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Die Welle der anderen Art

Ein Mann stand mit seiner weiblichen Begleitung an der Kasse und wurde von einem meiner Mitarbeiter aufgrund der großen Ähnlichkeit fälschlicherweise für jemanden gehalten, der hier erfolgreich geklaut hat, den wir aber nicht erwischt hatten.

Auch sowas kann passieren. Das Missverständnis klärte sich relativ schnell auf, aber der Mann steigerte sich immer weiter da rein. Wir hatten natürlich um Entschuldigung für die Verwechslung gebeten und haben es auch mit einer Schachtel Pralinen (oder auf Wunsch einem anderen Artikel) zur Wiedergutmachung versucht.

Noch mal fürs Verständnis: Wir haben dem Typen keine Gewalt angedroht, ihn nicht festgehalten, ihn nicht öffentlich bloßgestellt. Er wurde nur gebeten, kurz zu warten und hat dann mitbekommen, wie mein Kassierer über das interne Telefon um Hilfe wegen des Ladendiebs gebeten hat.

Aber nichts half. Er hat alles abgeblockt, steigerte sich noch weiter in seine Aufregung hinein, redet was von Ehre und fing irgendwann sogar an, uns ziemlich rüde persönlich zu beleidigen. (So im Nachhinein denke ich, dass er die Situation nur als Steilvorlage genutzt hat, um mal richtig Dampf abzulassen.)

Es ging sogar noch weiter: Irgendwann beschloss der Mann, dass wir dafür sogar eine Anzeige verdient hätten und rief die Polizei an. Die Dame vom Polizei-Notruf (sowas dringendes kann schließlich nicht über den Zentralruf geklärt werden) ließ ihn jedoch regelrecht abblitzen: Haben Sie was geklaut? Nein. Hat man sich bei Ihnen entschuldigt? Ja, aber … Hat man Sie bedroht oder ähnliches? Nein. Hält man Sie fest? Nein. Warum gehen Sie dann nicht einfach? Aber, aber …

Er trollte sich dann aber doch ohne weiteren Kommentar.

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Kommentare

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Ulli am :

Wahrscheinlich ging ihm irgendetwas anderes (Probleme bei der Arbeit, gerade die Benachrichtigung eines neuen Highscores in Flensburg erhalten,…) auf die Nüsse und das war jetzt halt zufällig der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte (bzw. ihn zum Überkochen).

Was ich mich jetzt eher frage: wie peinlich war das Ganze seiner weiblichen Begleitung?

Björn Harste am :

Sein Verhalten war ihr sichtlich peinlich. Sie hat auch dauernd versucht, ihn zum Gehen zu motivieren.

A. Nötzli am :

Kommt mir irgendwie bekannt vor:
https://www.youtube.com/watch?v=uCBwS1QQA9s
(Für Fischköppe natürlich so verständlich wie Navajo-Deutsch)

Klodeckel am :

Ich kann den Ärger verstehen. Wenn mich jemand bitten würde, kurz zu warten, und ich bekäme dann auch noch mit, dass ich unter Diebstahlsverdacht stehe, wäre ich auch ungehalten.

Selbst wenn er sich dann in die Sache reingesteigert und überzogen reagiert hat - worüber man unterschiedlicher Meinung sein kann - ist doch eines ganz klar:

Die Ursache für das Ganze war ein Fehler des Mitarbeiters. Ohne wenn und aber! Einen Diebstahlsverdacht sollte man nur äußern, wenn man sich zu 100% sicher ist. Und das war hier nicht der Fall. Bin ich als Verkäufer unsicher, lasse ich den vermeintlichen Dieb im Zweifel besser laufen. So einfach ist das.

Ich mag mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn der "Verdächtige" nicht freiwillig gewartet hätte sondern schnellen Schrittes rausgegangen wäre, z.B. weil er in Eile war.

Das hätte der übermotivierte Mitarbeiter vermutlich als Fluchtversuch interpretiert.....

