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Die 2m-Hohlfritte

Ein Typ hatte sich mitten im Laden zwei Packungen Wurst in seine Umhängetasche gesteckt. Dann ging er zur Kasse, legte eine Packung billigen Aufschnitt und einen Karton Milch auf das Band und ließ sich dabei auch nichts anmerken. Während wir zur Sicherheit den Vorgang nochmals in Ruhe auf dem Video anschauten, bezahlte der junge Mann die zwei Teile und verließ den Laden.

Leider hatten wir uns nicht getäuscht und der Typ hat tatsächlich was eingesteck. Schnell hinterher. Zum Glück hatten wir noch gesehen, in welche Richtung der Dieb und seine Begleitung gegangen waren, nachdem sie den Laden verlassen hatten. In rund 200m Entfernung konnten wir ihn schließlich stellen und forderten ihn auf, mit uns zum Laden zurückzukommen.

Zuerst stritt er alles ab. Dann klärte er uns über die rechtliche Situation auf: "Sie dürfen mich nicht festhalten. Wir sind hier weiter als zwei Meter vom Laden entfernt!"
Wusste ich gar nicht. Sollte man sich für den nächsten Bankraub merken. Auf der anderen Straßenseite stehen, mit der Beute winken und "ätsch, mehr als zwei Meter" rufen. :-D

Er kam dann aber doch mit uns zum Laden zurück. Da er einen Ausweis dabei hatte und seine Tasche brav auspackte, verliefen die Formalitäten sehr zügig. Als er an der Kasse vorbeiging, zeigte er noch ein Victory mit einer Hand und grinste dabei dämlich wie ein schadenfroher Sieger.
Mein Mitarbeiter an der Kasse kommentierte das sponten mit der Frage, was das denn für eine – ich zitiere – "Hohlfritte" gewesen sei. Keine Ahnung, aber in diesem Land läuft irgendwas gewaltig verkehrt. Von Dieben ausgelacht und verspottet zu werden, kann's irgendwie nicht sein…

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Kommentare

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Johnny am :

Ja, mir scheint's auch zunehmend so, dass die Justiz outgesourced werden soll. Der Staat nimmt seine Aufgaben nicht mehr wahr, also sollen die Bürger wohl wieder selbst aktiv werden. Mehr Eigenverantwortung wird ja auch immer empfohlen...

Nichtderandere am :

Wahrscheinlich fühlte er sich als Sieger, weil ihm entgegen Brauchtum und Erwartung doch nicht die Diebeshand abgehackt worden war.

Cliff am :

Du weißt aber schon, dass "V" auch für "vengeance" stehen kann? Ich wette, der Typ hat Rache geschworen.

Klodeckel am :

In solchen Fällen wünscht man sich vermutlich, dass ein Dieb körperlichen Widerstand leistet, so dass man bei diesen Drecksäcken mal richtig reinwämmsen kann....

Horst am :

Warum wurde denn an der Kasse nicht nach der Umhängetasche gefragt bzw. deren Öffnung verlangt wenn man sich schon (einigermaßen) sicher ist?
Vielleicht blöde, aber ernstgemeinte Frage: Oder beginnt Ladendiebstahl im juristischen Sinne tatsächlich erst im Bereich HINTER der Kasse, da man vorher theoretisch noch die Möglichkeit hätte die Waren zu bezahlen?

Marco am :

Der Ladendiebstahl ist tatbestandsmäßig bereits mit Einstecken in die Umhängetasche vollendet. Ein Problem hast du vor der Kasse allerdings noch mit dem Nachweis der Zueignungsabsicht, genauer gesagt mit der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Wenn derjenige die Absicht hat, die Sache zu bezahlen, fehlt die Zueignungsabsicht. Man muss ihm also nachweisen, dass er nicht die Absicht hatte, das zu bezahlen, und das fällt halt wesentlich leichter, wenn er ohne zu bezahlen durch die Kasse ist.

Horst am :

Genau daraufhin wollte ich hinaus bzw. hatte ich die Vermutung, dass ein potentieller Dieb mit der Ausrede "Ich konnte nicht soviel tragen, daher habe ich die Wurst VORLÄUFIG in die Tasche gesteckt!" vor oder im Kassenbereich noch juristische Chancen aufs Rauswinden hat und dass ihm das nach dem Kassenbereich deutlich ershcwert wird.

Dennoch verstehe ich nicht, warum man nicht schon bei einem Anfangsverdacht eine Kontrolle der Tasche verlangt. Die meisten Kunden mit leerer Tasche werden sich davon nicht gegängelt fühlen und tatsächliche Ladendiebe werden je nach Kulanz des Kassierers/Inhabers entweder die Ware nachbezahlen dürfen oder eine Anzeige erhalten. Wieso also erst umständlich Videoaufzeichnungen kontrollieren und den Täter entkommen lassen?

Simon am :

Weil der Inhaber keine rechtlichen Anspruch darauf hat, den Inhalt einer Tasche zu sehen?
Leute, die die Rechtslage nicht kennen und Ladendiebe die völlig blöd sind kann man damit vielleicht fassen, den Großteil aber sicher nicht.
Als ehrlicher Kunde würde ich mir persönlich auch sehr dämlich vorkommen, wenn ich meine Tasche vorzeigen sollte. Da würde ich sicher nicht nochmal einkaufen, wenn einem Diebstahl unterstellt wird.

Kosten/Nutzen-Verhältnis der Aktion ist zusammengefasst also eher schlecht.

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