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TippEx auf Inventurbogen

Da denkt man, man hat schon alles erlebt – und dann benutzt doch tatsächlich jemand TippEx auf den Inventurzählbögen …

(Spielt bezüglich des Inventurergebnisses jetzt keine Rolle mehr (will das TippEx jemand wegkratzen?), aber man staunt doch immer wieder.)


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Kommentare

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Karl Ranseier am :

Ich habe noch nie Inventur gemacht von daher verstehe ich da nicht. Ist das ne no-go? Ich fand das jetzt eigentlich ne saubere Lösung nen Fehler zu korregieren.

Anonym am :

Das Problem wird wohl sein, dass es so aussehen könnte, als wäre da (nachträglich) was manipuliert oder geändert worden.

Bekannt am :

Wenn man einen Wert durchstreicht sieht es auch so aus, als ob im Nachhinein etwas geändert wurde.
Hoffentlich kommt jetzt nicht die Inventurpolizei vorbei.

Jim am :

Björn ist am Arsch. Sehen wir den Tatsachen ins Auge. :-(

Jim am :

Aha. Und warum genau sollte es verboten sein einen Fehler auf einem Inventarbogen zu korrigieren? Das ist kein amtliches Dokument. Und die Bögen werden auch nicht notariell beurkundet.

e.g. John Doe am :

Weil es so in der Arbeitsanweisung steht und man dafür bezahlt wird, diese zu befolgen.

http://www.shopblogger.de/blog/archives/11380-Inventuranleitung-zu-schwer.html

Seppl am :

Ah, klar, mit dieser Handlungsanweisung ist eine ganz furchtbar illegale "Manipulation" natürlich ausgeschlossen. LOL.

Anonym am :

Du hast ganz offensichtlich noch nie einer Invetur und einem Jahresabschluss zu tun gehabt. Warum liest du nicht, sagst „Das ist aber interessant, wieder was gelernt.“
Statt dessen machst du dich zum Affen und beweist, dass du vom Thema keine Ahnung hast.

Alexander M. am :

Die Inventurbögen sind Unterlagen von großer Bedeutung für die Erstellung des Jahresabschlusses. Da gibt es klare und eindeutige Regeln, wie Korrekturen vorzunehmen sind. Sie müssen sauber nachvollziehbar sein, was beim Überpinseln mit TippEx nicht gegeben ist. Saubere Ausstreichungen (mit einem Strich, so daß man die Originalwerte noch erkennen kann) sind hier ein Muss. Weiß jeder, der sich mal bspw. in der Berufsschule mit den Grundlagen einer ordentlichen Buchhaltung befassen durfte bzw. musste.

TT am :

Weil in buchhaltungsrelevanten Unterlagen nicht rumkorrigiert werden darf; und wenn, dann nur so, dass die Änderung nachvollziehbar ist.

SPages am :

@TT & Alexander M.

Es freut mich das hier noch Kommentarschreiber gibt, welche wissen von was sie da reden und nicht nur dumm rum quarken. Danke. :-)

John Doe am :

Wie verhindert man, dass ein Bogen komplett verschwindet, oder ausgetauscht wird?
Ich sehe TipEx als eine sehr saubere Lösung an, wenn man nicht streichen möchte.

Alexander M. am :

Du magst das so sehen. Finanzbeamte, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Personengruppen sehen das anders.

Molli am :

Karl Ranseier ist tot. Der wohl plumpeste Inventurfälscher aller Zeiten wurde heute von einem Finanzbeamten dazu gezwungen, den von ihm verwendeten TippEx vom Inventurbogen zu lecken. Dabei Schnitt er sich in die Zunge und erlag wenige Stunden später seinen Verletzungen.

Ding Dong am :

You made my day! RSN FTW.

Der aus Franken kommt am :

Dem schließe ich mich an. Danke!
Zum einen für die Erinnerungen und weil ich den hier auch recht gut finde.

Stefan am :

Hahah, ich hab schon einiges erlebt, aber das auch noch nicht...

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