeten an die Marktleitung vor Ort.
Jd on :
Markus on :
Jd on :
Zeddi on :
Thomas on :
Oder habe ich da was verpasst? Gesetzesänderung oder so...
Zeddi on :
Das darf man keineswegs "einfach so" auch auf eigenen Grund, den auch in deinen eigenen Lebensbereich gelten viele Gesetze.
In der eigenen Wohnung dürfte das regelmäßig unproblematisch sein wenn du (ganz sicher!) keine Gäste empfängst etc - ob auch im privaten ein Hinweisschild sein muss, da streiten sich glaub ich die gelehrten.
Aber Achtung: Nimmst du z.B. durch auch nur versehentlich z.b. durch ein Fenster den öffentlichen Raum oder sogar den Privaten Raum anderer auf (Villeicht hinter einem weiteren Fenster) überschreitest du das rechtlich noch leicht erlaubte und bräuchtest einen guten (öffentlicher raum) oder sehr sehr guten Grund (Privatbereich dritter) warum du das aufnehmen möchtest.
In einen Laden in dem du ja bewusst leute reinlässt um was zu verkaufen wird die sache ... sagen wir mal vorsichtig komplexer.
Mitleser on :
In diesem Sinne: Meddl Off!
Oliver on :
Sebbo on :
John Doe sein Datenschutzbeauftragter on :
Leider muss ich aus Datenschutzgründen davon Abstand nehmen.
muetze on :
KarlKlammer on :
Richtig ist: Nur die Polizei (und ggf. ein Richter) können eine Taschenkontrolle erzwingen, also auch gegen Deinen Willen umsetzen.
Jeder andere (auch Kassenpersonal in Supermärkten) kann jedoch darum bitten, dass Du die Tasche öffnest, und das Personal einen Blick reinwerfen darf.
Kommt man der Bitte nicht nach, und hat das Personal einen begründeten Verdacht (Stichwort: Video-Überwachung), dann wird halt gewartet, bis die Polizei da ist, und dann in die Tasche reinschaut.