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Abladen auf dem Schutzstreifen (Die Fortsetzung)

Seit April letzten Jahres ist das Halten auf Fahrradschutzstreifen ausdrücklich verboten. Nun gibt es bei uns keine andere Möglichkeit, so dass wir uns seit dem mit immer wieder neuen Ausnahmegenehmigungen über Wasser gehalten haben. Aktuell haben wir die fünfte oder sechste Ausnahmegenehmigung. Das sollte eine vorübergehende Behelfslösung sein, bis eine vernünftige, dauerhafte Lösung gefunden wurde. Ich stand, nicht zuletzt für besagte Ausnahmegenehmigungen, ständig im Kontakt mit dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen.

Nun hatten wir endlich einen Ortstermin und haben uns mit dem ASV und einigen Mitgliedern des Berats die Situation hier vor dem Markt angesehen und einige mögliche Lösungen erörtert.

1. Auf einem der Parkstreifen ein (temporäres) Halteverbot einrichten:
Scheint die einfachste Lösung zu sein, aber es ist allen klar, dass dort garantiert jeden Morgen Autos stehen würden. Natürlich könnten wir dann die Polizei benachrichtigen und diese würde dann versuchen, die Halter der Fahrzeuge zu erreichen und letztendlich auch die Autos abschleppen lassen. Das ist aber nicht in ein paar Minuten erledigt und kein LKW-Fahrer hat die Zeit, so lange zu warten. Und wo sollte er auch warten? Auf dem Schutzstreifen? Und die Zeit dann zum Abladen nutzen? Merkt ihr auch, nicht wahr?

2. Einen der Parkstreifen mit Pollern für uns absperren:
Wäre eine super Sache. Aber mal ehrlich: Für die maximal eine Stunde am Tag würde dann die Fläche dauerhaft nicht mehr als Parkfläche zur Verfügung stehen. Das wäre wirklich unfair.

3. Den Schutzstreifen auflösen. Der existiert (derzeit) ohnehin nur auf etwa 20% der gesamten Länge der Gastfeldstraße, nämlich in dem Bereich von etwa 50m vor und bis 150m nach meinem Laden. Große Einwände vom Beirat, der Schutzstreifen muss bleiben und verbessert werden. Der Radfahrer in mir hat dem Anliegen zu 100 Prozent zugestimmt.

Es wird nun auf folgende Lösung hinauslaufen:

4. Der Schutzstreifen und die Parkstreifen bleiben, wir werden weiterhin mit Ausnahmegenehmigungen arbeiten. Die bekommen wir aber in der maximal ausstellbaren Länge von drei Jahren, so dass ich mich nicht mehr alle paar Monate darum zu kümmern brauche. Drei Jahre sind ein Intervall, mit dem ich leben kann.

Seit April 2020 brauchten wir unsere Ausnahmegenehmigung übrigens noch nie vorzuzeigen. Mal gucken, wann da die Premierenvorstellung folgen wird. :-D

Bombenentschärfung um 13 Uhr

Auf einem alten Güterbahnhofsgelände wird hier in der Neustadt gegen 13 Uhr eine Bombe gesprengt. In einem Umkreis von einem Kilometer ist "luftschutzmäßiges Verhalten" angeordnet. Das bedeutet, dass man sich während der Sprengung zwar in Gebäuden aufhalten darf, aber nur in Räumen, die vom Fundort abgewandt liegen und vor allem nicht in der Nähe von Fenstern. Außerhalb der Gebäude dürfen sich während der Sprengung keine Menschen aufhalten. Läden werden geschlossen.

Wir haben diesbezüglich etwas Glück gehabt und sind hier mit dem Laden gerade etwa 120 Meter aus dem Radius raus. Phew. Vielleicht haben wir aber auch "Pech" und werden nun von den Kunden überrannt, die in der Zeit nicht zu Rewe und Penny können. :-)