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Warum keine Brandschutzschalter?

Punkt eins: Sie sind (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht für die Versicherung relevant.

Dem könnte man natürlich zuvorkommen und sie trotzdem installieren. Da kommt aber das nächste Problem, nämlich

Punkt zwei: Es gibt dieses Teil nur in einer 16A-Ausführung, folglich müsste jeder einzelne Stromkreis mit jeweils einem eigenen Brandschutzschalter geschützt werden. Da so ein Teil rund 100€ kostet, würde sich das bei meiner neuen Unterverteilung zu einem kleinen fünfstelligen Betrag addieren – und letztendlich den Preis für den ganzen Schrank verdreifachen. Da ich gerade sowieso sehr viel investiere(n muss), versuche ich natürlich, das Geld an allen nicht zwingend notwendigen Stellen zusammenzuhalten.

Die Platzreserve lassen wir aber. Man weiß ja nie, was kommt.

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Kommentare

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John am :

Schön, das du dich nochmal dazu geäussert hast.

Jetzt kann man deine Haltung diesbezüglich nachvollziehen. Tatsächlich sind die Kosten bei der benötigten Menge Brandschutzschalter ja echt nicht zu vernachlässigen.

Interessant, dass die in den USA schon vorgeschrieben sind.

Matthias am :

In den USA herrscht ein etwas anderes Verhältnis zum Brandschutz als hier. Das ist aber auch nachvollziehbar, wenn man weiß, dass dort sehr viel mit Holz gebaut wird.
Ähnlich sieht das z.B. auch in Australien aus.

Oliver am :

In einem Land, in dem ein nicht unwesentlicher Anteil der Behausungen aus Holz und Pappe besteht, ist das nicht sonderlich ueberraschend. ;-)

Klose am :

Ob die Wohnungen über dem Laden überhaupt schon FI-Schutzschalter haben?

Wenn die Installationen dort so aussehen wie bei den meisten unsanierten Mietwohnungen mit von Mietern selbst installierten Leuchten, ist ohnehin dort das größte Risiko für das Gesamtgebäude zu sehen und nicht bei der neuen fachgerechten Installation ohne Brandschutzschalter.

Michael am :

Es gibt hier einen Irrtum, der den Unterschied zwischen gesetzlichen Verordnungen (z. B. Landesbauordnung) und Normen (z. B. VDE-Vorschriftenwerk) privater Regelsetzer betrifft.

DIN-VDE-Normen sind keine Gesetze, sie spiegeln vielmehr die anerkannten Regeln er Technik wider und entfalten vielmehr eine Vermutungswirkung im Schadenfall, die mit einer Beweislastumkehr einhergeht. Manchmal muss man als Elektrofachkraft von VDE-Bestimmungen abweichen, z. B. weil es die LBO so will oder ein noch höheres Schutzziel erreicht werden soll.

Deswegen ist es auch unwahrscheinlich, dass Brandschutzschalter gesetzlich vorgeschrieben werden.

DIN VDE 0100-420:2016-02 sieht Brandschutzschalter verpflichtend in bestimmten Räumen vor, z. B. Lagerräume mit brennbarem Material. Dort solltest du einen AFFD vorsehen.

Es gibt bis 18.12.2017 eine Übergangsregelung, nach der noch nach der zurückgezogenen Norm gearbeitet werden darf. Diese Übergangsfristen sind für Anlagen gedacht, die sich bereits im Aufbau befinden (Flughafen BER wird es trotzdem nicht schaffen).

Den anerkannten Stand der Technik zu ignorieren, sich auf eine Übergangsfrist zurückzuziehen und nur deswegen aus wirtschaftlichen Gründen vom DIN VDE 0100 abzuweichen, ist keine gute Arbeitstechnik. Auch verlangt niemand von dir a l l e Stromkreise mit AFFD zu bestücken. Vielmehr sollen nur bestimmte Gebäudearten und Räume mit diesen Brandschutzschaltern versehen werden, und zwar in der einphasigen Endstromkreisen bis 16 A - deswegen gibt es AFFD nur bis 16 A.

In deinem Fall sind das Lagerräume mit brennbaren Materialien, betrifft also bei dir nur wenige Stromkreise.

Was ich nicht verstehen kann ist, warum dein Elektriker vor Ort dich nicht diesbezüglich umfassend und korrekt berät.

TT am :

Der Elektriker vor Ort müsste auch wissen, dass die Dinger AFDD heissen, nicht AFFD.

Ansonsten hast du aber Recht :-)

Mike am :

Dass es die AFDD nur bis 16A gibt, stimmt nicht (mehr). http://www.elektrowirtschaft.de/news/elektrowirtschaft-news/article/neuer-brandschutzschalter-fuer-hoehere-stroeme/

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