Japanischer Asiatischer Werbespot für deutsches mehrkörniges Landbrot. Sag noch mal einer, Brotwerbung sei trist. Aber für eine japanische Werbung ist der Spot ja eigentlich sogar noch ausgesprochen harmlos.
Mit diesem Schmankerl entlasse ich euch ins Wochenende.
Die U. S. Food and Drug Administration (FDA) ist die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Diese hat das Food Defect Levels Handbook herausgegeben, bei dem es sich um eine Übersicht über natürliche oder unvermeidbare Mängel in Lebensmitteln handelt, die jedoch keine Gesundheitsrisiken für den Menschen darstellen.
Es gibt bestimmte Grade von Verunreinigungen, ab denen das Produkt von der FDA als nicht mehr verkehrsfähig angesehen wird, unterhalb dieser Werte darf es gehandelt werden. Hier mal ein paar Beispiele aus der Liste mit ihren Grenzwerten. Sind vielleicht auch Dinge, die man als Verbraucher lieber nicht erfährt.
· Durchschnittlich 1 oder mehr Nagetierhaare pro 10 g Piment
· Durchschnittlich 30 oder mehr Blattläuse pro 100 g gefrorenen Rosenkohl
· Durchschnittlich 400 oder mehr Insektenfragmente pro 50 Gramm Zimt
· Durchschnittlich 75 oder mehr Insektenfragmente pro 50 Gramm Weizenmehl
· 5 oder mehr Fliegeneier und 1 oder mehr Maden pro 500 Gramm Dosentomaten
· Durchschnittlich 9 mg oder mehr Nagetierausscheidungen pro Kilogramm Weizen
· Durchschnittlich 5 oder mehr Maden (2 mm oder länger) pro 15 g getrocknete Pilze
Die populäre Frage nach dem Kassenbon hat sich in ein paar Monaten erledigt. Ab Januar sieht das der Paragraf 146a der Abgabenordnung nämlich folgendermaßen:
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Im Klartext: Der Bon muss gedruckt und ausgehändigt werden.
Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.
Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.
Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.
Diese Verpackung hätte aber wohl zumindest niemand versehentlich gekauft und wäre zu Hause unangenehm überrascht gewesen. Wer die Packung in seinen Einkaufswagen stellt und dabei nicht merkt, dass da ein gutes Kilogramm Masse fehlt, sollte seine Einkaufskompetenzen noch mal gründlich überarbeiten.
(An alle, die sich über das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum der Milch wundern: Die leere Packung lag eine Weile hier im Büro herum und ich habe immer überlegt, was ich damit machen soll. So wurde es dann dieses kurze Video.)