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Keine Familie und ich!

Die Hefte und Bücher aus der Reihe "Meine Familie und ich" hatten wir früher regelmäßig auch in geringen Mengen im Laden ausliegen. Immer nur ein paar der monatlichen Hefte und meistens sind auch davon immer noch welche übrig geblieben. Viele Jahre hatten wir die Hefte gar nicht mehr im Sortiment. Die Serie gibt es zwar nach wie vor, mir kommt sie jedoch irgendwie "verstaubt" vor. Aktiv danach gefragt hat auch noch nie ein Kunde, zumindest habe ich derartiges nicht mitbekommen, und daher denke ich, dass wir auf diese Produkte auch weiterhin verzichten können. Über den Pressegroßhandel bekommen wir genügend Magazine zu den Themen Essen, Kochen und Ernährung.

Als wir damals von SPAR auf die Vertriebsschiene EDEKA umgestellt wurden, setzte das bei der EDEKA viele Hebel in Bewegung. Es gibt etliche Parameter, die für einen neuen Markt relevant sind und so wurde unter anderem "Meine Familie und ich" wieder aktiviert. Im ganzen Umbau-Chaos trudelten hier plötzlich etliche Pakete mit Heften und Büchern ein – und nach dem wir alles in einer Kiste gesammelt hatten, geriet diese Ware wieder in Vergessenheit. Wir hatten zwar weitere Lieferungen abbestellt, aber die vorhandene Ware lag hier. Und lag hier. Und lag hier vor allem deutlich über den Zeitraum hinaus, in dem wir sie hätten zurücksenden können.

Und nun? Haben wir die Sachen zum Sonderpreis auf dem Restetisch liegen. Ich dachte immer, dass aufgrund des direkten Vertriebs die Buchpreisbindung gar nicht greift, aber so eine Ausnahme scheint das Gesetz gar nicht vorzusehen. Aber es gibt Ausnahmen, zu denen man von der Preisbindung abweichen kann und das dürfte bei uns einer der Fälle sein, denn ein Jahr alte Meine-Familie-und-Ich-Hefte dürften im Sinne des Gesetzes einen erheblichen Wertverlust erlitten haben. Im Zweifelsfall ist das Notwehr. Was soll ich sonst mit den Magazinen machen, wenn sie nicht mal mehr jemand zurücknehmen möchte? :-P


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Kommentare

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Jako am :

"Mängelexemplar" draufstempeln.

Humorist am :

... und vielleicht noch 9 Monate weggepackt lassen, bis zur nächsten Weihnachtszeit, sonst seh ich da schwarz.
Jetzt nimmt man die nichtmal geschenkt mit.

John Doe am :

Mit echtem Mangel ist dies nicht einmal notwendig.
Also einfach an jedem Heft eine Ecke umknicken und die Reduzierung ist legal.

Michael B. am :

Ich würde dringend empfehlen, sich hier bei zuverlässiger Quelle zu informieren, wie dieser Abverkauf korrekt gehandhabt werden kann - Abmahnungen sind teuer!
Im Übrigen ist meines Wissens die Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften nicht gesetzlich festgelegt, sondern durch Vereinbarungen mit den Händlern (was aber eben per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist).

Kassen-Kalle am :

Wo kein Kläger, da kein Richter

RA Klose am :

Im Zweifelsfall gehen wir bis zur EU-Generaldirektion Wettbewerb und zum EU-Gerichtshof für Menschenrechte!

mastacheata am :

Mal angenommen, diese Magazine wären tatsächlich Bücher oder Büchern gleichgestellt, dann würde dir die verlinkte Ausnahmeregelung aber doch gar nicht helfen.

In §8 Abs 2 BuchPrG steht jedenfalls nichts davon, dass der Händler die Preisbindung aufheben darf. Die Ausnahmen betreffen lediglich den Verlag. Der darf frühestens nach 18 Monaten (oder wenn großer Wertverlust bereits früher eintritt auch schon vorher) die Preisbindung durch Ankündigung aufheben. Das ist aber weder ein Automatismus, noch geht die Entscheidung darüber an den Händler über. Wenn der Verlag die Preisbindung nicht aufhebt, dann bleibt sie im Zweifel endlos bestehen.

Aber wo genau war jetzt im BuchPrG nochmal die Rede von Zeitschriften/Magazinen?

Ariadne am :

Stichwort "Modernes Antiquariat"?

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