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MwSt.-Senkung-Banner, zweiter Versuch

Die Klebehaken wurden von uns vorhin mit Sekundenkleber an den Fensterrahmen befestigt. Wenn das nicht dauerhaft hält, bohre ich da Löcher rein und schiebe einen von draußen gekonterten Bolzen da durch. :-P

Lesbarer ist es bei Tageslicht trotzdem nicht …


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Kommentare

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Max am :

Vielleicht ne Flagge daraus machen und ab damit aufs Vordach?

Chris_aus_B am :

Da dürften einige selbstdichtende Schaftbolzen erforderlich sein, damit das richtig hält.

hans12 am :

Auch "Siemens Lufthaken" sind sehr gut brauchbar!
Björn müsste doch noch ein paar nach der Montage der WLAN-Kabel übrig haben.

Anonym am :

Sieht sehr gut aus.

masterX244 am :

Montageband... dss könnte auch helfen... ist extraststarkes doppelseitiges tape....

Hendrick am :

Und bei der Demontage hat er die ganze Hauswand zur Straßenseite in der Hand. :-D

Ich am :

Ich vermute das es nicht viel länger halten wird:
Klebhaken benötigen mind. 24 h um eine gute Haftung aufzubauen. Stichwort "van der Waalsche Kräfte". Klebebänder sind halt physikalische Klebstoffe.
Sekundenklebstoffe sind zwar chemisch härtende Klebstoffe, durch die Feuchtigkeit auf der Glasscheibe reagieren sie so schnell, das es zu inneren Spannungen kommt. Weiterhin schädigt Feuchtigkeit auf Dauer den gehärteten Klebstoff bis hin zum Versagen.

Nicht der Andere am :

Lesbarkeit täte dem Banner auch nicht gerade gut, also ist's auch so schon bestens.

Kante am :

Auch außen sollten die Fliesen dringend weggeschliffen werden.

Wenn der Betreiber schon das wahrscheinlich hässlichste Werbeplakat der Welt hinklebt, um um jeden Preis von ihnen abzulenken.

Alauner am :

Was soll der Sinn des Plakats sein? Dass der Laden jetzt mit Corona-Mehrwertsteuersatz abrechnet, davon kann doch jeder ausgehen. Alles andere wäre nicht rechtens.

Gorden am :

Der (dumme) Konsument will das aber vorab lesen, denn sonst fragt er jeden Mitarbeiter im Laden, ob und wie der "Rabatt" gewährt wird. Es gibt sogar Menschen, die beschweren sich, weil es keine 3% Rabatt gibt, sondern nur die rechnerischen 2,52% (und machen dann einen Eiertanz im Laden).

Amsel am :

Es geht um die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an den Kunden. Das ist nicht selbstverständlich und damit kann er auch Werben. Eine Werbung, das er jetzt auf dem Kassenzettel 16% und 5% stehen hat, wäre unzulässig, da es "Werben mit Selbstverständlichkeiten" wäre.

Marco am :

Ergänzend zu Amsel:

Natürlich ist jetzt nur der gesenkte USt-Satz abzurechnen, das bezweifelt ja keiner und das sagt das Plakat auch nicht aus.

Die Senkung der USt kann sich aber eben auf zwei Arten auswirken:

1. Der Bruttopreis bleibt unverändert. Der Nettopreis wird also entsprechend erhöht.
2. Der Nettopreis bleibt unverändert. Dann verringert sich der Bruttopreis.

Letzteres kann man durchaus (jedenfalls bei Endverbrauchern, die ja letztlich nur der Bruttopreis interessiert, und die die überwältigende Mehrheit unter) als „die Mehrwertsteuersenkung weitergeben“ bezeichnen, da in dem Fall die Senkung dem Endverbraucher und nicht dem Händler zugute kommt.

Gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern wäre die Aussage natürlich zweifelhaft (bzw. hätte nur den Aussagegehalt „wir erhöhen die Preise nicht“), aber die interessiert halt die USt auch gar nicht.

Dhhfhffbfn am :

Das nächste mal bitte mit Polfilter fotografieren.

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