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Nerviger Dauerparker

Der Typ lernt es einfach nicht. Vielleicht hilft unser alter Zettel, auf dem noch SPAR steht, dass das nicht ganz in Ordnung ist, was er hier macht. Falls das Papier, das so nass immerhin schön auf der Scheibe haftet, überhaupt den heutigen Dauerregen überlebt … :-|


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Kommentare

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Gelegenheitskommentator am :

Ehrlich gesagt frage ich mich, warum ihr nicht schon lange mittels Abschleppen lassen einmal durchgegriffen habt. Das würde sich in der Nachbarschaft und unter den Moscheebesuchern ggf. schnell herumsprechen und das Problem womöglich entschärfen. Das reine Androhen von Konsequenzen beeindruckt heute leider niemanden mehr und die Leute tanzen anderen mit einem "was sollen die schon machen?" auf der Nase herum.

Zur Sicherheit das hier gut sichtbar anbringen, und keiner kann sich dann hinterher beschweren: https://bauer-schilder.de/S00020-D-Privatgrundstueck-Parken-verboten-Park-verbot

Micha am :

Abschleppen ist sone Sache, da darfsterstmal in Vorleistung gehen...

Ich erinnere mich an einen Fernsehbeitrag, wo ein Bewohner einer Großstadt auch immer Fremdparker im Hof hatte.

Lösung seines Problems: Ein Parkplatzschild aufstelken mit einem sehr hohen (Prohibitiv) Preis und dann gnadenlos das Geld eintreiben.
Klagen wurden abgewiesen, da er keine Notlage ausnutzte und die Park/Gebürenordnung gut sichtbar an der Hofeinfahrt stand.

Ruebezahl am :

Du musst nicht unbedingt in Vorleistung gehen, es gibt auch Abschleppunternehmen, die den Wagen eben nur gegen Begleichung der Kosten wieder rausgeben.

Alternativ kannst auch du den Standort des Wagens so lange nicht herausrücken, bis der Besitzer gezahlt hat.

Beides ist gerichtlich ausdiskutiert. Allerdings muss man zeitnah abschleppen und zudem dürfen die erhobenen Gebühren nicht aus dem üblichen Rahmen fallen.

Mitleser am :

Abschleppen lassen und das Abschleppunternehmen bitten, bei der Rückfahrt am Geschäft des Parksünders vorbeizufahren 8-)

Nicht der Andere am :

Gibt's denn hinsichtlich des Dauerregens keine Klarsichttüten oder Prospekthüllen?

Hendrick am :

Ich halte den Zettel für zu kompliziert formuliert. Wie der Satz gerade auch. :-D

Ein Schild mit Parkverbot wäre zudem nicht ganz unsinnig.

Und dann auch konsequent sein. Nase und tanzen. Das macht der Mensch leider heute gerne.
Und für die mit pauschal erhöhtem Blutdruck sei nochmal ausformuliert: der Mensch!

Anonym am :

Nun ja, ob derjenige jetzt genau versteht, aus welchem rechtlichen Grund und wieso er da nicht parken darf, ist doch zweitrangig. Grundsätzlich versteht doch jeder, der nur halbwegs lesen kann, dass er da nicht parken darf.

Sven am :

Stell mit dem Hubwagen eine Europalette mit etwas schwerem drauf so an sein Auto, dass er nicht wegfahren kann.

Alternativ dein Auto mal neben seinem Auto parken und ihn so einparken.

Börnd am :

Diese Selbstjustiz nennt man strafrechtlich eine Nötigung (§ 240 StGB), sprich der Spieß wird umgedreht. Damit ist Björn der Gelackmeierte. So führt das zu nichts.

Der bessere Weg ist:
- ordentliche Schilder
- 1x verwarnen (nicht unbedingt nötig)
- bei Wiederholung rigoros abschleppen lassen

Entweder man muss mit knapp 100 Euro in Vorleistung gehen oder man findet ein Unternehmen, welches ohne Vorleistung auf eigenes Risiko abschleppt. Das gibt zwar alles in allem 1-2 mal ordentlich Stress, aber wenn man das konsequent durchzieht, spricht sich das rum.

Wenn man die Warnung auf die Spitze treiben will, setzt man laminierte Fotos (mindestens A4) unter das Abschleppschild. Auf den Fotos sollte jeweils ein Abschlepper sichtbar sein, der auf dem Hof ein KFZ hochhebt. Daneben ein "1x Abschleppen => 232,20 Euro".
Dieses "VorAugenführen" unterstreicht das konsequente Handeln und lässt den Betreffenden an seinen Geldbeutel denken.

Börnd am :

Nachtrag:
Falls es immer der Gleiche ist, der dort parkt, wäre auch eine einstweilige Verfügung möglich. Die Kosten dafür muss der Störenfried tragen. Falls er dann noch mal dort steht, wird es richtig teuer.

Habakuk am :

Ist es auch dann Nötigung, wenn Björn den Platz benötigt, um besagte Europalette zwischen zu lagern? Schließlich kann der Betreffende ja jederzeit im Laden nachfragen, und dann wird ihm selbstverständlich der Weg frei geräumt (man kann sogar noch einen entsprechenden Hinweis hinterlassen).

