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Zugestellt!

Na, sowas aber auch… Ich parke hier auf dem Hof ja normalerweise rechts neben dem Trafohäuschen. Da muss sich irgendwie meine Handbremse gelöst haben, so dass mein Auto ein paar Meter rückwärts gerollt ist. Aber Glück gehabt, dass der weiße Skoda, der hier renitent auf dem Hof parkt und auch unseren schriftlichen Hinweis am Vortag ignoriert hat, nicht getroffen wurde. Das war ganz knapp. Ausparken könnte er so nicht mehr. :-P


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Kommentare

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Hajo am :

Spiel nicht mit dem Feuer! :-O

Micha am :

Das könnte nach hinten losgehen, zumal hier in Bild und Wort festgehalten. *Könnte* den Sachverhalt der Nötigung erfüllen.

Dann doch lieber abschleppen lassen - da bist du sauber raus.

Bernd am :

Das erfüllt (leider) den Tatbestand der Nötigung.

Die Ausrede mit der Handbremse wird dabei nicht helfen.

Rechtlich einwandfreie Alternative: Mit Abschleppunternehmen einen "Deal" machen. Die meisten Abschlepper tragen dabei das Kostenrisiko selbst. Anrufen, 10min später ist der Wagen weg, womit auch die eigenen Kopfschmerzen weg sind.

carpe am :

Bleib doch einfach so stehen und lege einen Hinweis in dein Auto. Vielleicht meldet sich der "Falschparker" ja dann bei Dir.

Klaus am :

Das ist Nötigung. Abschleppen ist auch nicht, weil ja keine Gefahr im Verzug ist. Und ein anständiger Mercedes hat ein Automatikgetriebe und kann somit nur mit Parksperre abgestellt werden, weil man sonst den Schlüssel nicht abziehen kann. Da rollt also nix zurück, damit zieht diese Ausrede auch nicht.

Habakuk am :

Da würde ich mir keine großen Sorgen machen. Dieselbe Staatsanwaltschaft, die schon bei Ladendiebstahl sehr lustlos agiert, dürfte in diesem Fall die Ermittlungen auch schnell "aus Mangel an öffentlichem Interesse" einstellen.

Der Besitzer des Skoda kann dann selbstverständlich den zivilrechtlichen Weg beschreiten - aber dann muss er erstmal Gerichts- und ggfs Anwaltskosten vorstrecken. Und ein konkreter Schaden dürfte kaum nachzuweisen sein, wenn das blockierte Auto tagelang nicht benötigt wurde und der Besitzer des blockierenden Autos im nahegelegenen Supermarkt schnell und einfach ausfindig zu machen war.

Micha am :

Gefahr im Verzug brauchts nicht, um seine Eigentumsrechte / Nutzungsrechte durchzusetzen.
Es reicht, das Auto zeitnah entfernen zu lassen. Die übliche Rechtsprechung sagt aus, dass du mit vertretbarem Aufwand eine sanfte Lösung herbeiführen sollst, bevor du abschleppst. Dafür reichts, 15min zu warten, ob der andere nochmal kommt. Danach kann das Auto weg.

Björn, wie ists ausgegangen? Halte uns auf dem Laufenden.

steveluke am :

Das ist Björns privater(!) Parkplatz; insofern liegt ab dem ersten Augenblick des unberechtigten Parkens eine Besitzstörung vor, gegen die er sofort im Rahmen der erlaubten Selbsthilfe vorgehen -sprich: abschleppen lassen- kann.
Die Kosten freilich muss er sich anschließend selbst vom Zustands- bzw. Handlungsstörer (Halter bzw. Fahrer) zurückholen, ggfls. auf zivilrechtlichem Weg.

Der eine am :

"Und ein anständiger Mercedes hat ein Automatikgetriebe"

Ob Mercedes ein anständiges Auto ist, darüber lässt sich sicherlich streiten (meiner Meinung nach gibts kein anständiges Deutsches Auto) ABER: kein anständiges Auto hat eine Automatik :-P

Kartoffelkäfer am :

Organisier dir nen Gabelstapler und ab damit aufs Trafodach, dann ist wieder platz. :-)

Crazy_Borg am :

Wie wäre es mit einer Sortimentserweiterung, Björn?

http://www.ebay.de/itm/NEMESIS-RADKRALLE-PARKKRALLE-DIEBSTAHLSICHERUNG-WEGFAHRSPERRE-REIFENKRALLE-NEU-/361419383099

8-)

Theo am :

Heute bei Bauhaus: Groß Reinemachen auf dem Kundenparkplatz mittels Abschlepper, weil Beschäftigte aus dem angrenzenden Industriegebiet immer wieder dort die Parkplätze von morgens bis Abends zuparken trotz mehrfacher Aufforderung das doch zu unterlassen. Mindestens 6 Autos aufgeladen und mitgenommen.

Klaus am :

Gibt es hier bei einem Supermarkt auch. Auf dem Parkplatz parken immer wieder Schüler der nahe gelegenen Berufsschule, daher geht morgens um 8 ein Mitarbeiter raus und notiert sich Kennzeichen bzw. klemmt Flyer unter die Wischblätter. Wer um 10 immer noch da parkt, wird abgeschleppt (laut Hinweisschilder ist parken bis zu einer Stunde für Kunden erlaubt).

Franz am :

Ja, natürlich ist das eine Nötigung. Dafür müsste der Autobesitzer aber erst mal Anzeige stellen.
Und das Risiko würde ich an Björns Stelle eingehen: Privatgrundstück, Fahrer wurde am Vortag auf das Parkverbot hin gewiesen, der Kulturverein ist auch angehalten worden, seine Mitglieder zu informieren, Björn war im Laden schnell zu erreichen... selbst wenn er dafür zahlen müsste, vielleicht wirkt es trotzdem beim Fahrer des Fahrzeugs.

Ich würde allerdings zukünftig vor schlagen, an die weiße Wand in großen Buchstaben zu schreiben: "Privatgrundstück! Absolutes Park- und Halteverbot auf dem gesamten Hof! Bei Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig abgeschleppt! (Ausgenommen Mitarbeiter und Lieferanten des EDEKA-Marktes Harste nach Rücksprache mit dem Eigentümer)"
Dazu das bekannte Verkehrsschild und die ebenfalls von Schildern bekannte Silhouette des Abschleppwagens mit Auto dran.

Kannst Dich ja mal umhören, es gibt bestimmt einige Sprayer in Bremen, die gerne bereit sind, das qualitativ vernünftig zu gestalten. Und dabei würde ich die restlichen Flächen der Wand und vielleicht auch das Trafo-Häuschen (vorher beim Besitzer anfragen) gleich hübsch mit gestalten lassen. Dann sieht der gesamte Hof auch schöner aus ;-)

masterX244 am :

In irgendnem Beitrag wurde erwähnt dass Abschlepper in den Hof nicht reinkommen, sonst wären die Autos schon längst abgeschleppt

Micha am :

Ansonsten: Abschließbaren Poller in der Einfahrt installieren. Bei Lieferverkehr etc. kurz entfernen, danach wieder hin das Ding.
Kommt ja nicht jeden Tag ein Fahrzeug, dass da unangekündigt rein muss. Ansonsten können die auch im Laden fragen.

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