Man man man!

SB am :

Tja, so unterscheiden sich die Menschen.
Ich würde selbst bei ungerechtfertigter Anwendung des "Jedermannsrecht"es zwar die Konsequenzen aufzeigen*, aber ansonsten ruhig bleiben.

Der Mitarbeiter hat grundsätzlich richtig gehandelt, ist halt leider an ein soziales/psychisches Wrack geraten.

Passiert, abhaken, den Herrn bitten, fürderhin andere Läden aufzusuchen.


P.S. Kompliment an den Polizeinotruf!


* und natürlich auch einleiten

Horst am :

> "DiebstahlsVERDACHT sollte man nur äußern, wenn man sich zu 100% SICHER ist."

...merkste selbst?

Asd am :

Der Mitarbeiter war sich ja hundertprozentig sicher, sonst hätte er das nicht gemacht. Er hat sich eben geirrt, Menschen machen nunmal manchmal Fehler.

Ich hätte die dickste Packung Pralinen abgegriffen, mich drüber gefreut und dem Mitarbeiter gesagt, dass er mich gerne jederzeit wieder fälschlicherweise des Diebstahls verdächtigen darf. :-)

Antje Faber am :

und danach geklaut, was das Zeug hält - nach dem Motto "nochmal verdächtigen die mich bestimmt nicht"... ;-)

Bernd am :

Wie kannst du als kleiner Lebensmittelkistenschieber und rothaariger Kartoffeldeutscher nur mit einer billigen Schachtel Praline es wieder gut machen wollen. Seine ach so wertvolle Ehre ist doch tödlich verletzt.

Santino am :

Die Arschlöcher wart Ihr in dem Fall.

Wirklich.

Pralinen? Echt jetzt?

SB am :

Willst Du ihm Alkohol anbieten?
Die Gattin des Inhabers?
(Falls er ein GRÜNER ist) das Kind des Inhabers?

Was, genau, verlangst Du als Satisfasktion für diese ungeheuerliche Verwechslung?

Max am :

Grüner? Das Kind des Inhaber? Du scheinst ein großes Problem zu haben

SB am :

Ich weniger, die GRÜNEn allerdings haben ein heftiges Pädophilie-Problem.
Und zwar nicht nur die Altlasten!

Antje Faber am :

"Und zwar nicht nur die Altlasten!"
schreibst du, verlinkst dann aber einen Artikel wo vom Gründungsparteiprogramm die Rede ist. Von 1980. Das sind fast 40 Jahre.

Servicebüro am :

Den kleinen braunen Ameisen, ist halt jedes Mittel Recht, um ihre Quote einzuhalten.

Nicht der Andere am :

Wird wohl niemand mehr lesen, aber wenn ein Laden 50€ Kopfprämie vom erwischten Ladendieb verlangt, dann sollten dem festgehaltenen Nichtladendieb diese 50€ reziprok ebenfalls zustehen. Das eine verhindert einige von der Justiz ungenügend verfolgte Diebstähle, das andere würde einige Unterstellungen verhindern und im Fall des Falles dem Kunden irgendwie entschädigen.

Stefan am :

Klar, Du Hecht...

Die "völlig unverdächtigen und unschuldigen Kunden" würde natürlich nie auf die Idee kommen, diese "Ausschüttung der Verdachtsprämie" durch entsprechend verdächtiges Verhalten im Vorfeld zu provozieren...

Nicht der Andere am :

Wir können ja eine Quote einführen, zum Beispiel in Höhe der festgehaltenen und zur Kasse gebetenen Ladendiebe. Andererseits würde das die behaupteten Kundenprovokationen die Sinne der Mitarbeiter schärfen und der ein oder andere neunmalkluge Kunde würde wohl auch die Grenze zum Diebstahl überschreiten und seinerseits zahlungspflichtig werden.

Alternativ bleibt nicht ansatzweise angemessen entschädigten Nichtdieben ja immer noch die Klage samt Schadenersatz pipapo.

