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Nachdääähhh?!

Und dann war da noch der Klappspaten, der seinen Aushang, kommerziell dazu, nicht mit Tesafilm an unserer Wand befestigte, sondern mit einer dicken Schicht Klebstoff.

Tolle Aktion, Hirni!

(Dass die Wand ohnehin gestrichen werden muss, steht auf einem anderen Blatt und kann kein Freibrief für mutwillige Sachbeschädigung sein!)


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der Idee :-) on :

Hallo Björn,

wenn es kommerziell war, dann weißt Du ja wohin die Rechnung für den "Rückbau" des Plakates gehen sollte. Solchen Qualitätsidioten muß man auf die Füsse treten.

Horst on :

"[...]steht auf einem anderen Blatt[...]"

An der Wand gegenüber mit Tesafilm befestigt? :-D

Phil on :

Schreib dem Unternehmen doch einfach mal eine Rechnung für die Entfernung und Reparatur

Adrian on :

Namen und Kontaktdaten vom Aushang notieren, Angebot vom Handwerker für die Reparatur einholen, Rechnung schicken. (823 BGB)

Sebastian on :

Ich nehme an da wird doch eine Adresse auf dem Aushang stehen. Der kann fröhlich antraben und den Dreck runterkratzen. Und wenn es Beschädigungen gibt zahlt er die auch noch.

Dieses wilde Plakatieren ist eine Zumutung..

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