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Die Datensätze der Polizei

Eine schriftliche Mitteilung über den Stand eines Ermittlungsverfahrens gegen einen unserer Ladendiebe konnte nicht an mich zugestellt werden. Die Polizei hatte das Schreiben mit der Info, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei, zurückbekommen. Dieses Schreiben haben sie dann aber mit in den Briefumschlag gesteckt, der schließlich doch hier an die Firma adressiert und erfolgreich zugestellt wurde.

Der erste Brief war an eine Wohnadresse geschickt worden, an der ich seit 1985 (!) schon nicht mehr wohne. Ich war, wenn ich mich richtig erinnere, in dem Jahr des Umzugs 12 Jahre alt geworden. Ich glaube, man will gar nicht wissen, was da noch alles von einem irgendwo bei den Behörden gespeichert ist …

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Kommentare

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SPages am :

Kurz und einfach:
Alles ist gespeichert, nur nicht sichtbar für jedermann.

Wie ich darauf komme?
Ich habe im Freundeskreis jemand mit "Sprengstoffschein" welcher ihm mal nicht verlängert werden sollte. Nach ein paar Nachforschungen ist raus gekommen das er in der Jugend mal Mist gebaut hat, welcher aber schon lange verjährt und in seiner offiziellen Akte gelöscht war. Das hat dann auch die Behörde eingesehen und den Schein erteilt.

Gelöscht haben sie sicher nicht, man will sein Volk ja kennen.

Jurist am :

Ich würde den Fall der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten melden. Genau dafür sind die doch da, solche Handhabung zu beanstanden. Gibt sogar ein Online-Formular.

SPages am :

Datenschutz ist halt schwierig, wenn es Daten offiziell nicht gibt. Dann ist das ganz halt im eigentlichen Sinne kein Datenschutz Problem mehr, sondern wohl eigentlich ein anderer Tatbestand.

Und dann ist das halt der Staat, welcher zwar auch keine anderen Rechte hat, dem das aber an solchen Punkten reichlich egal ist.

Und selbst wenn die Morgen sagen sie löschen alles, dann bekommt die Excel Tabelle nur einen neuen Namen. Obwohl, wir sind hier in Deutschland, so einen modernen Sch... kennt unser Staat doch gar nicht. Richtig daher: Sie änder die Faxnummer des Archivs ;-)

Rudolph am :

Lügen sind schon vorab aufgedeckt.
Björn kann den Beweis anführen.
Da gibt es nicht mehr viel Diskussion.

Nachteule am :

Warum wollen Sie nicht an dem freiwilligen DNA-Massentest zur Klärung des Mordes teilnehmen? Wenn es keine Übereinstimmung gibt, wird das sowieso direkt wieder gelöscht... :-(

Supporthotline am :

Da sagste was, diese Sau ist zum Glück schon seit längerem nicht mehr durchs Dorf getrieben worden. Hoffe, das bleibt so.

Heinz Wäscher am :

In jeder Strafakte, die ich bis jetzt gesehen habe, werden z. B. bei den Zeugen sämtliche Wohnanschriften seit der Geburt jeweils einzeln aufgelistet. Bei Menschen, die nach Deutschland zugezogen sind, natürlich erst ab dem Zeitpunkt der Einreise bzw. der Meldung der ersten Wohnadresse hierzulande.

naja am :

Jetzt wäre spannend, ob die Zahl größer als Null ist bei dir.

stefan J. am :

Naja, es gibt, zumindest in Österreich (und nachdem wir rechtstechnisch viel von DE kopieren ;-) sicher auch in DE), die historischen Meldeauskünfte. Bei uns gibt's dabei aber eine sogenannte Auskunftssperre wenn soweit beantragt und auch seitens der Behörde zugestimmt. Die Daten werden laut Archivgesetz etc. gespeichert. Seit 1975 in Ö dann auch im ZMR
(Zentrales Melderegister). Und vermutlich wird die deutsche Justiz wie auch Exekutive wie in Österreich genauso darauf zugreifen können.

Silvan am :

Ich würde beim Einwohnermeldeamt mal nachharken ob dort mit deiner Adresse alles ordentlich vermerkt ist.

Tim am :

Vernpnftige Leute würden mit einer Harke lieber nicht das EMA aufsuchen.

Robin am :

Der Blick ins Bundesmeldegesetz sagt: Aufzubewahren sind: Anschriften und frühere Anschriften.

Aufbewahrungsfristen: Teilweise 55 Jahre nach Tod...

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