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Automatische Antwort: Bestellung

Habe einem Vertreter eine E-Mail mit meiner Bestellung geschickt. Augenblicke später trudelte hier in meinem Postfach eine automatische Antwort ein:

Sehr geehrter Handelspartner,

Ich bin vom 29.4 bis 13.5. nicht erreichbar!
Meine E-Mails werden in dieser Zeit nicht weiteregeleitet und bearbeitet.
Während meiner Abwesenheit können Sie sich gerne innerhalb der Servicezeiten MO-FR 9.00-17.00 telefonisch an unseren Kundenservice wenden.
So kann man sich die Arbeit auch vom Hals halten. :-D

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Kommentare

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Draalo am :

Nö, dieses Verhalten ist einfach nur interne Firmenkultur.
Wenn keiner aushilft stumpft man ab.
Alles indirekte Weisung vom "Abteilungsleiter".

Oft selbst erlebt.
Wichtiges wird delegiert, Hauptsache der Firmenporsche steht in der Garage.

Aussicht am :

Einfach ein vergessener Autoreminder. Y so angry?

Hendrik am :

Keine Jahresangabe? Vielleicht meint er ja 29.4.2019 bis 13.5.2020.

Die Mailflut wollte ich auch nicht bearbeiten ;-)

Nicht der Andere am :

Besonders weitreichende Kommunikationsorganisation. Das bezieht sich auf 2020. Oder 2021.

Kurtschatow am :

Urlaub ist Urlaub. Das mansche Unternehmen immer wieder darauf drängen auch während dieser Zeit erreichbar zu sein. Vor allem für Banalitäten und nicht gerade Notfällen.

Nicht der Andere am :

Nochmal zum Mitschreiben: Da steht 29 April bis 13. Mai.

Für's Archiv: Derzeit ist November.

Konsument am :

In einem Gewerbe, wo man im Sommer Schokoweihnachtsmänner bestellt. Wo ist jetzt also das Problem bei einer rechtzeitigen Ankündigung?

Why am :

Oh Gott, er hat den Freitext der letzten Abwesenheit nicht abgeändert, sondern nur den Zeitraum eingetragen. Sowas Arges aber auch.

Und wie sollte die Abwesenheit bei einem Vertreter auch anders geregelt sein, als beim Service zu bestellen?

J.H. am :

Datenschutz!
Der Absender einer e-Mail muss sich darauf verlassen können, dass nur der Empfänger seine Nachricht zu lesen bekommt.
Der Vertreter mag in seinem Postfach auch mal eine private Nachricht finden. Die Mail darf also nicht ohne Zustimmung des Absenders an einen Dritten weitergeleitet werden.

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