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Haushaltsübliche Mengen

Jennifer hatte mir vor ein paar Tagen eine Frage zu "Haushaltsüblichen Mengen" gestellt:
Hallo Björn!

Ich mache momentan eine Ausbildung zur Verkäuferin bei der pöhsen pöhsen Konkurenz ;-)

Diese Woche haben wir Nutella im Angebot, für 1,11 statt 1,99. Soweit, so gut. Mein Cheffe hat mir die Vorgabe gegeben, dass ich pro Person nur fünf Gläser verkaufen darf, damit der gelieferte Vorrat auch wirklich reicht.

Nun hatte ich gestern einen sehr "Netten" Kunden, der mir freundlicherweise in Gesicht geschnauzt hat, dass es gesetzlich geregelt ist, dass ich ihm mindestens 10 Gläser verkaufen MUSS, weil er die eingepackten 30 (!!!!) Gläser einigen Leuten mitbringen will.

Dies habe ich ihm verweigert, weil ich ja nunmal meine Vorgaben hatte.

Doch nun geht es mir nichtmehr aus dem Kopf. Ich habe bereits über Google gesucht, aber nur einige sehr schwammige Forumsbeiträge gefunden... ist es wirklich gesetzlich geregelt?
Also dazu gibt es zum Glück (und so weit ich weiß) keine gesetzliche Regelung. Allerdings kann man solche Situationen auch anders lösen. Ob eine unangenehme Diskussion mit einem Kunden die bestel Lösung ist, möchte ich bezweifeln. Falls es ein regelmäßiger Kunde ist, könnte es nämlich sein, dass dies nun ein regelmäßiger Kunde war. Dann vielleicht lieber die Zähne zusammenbeißen und einfach kaufen lassen... Beim nächsten Angebot vielleicht einfach mal den Angebotspreis und/oder die bestellten Mengen genauer überdenken.

Einen kleinen Trick gibt es noch: Regalbestand bis auf ein paar Exemplare ausräumen und nur sukzessiv wieder nachpacken. Aber sagt nicht, dass das von mir kommt. ;-)

Einkaufswagensicherung und wie man meinen Laden nennt

André hat mir das folgende Foto geschickt und mir dazu diese E-Mail geschrieben:
Hi Björn,

ich befinde mich gerade in Boston und habe beim örtlichen Supermarkt (Stop&Shop) folgendes Bilder entdeckt (siehe Anhang). Es scheint sich um eine Art Sicherung der Einkaufswagen gegen Diebstahl zu handeln. Leider habe ich vergessen einen Einkaufswagen zu fotografieren. Diese sehen jedoch genauso wie alle anderen aus. Ich denke, das Schild soll potentielle Diebe nur abschrecken. Ich konnte auch schon selbst beobachten wie eine Frau einen Einkaufswagen deutlich aus dem Bereich des Supermarktparkplatzes hinausgeschoben hat.
Hast du von soll einer Sicherung schon mal gehört?
Allerdings. Solche Systeme gibt es hierzulande auch und sind seit einigen Jahren im Einsatz. Fährt man mit dem Wagen über eine in den Boden eingelassene Schleife, blockieren die Räder.

Ich habe damit selber noch keine Erfahrungen gesammelt. Bislang habe ich aber vor allem Negatives darüber gehört. Nämlich, dass die Räder entweder oftmals dauerhaft blockiert sind, auch innerhalb des Geländes – oder eben, so wie in dem von dir genannten Beispiel, dass die Räder gar nicht blockiert werden und man den Wagen bequem weiterschieben kann.
P.S.: Eine kleine Frage "brennt" mir schon die ganze Zeit auf den Lippen. Kennt man deinen Laden eher als Spar oder gibt es auch Leute die sagen: "Ich geh mal kurz zum Björn noch Bier holen?" oder "Ich bin mal schnell beim Harste Kippen holen?" Bei mir in der Umgebung ist es durchaus üblich, dass man manchmal nicht den Laden nennt, sondern den Besitzer, va wenn es sich im einen kleinen Laden handelt.
Wie die Leute meinen Laden hier "eher" bezeichnen, kann ich nicht sagen. Ich vermute mal SPAR, die alten Kunden manchmal sogar auch noch (nach elf Jahren!) als Tengelmann...

Ich weiß aber, dass zumindest einige Leute tatsächlich sagen, dass sie "zu Björn" gehen. Ich finde das toll. :-)

Hängengebliebene Pfandbons

Daniel hatte folgende Frage:
Was ist, wenn ich an einen Leergutautomaten komme, aus dem ein nicht eingelöster Pfandbon hängt, aber weit und breit kein anderer Kunde zu sehen ist?

Kann ich den dann mitnehmen oder müsste ich ihn liegen lassen? Oder sollte ich gar das Personal informieren?
Ich würde den Leergutbon beim Personal abgeben, denn a) gehört er dir nicht und b) könnte es ja noch sein, dass sich der rechtmäßige Eigentümer noch meldet.