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Schriftliches Hausverbot

Ein Mann, der bei uns vor einer Weile mal geklaut und sich dadurch ein Hausverbot eingefangen hat, stand an der Tür und hatte einen meiner Mitarbeiter zu fassen bekommen. Er wollte, angeblich hat seine Drogenberatungsstelle das verlangt, eine schriftliche Bestätigung für das Hausverbot bei uns bekommen. Darauf hatte mein Kollege aber keine Lust und so kürzte er die Sache etwas ab: "Ich habe Ihnen das nun mündlich erteilt, das wird wohl reichen!"

Voröffnungszeitlicher Ladendieb

Es war 5:50 am Morgen. Offiziell hatten wir noch nicht geöffnet, der Laden war noch dunkel. Nur die Eingangstür stand offen, da bereits ein Lieferant auf der Gastfeldstraße stand und abladen wollte. Meistens klappt das auch ganz gut, denn weil es drinnen dunkel ist, verirren sich normalerweise noch keine Kunden in den Laden.

Dann kam dieser eine Typ rein, der ein paar Tüten Leergut in den Händen hielt. Nach ein paar Metern stand er vor dem Holzregal mit den spanischen Produkten. Ob er die Entscheidung ganz schnell und wortwörtlich im Vorbeigehen getroffen hat oder ob er von vornherein vor hatte, etwas zu stehlen, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall griff er sich eine Flasche, hielt sie vor den Bauch und ging direkt wieder raus.

Einem Kollegen war dennoch aufgefallen, aber als dieser nach draußen kam, hatte der Dieb die Weinflasche bereits geöffnet und war dabei, den Inhalt direkt aus der Flasche zu trinken. Wie der in so kurzer Zeit die Flasche geöffnet haben könnte, ist mir immer noch ein Rätsel.

Aber wenigstens war die Sachlage klar und da der Typ bei uns aufgrund eines früheren Diebstahls bereits bekannt war, brauchten wir uns nicht einmal zu bemühen, seine Daten von ihm zu bekommen. Auffrischung des Hausverbots in seine Richtung und eine Anzeige in die der zuständigen Polizeiwache. Erledigt.