Fotonutzer ärgern?
Folgende Situation: Ein von mir erstelltes Foto wird ungefragt und unerlaubt von mehreren Onlinehändlern (u.a. hier) verwendet. Der Weg zum Anwalt war ernüchternd, da ging es um Fragen des "Erstverwenders", um den Nachweis, dass und von wem das Bild zu Unrecht verwendet wurde, wann ich die unerlaubte Verwendung festgestellt habe usw.
Erfahrungsgemäß zahle ich immer drauf, wenn ich meine "Rechte" durch einen Rechtsbeistand vertreten lasse und darum habe ich dem Rechtsanwalt das Mandat wieder entzogen. Auf meine eigenen Mails habe ich von den (ja, mehrere!) Händlern gar keine oder patzige bis freche Antworten bekommen.
Habt ihr noch Ideen, was man anstellen könnte, um den Händlern den Spaß am Foto zu nehmen? Seid doch mal richtig schön kreativ, aber bitte auf dieser Seite des Gesetzes.
Erfahrungsgemäß zahle ich immer drauf, wenn ich meine "Rechte" durch einen Rechtsbeistand vertreten lasse und darum habe ich dem Rechtsanwalt das Mandat wieder entzogen. Auf meine eigenen Mails habe ich von den (ja, mehrere!) Händlern gar keine oder patzige bis freche Antworten bekommen.
Habt ihr noch Ideen, was man anstellen könnte, um den Händlern den Spaß am Foto zu nehmen? Seid doch mal richtig schön kreativ, aber bitte auf dieser Seite des Gesetzes.
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Comments
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Carom on :
Klingt widerlich, ist widerlich, funktioniert aber und ist legal.
Dennis on :
Daniel on :
Christian B on :
Christian B on :
Helge on :
BTW: Hat noch jemand Probleme mit dem RSS-Feed dieses Blogs über Feedly?
Egal ob RSS 1.0, RSS 2.0 oder ATOM 1.0 - bei allen ist der letzte Beitrag vom 04. Juli 2013 ("Baustelle 2.0") - scheinbar aber nur bei Feedly. :o
FlyByFx on :
tyler on :
Genau das gleiche Problem!
Wäre nett wenn jemand eine Lösung hätte.
Bilderdieb on :
Sobald jemand auf die Idee kommt, das sichtbare Wasserzeichen "auszuschneiden" hast du immer noch das größere Bild mit mehr Informationen. Ist klar, wer wohl der Urheber ist
Das kann im Prinzip übrigens auch deine Shopsoftware vollautomatisch mit allen Warenbildern machen.
Der zweite mögliche Schritt: Schreib doch in die AGB, was die Nutzung eines Bildes kostet. Dafür kann man ruhig einen reellen Preis ansetzen. Statt Beschwerden zu schreiben, schreibst du dann eine Rechnung. Und eine Mahnung ... wie weit du das treibst, liegt dann ganz an dir. Mit etwas Glück kommt sogar Kohle ins Haus.
Peter Geher on :
SW on :
Am Ende bist Du ein Raubmordkopier-Kinderschänder und wirst am nächsten Baum aufgeknüpft.
Robin on :
Das kann nicht verwerflich sein.
(Möglicherweise wird er sogar für seine Bemühungen ausgezeichnet mit dem goldenen Schniedelwutz am Band.)
dj teac on :
Tim Landscheidt on :
Rena on :
stoppe on :
doppelter preis weil ungefragt, fünffacher preis weil ohne quellenangabe
avicennia on :
http://www.djv.de/uploads/media/web_Wissen2_2013_02.pdf
ab Seite 30
DerBanker on :
Allerdings wäre es schon von Vorteil, wenn man zu den geklauten Bild auch noch die Originaldatei besitzt oder zumindest eine Version mit einem größeren Bildausschnitt.
Russe on :
Macros on :
Kostet fast nichts, und bringt viel Spass.
schnabeltasse on :
Lemon on :
Dann erklärt er den Geschädigten ganz genau warum das in diesem Fall alles gar nicht so schlimm ist.
TOMRA on :
Die sollen zumindest gerüchteweise über reichhaltige Erfahrung verfügen.
Jürgen on :
Martin on :
"... nun die gefüllte Pute für etwa 6 Monate über dem elektronischen Teelicht platzieren bis sich ihre Farbe ändert."
Björn Harste on :
Horst Björnte on :
Du könntest auch einen auf potenzieller Kunde - in diesem Fall bei dem Amazonhändler - machen und einen Kommentar dort schreiben in dem du zum Björn Harste verlinkst wo man das Bild an seiner Quelle sehen kann, und sagst du kaufst bei keinem Bilderklauer.
unbekannter on :
u.U. sollten sie sich erst einmal über ihre
"Webfundstücke" machen - ohne Link zur
Fundstelle sondern auf ihrem Webspace.
Ihr Unbekannter
Der Sparsame on :
as on :
whois IP
Und dann E-Mail an die abuse-mailbox.
Aber wenn sich der Hoster nicht kümmert, hilft das auch nix. Aber ein Versuch ist es wert.
Abmahner on :
Erstmal ist die Frage, ob man sich überhaupt einen Anwalt nehmen sollte. So eine Unterlassungserklärung samt Abmahnung und Zahlungsaufforderung ist ja keine Zauberei.
Charmant ist die Mandatierung, weil man in der Regel die Gebühen im Wege des Schadenersatzes ersetzt bekommt.
Was würde der Anwalt also prüfen:
- Rechteinhaberschaft seines Mandanten (und Nachweisbarkeit)
- Verstoß gegen dieses Recht
- Verantwortlichkeit des Störers und dessen Verantwortlichkeit
Letzter Punkt sollte bei Online-Shops mit Impressum relativ einfach sein.
Seine Kosten sollte der Rechtsanwalt natürlich in deinem Auftrag direkt beim Störer regulieren.
DerBanker on :
Umgekehrt weiß keiner, wer das Foto mal hochgeladen hat und ob der überhaupt das Recht am Bild hatte.
Lemon on :
Warum? Das haben wir hier doch gelernt. Man gibt die Quelle an, selbst wenn das witzig.de ist, und schon hat man alles richtig gemacht.
Klaus on :
Horst Björnte on :
Klaus on :
Immerhin gibt es jetzt AGB, aber man sollte dann auch die Gestaltungshinweise beachten und die Platzhalter ersetzen.
Andreas on :
Das ärgert mehr als jede Abmahnung!
Ingo on :
markus on :
WobIntosh on :
Sonst hilft wohl nur ein Wasserzeichen auf deinen Bildern - wenn's geht aber ein unsichtbares
BTW: Dein Blog sollte nicht immer die selbe Sicherheitsfrage stellen