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Antrag Halteverbot (offizielle Ausführung)

"Unser" Halteverbot für den 14. März ist offiziell beantragt. Die Schilder werden vermutlich am Donnerstag oder spätestens Freitag der nächsten Woche schon aufgestellt werden, damit niemand sagen kann, dass er von nichts gewusst hat. Ausnahmegenehmigung, um in der Fläche stehen zu dürfen, ist ebenfalls beantragt.

Läuft.


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Comments

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Daniel on :

Und was kostet der Spaß?

Kante on :

Das Halteverbot? Je nach Kommune in der Regel zwischen "kostenlos zzgl. 10.- Leihgebühr für die Schilder" und "50.- Bearbeitungsgebühr zzgl. 50.- Leihgebühr für die Schilder"

TOMRA on :

Freitagmittag wäre das doch viel spannender. ????

ednong on :

Ihr beantragt das bei der Polizei? Hier gibt es das beim Ordnungsamt - und es kostet je nach Zeitraum, in dem/übern den das Verbot gelten soll. Und dann natürlich die Schilder - aber die kann man sich anderswo günstiger leihen.

Ullrich on :

In Bremen gibt es kein Ordnungsamt.

Bernd on :

Kein OA in Bremen? Die Verhältnisse in Bremen sprechen ja dafür, aber dennoch gibt es ein OA in der Stresemannstraße 48.

Ullrich on :

In der Stresemannstraße 48 sitzt das Stadtamt. Innerhalb dieses Amtes gibt es eine Abteilung "Öffentliche Ordnung".

Es gibt in Bremen aber kein Amt, welches sich "Ordnungsamt" nennt.

Dieter on :

Ordnungsamt Bremen
https://www.service.bremen.de/dl__der_senator_fuer_inneres_11729/dl__ordnungsamt_122251-122251

Jemand on :

Merkwürdig. Ich habe bei meinen letzten Umzügen zwar auch immer ein Halteverbot beantragt, aber nie eine Ausnahmegenehmigung. Mir leuchtet aber durchaus ein, dass man eine braucht. Aber ich war bisher immer der Meinung, dass diese quasi automatisch gegeben ist, wenn man das Halteverbot "wegen Umzugs" oder so bestellt, dass dann auch der Umzugswagen dort automatisch parken darf.

Ich habe das übrigens bisher online beantragt. Es gibt Dienste, die das deutschlandweit anbieten und für einen regeln.

Arne on :

Wer stellt denn die Schilder auf? Machst du das selber oder macht das eine Firma für dich?

Ich kenne es vom Fernsehen, dass diese Arbeit komplett eine Firma übernimmt, also von der Beantragung über die Beschilderung bis zur Abholung der Schilder.

John Doe on :

Es gibt in Bremen kein Ordnungsamt? Wer faked dann die Anhörungsbogen auf welchen unten "Ordnungsamt, -51-, Pfalzburger Str. 69a, 28207 Bremen" steht? Ich glaube ja eher, dass es in Bremen ein Ordnungsamt gibt!

Melanie on :

Hallo, wenn man be- oder entlädt braucht man ja auch keine Ausnahmegenehmigung. Die braucht man nur wenn man parkt.

Schwachstromblogger on :

Es ist ein Haltverbot, da wäre auch hierfür eine Genehmigung nötig, da man hier nicht Halten darf, wenn es nicht verkehrsbedingt ist. Nicht drei Minuten, nicht fünf Sekunden, egal ob man lädt oder wartet. Einfach gar nicht.

Melanie on :

Stellt sich die Frage ob eingeschränktes oder absolutes Halteverbot. Ausserdem sind halten, be- entladen und parken nach der StVO verschiedene Vorgänge. Bei uns werden bei Nutzung des Bereichs, durch den berechtigten einfach die Schilder umgedreht.

Schwachstromblogger on :

Ganz unten steht, welche Zeichen gesetzt werden und den Zeichen nach ist es ein absolutes Haltverbot.

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