Meiner Meinung nach wäre das keine Nötigung; schließlich kann man ja nicht von Björn verlangen, dass er auf die Nutzung seines Hofes verzichtet, nur weil dort jemand unberechtigt parkt. Und der Betreffende kann ja wegfahren, nur muss er vorher fragen (was er danach vermutlich kein zweites Mal machen will).

Ich bin aber kein Jurist; vielleicht ist es auch nicht so einfach ...

Micha am :

Doch, ist es.

Und wenn du an den falschen kommst, bist du der Dumme.
Irgendwelche konstruierten Ausreden helfen da nicht.

Barnacle Immobilizer am :

Hallo Björn. Wenn dir der verhinderte Ärger das wert ist, wäre vielleicht die Parkkrallen-Alternative Barnacle Immobilizer eine Lösung.
Kostet lt focus.de allerdings ab 400 USD.

Flox am :

Auch eine Parkkralle dürfte, wie die Idee von Sven mit der Palette, auf Björn als Nötigung zurückfallen.
Da finde ich die Idee mit der einstweiligen Verfügung alternativ einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schon besser.

Anonym am :

Barnacle Immobilizer ist keine Parkkralle.
Eher ein überdimensionaler Strafzettel für die Windschutzscheibe.

Flox am :

Auch das dürfte eine Nötigung sein. Ich hindere den Fahrer daran sein Fahrzeug nutzen zu können. Unrecht 1 lässt nicht Unrecht 2 zu Recht werden.

Konsument am :

Dazu neigt man hier leider viel zu oft. Ich glaube jeder würde hin und wieder mal etwas in die eigene Hand nehmen, aber zum Glück ist der Grossteil der Bevölkerung vernünftig.

Wenn ich mich persönlich um die lärmenden und randalierenden Kinder der Kirchengänger, die nach dem Gottesdienst noch einen Kaffeeplausch abhalten, kümmern würde, hätte man sicherlich in der Zeitung von gelesen.

lukhoffm am :

https://falschparkermelden.de/

Zonen-Ralle am :

Machst du dein Auto weg von Parkplatz sonst gibt es konsigwensen.

Jo am :

Man kann dem eine Abmahnung schicken lassen... Muss man auch in Vorleistung, allerdings...

Jan am :

Man kann auch selber abmahnen, aber dazu muss man ja erst Mal den Fahrer (notfalls Halter) feststellen. Ich weiß nicht, ob die Zulassungsstelle dafür die Daten herausgibt. Klar kann man den Fahrer abpassen und ansprechen, das kann aber schnell konfrontativ werden.

Konsument am :

Seit der Novellierung des Strafrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahre 2005 könnten sich recht interessante Dinge ergeben.

Vor allem wenn man mit Vorsatz und dem Wissen handelt, dass das Stück Papier bei dem Wetter nicht mehr so trivial zu entfernen ist.

"Eine Sache muss nicht zwingend in ihrer Substanz beschädigt werden, es reicht nach ständiger Rechtsprechung, wenn die Sache in ihrer „bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit“ beeinträchtigt ist"

"Störung des Besitzes an der betroffenen Sache"

"Aufdrängen einer Entsorgungsnotwendigkeit"

"Potenzial einer Beschädigung der betroffenen Sache"

etc.

du neigst dazu, dich selbst zum Affen zu machen. Jammerst stets über andere, aber deine zweifelhaften Aktionen findest du natürlich toll und dokumentierst sie auch noch öffentlich.

du könntest einen Zettel laminieren, du könntest die Person direkt ansprechen, du könntest die Polizei rufen, du könntest ein Abschleppunternehmen anrufen, aber nein...

Hendrik am :

Der Absatz: "Sie begehen eine Besitzstörung…" könnte auch ein Satz vom "Hutbürger" sein. :-D

Hendrick am :

Zum Thema -Zitat: "Hutbürger"- möchte ich z.T. meinem Fast-Namensvetter widersprechen.

Das mit der Besitzstörung finde ich allerdings, wie weiter oben angemerkt, etwas holprig und viel zu kompliziert formuliert.

Anonym am :

Sach ma, was bist Du denn für ein Korinthenkacker? Das ist ein ganz normaler Zettel, den kann man selbst im nassen Zustand komplett rückstandsfrei entfernen. Und zwar binnen Sekunden.
Wer sich dabei sein Auto kaputt macht, macht irgendetwas ganz gehörig falsch. Da ist die Gefahr höher, dass der laminierte Zettel beim Unterschieben unter die Scheibenwischer (er hält ja nicht von alleine) den Wischer beschädigt.