Nicht der Andere am :

.... und man müsste die gleich hohe Kundenentschädigung ja auch nicht plakatieren und akündigen, sondern könnte sie einfach praktizieren.

Stefan am :

".... und man müsste die gleich hohe Kundenentschädigung ja auch nicht plakatieren und akündigen, sondern könnte sie einfach praktizieren. "

Deine Welt klingt spannend. Schreib' doch mal, wo der Eingang dorthin zu finden ist...

SB am :

Dem wider seinem Willen festgehaltenen nicht-Ladendieb allerdings!
Da reden wir aber auch von Nötigung und Freiheitsberaubung, u.U. tateinheitlich mit Bedrohung und/oder tätlichem Angriff.

Der nur auf einen Diebstahlsverdacht angesprochene nicht-Ladendieb hingegen sollte (bereits Mangels ernsthaften Schadens) keine Schadesersatzrechte haben.

Carom am :

Die Micky Maus-Hefte waren gerade ausverkauft, sonst wäre er damit besser bedient gewesen, das sehe ich auch so.

SB am :

A propos "Zentralruf "...

Wer hat den zur Hand (oder gar im Handy eingespeichert)?!
Soweit ist es durchaus auch ein Fehler der Polizei/Feuerwehr/..., nicht 2 getrennte (aber DE/EU-weit einheitliche, kurze, prägnante) Nummern anzubieten!

110/112 für Notfälle
0815 für alles Andere

Carom am :

"Wer hat den zur Hand (oder gar im Handy eingespeichert)?"

Ich. Wenn es kein Notruf ist, ist es kein Notruf, Punkt. Die Zentrale vermittelt einen schnell an die lokal zuständige Wache, und die kennen ihre Pappenheimer und die örtlichen Besonderheiten dann so gut, dass die nicht viele Informationen brauchen, um sich ein Bild zu machen.

Wer für Kleinscheiß den Notruf blockiert, den jemand anders vielleicht gerade wirklich benötigt, gehört mit einer Schaufel geschlagen, und zwar kräftig.

Peter G. am :

Und ich dachte, nur ich sei so "krank", das ich von jeder Stadt, wo ich mich gelegentlich aufhalte, die Rufnummer der Polizei gespeichert habe.

Bei Gefahr - klar. Aber alles andere ist kein Notfall. Ich zB habe sogar ein Problem damit, den Notruf für einen Parkplatzrempler anzurufen (Was für manche ja ein richtiger Notfall ist...).

Josef am :

Das kannst du aber ruhig machen. Hab ich mal gemacht. Man wird nicht angeschissen, dass das nicht wichtig genug wäre, sondern es wird ganz sachlich und freundlich gefragt, wo genau es passiert ist und dann an die entsprechende PI weiterverbunden.
Von den 30 Sekunden, die das dauert, bricht das Notrufsystem nicht zusammen.
Das passiert eher wegen besoffenen Vollidioten, die wegen Familienstreitigkeiten eine Hundertschaft mobilisieren oder wegen Schnupfen einen Krankenwagen rufen.
Dass alle Notrufe aufgezeichnet werden, ist auch ganz gut für die Nachweisbarkeit, falls einem jemand hinterher noch Fahrerflucht anhängen will.

Stefan am :

"Wer für Kleinscheiß den Notruf blockiert, den jemand anders vielleicht gerade wirklich benötigt, gehört mit einer Schaufel geschlagen, und zwar kräftig."

Früher liefen hier alle Anrufe in einem Telefonraum zusammen und der einzige Unterschied zwischen einem "Notruf" und einem "Anruf" bestand höchstens in der Geschwindigkeit der Annahme. So oder so hatte man einen Gesprächspartner am Telefon und hat diesem sein Anliegen erklärt.

Würde mich wundern, wenn das heute großartig anders wäre...

