Notausgang-Planungen… *gähn*
Der Notausgang in der Wand zum Hof ist nicht mal eben schnell umgesetzt. Auch die Rückseite des Gebäudes gehört zur Fassade, jede Änderung an der Fassade muss allerdings durch die Eigentümergemeinschaft auf einer durch die Hausverwaltung einberufenen Versammlung offiziell abgesegnet werden. Das geht nicht mal eben zwischen Tür und Angel, sondern muss im schlimmsten Fall bis zur nächsten Versammlung Anfang 2017 liegen bleiben. (Natürlich ließe sich eine Sonderversammlung einberufen, aber das ist immer für alle Beteiligten Stress und ich möchte mich hier als Neuling in der Gemeinschaft nicht gleich unbeliebt machen…)
Also wird diese Baustelle wohl noch eine Weile ruhen müssen.
Also wird diese Baustelle wohl noch eine Weile ruhen müssen.
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Comments
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Weltenkreuzer on :
Jemand on :
One on :
smrqdt on :
trollolo on :
PS: nicht nur die 'Fassade' ist Gemeinschaftseigentum - sondern die gesamte Außenwand+alle tragende Wände +nach Rechtsprechung inzwischen auch die Fenster/Türen(also Unterhalt/Austausch Zahlvergnügen von allen - oft übernimmt das der jeweiligge Eigentümer (die andere müssen dem aber zustimmen, was sie dann gerne tun
Roger on :
Marodeur on :
EinChristian on :
Das geht vergleichsweise zügig, erfordert aber eine gute schriftliche Vorstellung.
Am besten mal mit der Hausverwaltung sprechen.
Hajo on :
Micha I on :
.hiro on :
.h
Oliver on :