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Hauptsache Recht haben

Eine Kundin hat Leergut abgegeben. Eine vollständige Getränkekiste und eine Tasche voller Einzelflaschen. Ich habe die Flaschen persönlich weggeräumt, gezählt und den Bon ausgestellt.

Ein paar Minuten später kam die Kundin auf mich zu und behauptete, dass ich ihr nur 15 Flaschen aufgeschrieben habe (was auch stimmte), sie aber 20 Flaschen abgegeben hätte.
Ich versuchte, genau nachzuvollziehen, was sie abgegeben hatte. Es klappte nicht ganz, aber ich versicherte ihr, dass sie wirklich nur 15 Flaschen gehabt hat. Ich verzähle mich nicht beim ungestörten Flaschen wegsortieren.
Sie wurde etwas sauer, bestand darauf, zu Hause 20 Flaschen eingepackt zu haben und schlug sich einige Augenblicke später vor die Stirn und drückte mir noch ihre Umhängetasche in die Hand.

Wenigstens eine Entschuldigung für das Theater wäre nett gewesen.

Wie Bargeld

Leergutbons sind wie Bargeld zu behandeln und der Bitte, wenn ein Kunde einen verloren hat, doch einfach einen neuen auszustellen, kann ich nunmal nicht nachkommen.

Da müßte man sich mal die Gesicher von Bankangestellten vorstellen... "Ich hab' da vorhin 100 Euro am Automaten gezogen und den Schein verloren. Können Sie mir einen neuen geben?"

Unverändert

Seit rund sechzehn Jahren sammeln die Deutschen leere Einwegverpackungen, vor allem auch leere Getränkflaschen und -dosen, im sogenannten "Gelben Sack", welcher regelmäßig über die Straßensammlung abgeholt wird.

Die Säcke werden immer noch gerne für Flaschen und Dosen verwendet. Mittlerweile sind diese Verpackungen pfandpflichtig geworden, und so bringt man die Säcke eben zum Supermarkt an der Ecke...