Hajo am :

3620 ist eingespeichert:
https://www.polizei.bremen.de/detail.php?gsid=bremen09.c.5482.de

Aber trotzdem hast Du natürlich recht mit Deiner sehr guten Idee der getrennten bundeseinheitlichen Nummern.

115 am :

Gibt es doch: 115 und mit der örtlichen Polizei verbinden lassen.

Carom am :

"Getroffene Hunde bellen", mehr muss man zu dem Kläffer doch nicht wissen - der musste sich so aufpumpen, weil die Anschuldigungen ausnahmsweise mal nicht wahr waren.

Michael K. am :

Das ist schon eine sehr unangenehme Sache.

Ich frage mich, ist es gerecht, dass ein pauschalisierter Schadenersatz nur zum Nachteil des Kunden vereinbart wird? Hat Letzterer nur Pflichten und keine Rechte?

Wer meint Teile seiner AGB in Form einer Fangprämie/Bearbeitungsgebühr im Verkaufsraum auszuhängen, sollte dem Kunden dieses Recht ebenfalls zubilligen oder, und das ist mein Standpunkt: Man sollte auf diese pauschalisierten Schadenersatzansprüche - die juristisch ohnehin umstritten sind - gänzlich verzichten.

Zurück zum Thema: Für der in seiner Ehre verletzten Kunden stehen Straftaten wie Beleidigung und Falsche Verdächtigung im Raum. Dass sich die Polizei weigert, eine Anzeige aufzunehmen überrascht. Sind die dazu nicht verpflichtet?

Siehe auch:
https://lebensmittelpraxis.de/zentrale-management/10523-ladendiebstahl-was-darf-der-ladendetektiv.html

Vor allem, früher war es besonders schlimm:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13490704.html

Nein am :

Es ist keine falsche Verdächtigung, weil der Aspekt "wider besseres Wissen" nicht erfüllt ist, und es ist keine Beleidigung, weil der Vorsatz fehlt.

matthiasausk am :

Früher[tm], als es den Kaufhauskonzernen noch gut ging, gab es immer wieder Durchsagen wie "19 bitte 69" und kein Mensch kam auf die Idee, daß es dabei um "Diebstahlverdacht" ging. (Vielleicht wollte ja auch der Filialleiter nur mit der ...)

Kann man also auch so lösen, daß erstmal niemand mitkriegt, um was es geht.
Und ich würde in dem Falle wahrscheinlich auch umgehend die Polizei anrufen, mich amtlich kontrollieren lassen und dann in der Tat eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen. Vielleicht nicht cholerisch sondern ruhig, aber ich würde es tun. Vor allem wenn ich wüßte, daß der Ladenbesitzer bereit ist, dem vermeintlichen Dieb auch mal "nachzueilen".

Eine Schachtel Pralinen, wo vielleicht gerade die mündliche Überlieferungszentrale der Nachbarschaft zuguckt ist schon ein wenig ... zu wenig.

Ne, müßt Ihr nicht stolz auf Euch sein und müßt Ihr nicht auf dem Kunden rumhacken. Sondern Ihr müßt Euch mal klarwerden, wie man solche Situationen niederschwellig abarbeitet.

Josef am :

Niederschwellig in deinem Sinne würde heißen, in so einer Situation gar nichts zu machen.
Niederschwellig im Sinne eines Supermarktbetreibers, der sich offensichtlich in einem - sagen wir mal - herausforderndem Umfeld behauptet, hieß eben, den Typen bitten, mal kurz dazubleiben.
Ganz ehrlich: Wenn es mich erwischt hätte, obwohl ich mich beim aktuellen Besuch komplett unauffällig verhalten habe, und ich dann aufgehalten worden wäre, hätte ich dem GF, Filial- oder Schichtleiter mal kurz gesagt, dass ich das scheiße finde. Hätte er mir dann etwas im Wert einer Schachtel Pralinen angeboten, hätte ich das vielleicht angenommen oder auch nicht. Eine Entschuldigung hätte ich halbwegs akzeptiert und ob ich wieder hingehe, hinge davon ab, ob der Laden für mich verzichtbar wäre. Wäre er es, könnte es gut sein, dass ich ihn ohne speziellen Vorsatz erstmal meiden würde.
Aber eines würde ich nicht machen:
Unsere Justiz mit so einem Mist belasten.

matthiasausk am :

> Niederschwellig in deinem Sinne würde heißen, in so einer Situation gar nichts zu machen.