Und der Fahrer des Wagens wurde von Björn schon informiert, dass er da nicht parken soll. Er versucht es dennoch noch mal im Guten. Warum auch nicht? Der Wagen darf da nicht parken, stört aber auch nicht so, dass eine sofortige Entfernung unbedingt notwendig ist. Keine Behinderung der Feuerwehrzufahrt und Rangierplatz für LKW ist das auch eher selten notwendig. Bei anderen Sachen beschweren sich die Menschen immer, dass sofort durchgegriffen wird. Egal, ob es hier um den Bettler ging, der den Gehsteig versifft und die Kunden anbettelt oder um die Junkie-Ladendiebe. Da wird hier Seitenweise diskutiert, dass Björn da doch nicht so vorgehen kann und wie menschenverachtend er da sei und hier soll jetzt sofort abgeschleppt werden und Kosten von über 200,- € verursacht werden?

Die einzigen, die sich hier gerade zum Affen machen, sind einige der Kommentierer!

Konsument am :

Süsser, ich habe die Gesetze nicht erlassen. Ausserdem solltest du lernen, das Gelesene zu verstehen.

Was glaubst du, was ich den idiotischen Falschparkern unter meinem Schlafzimmerfenster alles aufs Auto werfen würde.

Das moralische Recht hätte ich alle mal, den ihre laufenden Motoren und das Verkehrschaos, welches sie regelmässig durch ihr Verhalten verursachen, stört ungemein und hat meine Nachtruhe mehr als ein mal gestört. Tagsüber machen sie das Musikproduzieren ohne Kopfhörer unmöglich und TV kannste auch vergessen.

Der Knaller war heute Nacht um 4 der LKW, der über 10 Minuten seinen Motor unter meinem Fenster hat laufen lassen. Mit der Aufschrift: "Nur die Ruhe"

Aber ich habe weder Fahrzeuge noch Insassen mit einem Stück Hartholz bearbeitet, noch habe ich nasses Toilettepapier oder Flüssigkeiten auf die Scheiben fallen lassen. Noch nicht mal böse Worte habe ich den retardierten Flachwichsern zugerufen, da ich kein Arschloch bin.

Sei ehrlich. Wenn ich dir nasses Toilettenpapier auf die Windschutzscheibe werfen würde, welches du "auch im nassen Zustand rückstandsfrei entfernen" kannst und zwar "binnen Sekunden", würdest du sicherlich keine Freudentänze fabrizieren.

Was das "binnen Sekunden" angeht, hat man dir wohl noch nie einen Flyer ans Auto "geklebt". Ohne Hilfsmittel bekommt man die teilweise nicht rückstandsfrei ab.

Da wir ja hier beim shopblogger sind, gehört es sich wohl, sich über die Nationalität der Idioten zu mokieren. Zum grössten Teil alles Kartoffeln.

Anonym am :

du bist mein Held! Lässt dich von Autofahrern so extrem terrorisieren aber behältst die Ruhe. Oder liegt daran Deine komische Art, wie Du nun hier von Björn Konsequenzen einforderst? Selber hast Du nicht die Eier in der Hose, irgendwas gegen deine Probleme zu tun, stellst Dich dann aber als Hardliner dar, wenn andere ein ähnliches Problem haben!

Noch einmal: Björns Falschparker nimmt keinen Platz weg, der akut gebraucht wird, er behindert keine Rettungswege und er kostet Björn weder seine Nachtruhe, noch Geld. Auch arbeiten kann Björn ganz normal, obwohl der Falschparker auf dem Hof steht. Anders als bei Dir, der Du unter Störung der Nachtruhe leidest, Diene Arbeit nur noch eingeschränkt verrichten kannst und auch in der Freizeit eingeschränkt bist, ist Björn lediglich genervt. Also darf er genau wie Du noch selber entscheiden, welche (natürlich legalen) Mittel er ergreifen will, um seine Nerven zu schonen.

Er hat sich für den Zettel an der Windschutzscheibe entschieden. Und wenn Du es schon ansprichst: ich kenne die Gesetze, die Du nicht gemacht hast. Ich kenne auch den Link, von dem Du deine "Anklagepunkte" hast und weiß, dass sich die Aussage dort auf Werbekärtchen bezieht, die ungefragt am Auto angebracht werden. Und ich weiß, dass das "lediglich" die Betrachtungsweise eines Anwaltes in einer Rechtszeitschrift ist, wie man eventuell als Privatperson gegen so etwas vorgehen könnte. Es ist keine abschließende Rechtsbetrachtung und schon gar nicht ein einschlägiges Urteil!
Und selbst wenn, der Sachverhalt bei Björn ist dann doch noch etwas anders, denn die "Störung" bezieht sich vor allem auf die Farbe der Werbekärtchen, die nach mehreren Tagen eventuell nicht mehr ohne weiteres vom Fenster ab geht. Haben wir hier bei einem einfachen weißen Zettel und einer Parkzeit von wenigen Stunden nicht! Zudem wird mit dem Zettel eine für den Fahrer wichtige Information weiter gegeben, nicht nur eine ungefragte Werbung. Es besteht also berechtigtes Interesse sowohl von Björn als auch vom Fahrer, dass diese Information übergeben wird. Etwas, was man bei Werbung nicht voraussetzen kann. damit fällt auch Punkt 2 weg. Und was dieses "Potential der Beschädigung der betroffenen Sache" sein soll, weiß ich nicht. Der Versuch einer Sachbeschädigung ist zwar strafbar, jedoch liegt der hier definitiv nicht vor.

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