Das ist doch purer Quatsch. Das steht da nicht. Woraus schließt Du das?
Niederschwellig hieße vor allem, daß das Wort "Diebstahl" oder "Ladendieb" nicht im Kundenbereich und nicht im Beisein anderer Leute ("weibliche Begleitung") ausgesprochen wird und schon gar nicht vom Mitarbeiter!, sondern daß zuallererst mal der Chef neutral aber für ihn klar erkennbar zur Kasse gerufen wird und nicht "wegen des Ladendiebs" gerufen wird - das ist ein öffentlicher Schuldspruch, fehlt nur noch das Strafmaß.

Geht also gar nicht! Schon deshalb gar nicht, weil man sich ja auch mal irren kann.

Wie der Chef das dann mit dem Kunden regelt, ist seine Sache - das Gespräch mit dem Kunden ist jedenfalls Chefsache.
Und der Mitarbeiter ist damit raus aus der Sache.

SB am :

"das ist ein öffentlicher Schuldspruch, fehlt nur noch das Strafmaß"
Plain Bullshit. Bestenfalls ist es eine öffentliche Anschuldigung (und auch die nicht, weil es nur eine (öffentliche) Verdächtigung ist).

Ebenso, wie die Strafantragsphantasien mancher Kommentatoren :-(
Strafantrag kann gestellt werden, wenn Du ungerechtfertigt festgehalten wirst*.

"Falsche Verdächtigung" bedingt "wider besseres Wissen"s, eine Beleidigung eine eben Solche.



* der GF/Kassierer/Ladendetektiv hält Dich gegen Deinen Willen fest - idR unter Ausübung oder Androhung physischer Gewalt

Thomas am :

Wie dreist ist das denn, sich über diesen Kanal noch als Opfer darstellen zu wollen?

Wer als Händler/Mitarbeiter derart unüberlegt und sensationsgeil handelt, sollte schnell Gras über sein Tun wachsen lassen und fleißig gießen. Formulierungen wie "dem Typen" für einen Kunden oder auch die "Höflichkeit", mal keine Gewalt angedroht zu haben, sagen auch schon viel über die Denkweise des Händlers aus. Und es ist davon auszugehen, dass der Händler die Sache überdies für sein Ansehen positiv dargestellt hat.

In unserem Rechtssystem würde das Opfer (der zu Unrecht beschuldigte Kunde) am Ende noch dafür verurteilt, den Ruf in den Wald in gleicher Weise erwidert zu haben. Oder eben einfach ignoriert, um die Täter diskret zu schützen.

Norbert am :

Die Kommentatoren haben aber wieder einmal eine Laune. Lest Euch doch den Beitrag nochmals durch.

Weder der Mitarbeiter noch der Chef haben den Kunden offen verdächtigt, ein Ladendieb zu sein. Der Mitarbeiter hat den Kunden "nur gebeten, kurz zu warten". Dann hat der Mitarbeiter aus dem internen Anruf entnommen, was der Gedanke des Mitarbeiters war.

Sind jetzt schon Gedanken verboten? Es gab ja nicht einmal eine gegenüber dem Kunden ausgesprochene Beleidigung.

Der Marktleiter hat sich persönlich entschuldigt, er hat eine Kulanz angeboten - was hätte er noch mehr machen können? Auf Knien daherkriechen und dem Kunden das gesamte Unternehmen überschreiben?

Leute, wie weltfremd lebt Ihr denn?

Norbert am :

Korrektur: "Dann hat der Kunde aus dem internen Anruf entnommen ..."

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