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Mit einem Golden

Ein Paar ging durch den Laden und kaufte einige Dinge ein. Begleitet wurden sie dabei von einem ausgewachsenen Golden Retriever, den der Mann an der Leine führte. Die Tiere sind bekannt freundlich, aber wir hatten arge Bedenken, dass sich andere Kunden an dem großen Tier stören könnten und so sprach zunächste eine Mitarbeiterin von mir den Mann an und bat ihn, den Hund aus dem Laden zu bringen. "Wir gehen gleich", war die Reaktion.

Sie gingen tatsächlich – und zwar in aller Seelenruhe durch die Getränkeabteilung. Also mischte ich mich ein und bat ebenfalls darum, mit dem rauszugehen, da sich andere Kunden gestört fühlen könnte. Außerdem ist das hier ein Lebensmittelmarkt und Hunde haben hier nunmal nichts zu suchen. Statt Verständnis und/oder eine Entschuldigung erntete ich nur einen bösen Blick. Da die beiden drei in dem Moment auch schon in Richtung Kasse gingen, ersparte ich mir jede weitere Diskussion.


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Kommentare

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dr. pop am :

mich mir

;-)

Oskar am :

Stimmt, dann brauch ich mir auch nicht mehr einzumischen.

Und wenn's ein eher noch höherer, aber schnuckeliger Bernhardiner mit Schnapsfässchen an Kinderhand gewesen wäre oder eine elegante Dogge in sich noch eleganter vorkommender, weiblicher Alleinbegleitung? (-;=

jenny am :

Blindenhunde dürfen schon in den Supermarkt zumindest bei uns hier in Berlin, habe ich gestern gesehen.

tyler am :

König ist der Kunde,
nicht die Hunde.

Luis am :

Müsste das nicht jeder Hunde wissen dass kein Hund in einen Supermarkt darf?

Ausnahmen sind der Tierbedarfsladen und Blinden und Behindertenhunde...

TheK79 am :

In einem Lebensmittelmarkt haben auch Blindenhunde nichts zu suchen (nützen dem Blinden eh nichts, denn Lesen können die nicht).

renfield11 am :

Blindenhunde können lesen, sie können nur nicht vorlesen!!

DJ Teac am :

Doch Blindenhunde haben im Supermarkt etwas zu suchen.
Nicht umsonst gibt es in den Hygienevorschriften der Länder Ausnahmen für sie

ShopbloggerBlogLeser am :

Haben Blindenhunde denn eine andere Hygiene als normale Hunde? Duschen sie öfters und stinken sie nicht nach nassem Hund, wenn sie ein nasser Hund sind?

DJ Teac am :

Ne auf diesen Unfug hab ich Heute keine Lust.

Waltraut am :

Diese Ausnahmeregelungen in einer "Hygenievorschrift" bezüglich eines Zutrittsrechtes würde ich gerne mal von dir belegt, statt nur behauptet sehen.

Es ist lediglich richtig, dass ein Führhund im Allgemeinen als Hilfsmittel wie ein Rollstuhl angesehen wird (dies betrifft allerdings den Dunstkreis des Sozialgesetzbuches) und im Speziellen in den Hundeverordnungen der Länder und Gemeinden ausgenommen wird (Leinenzwang etc, hier: Bremer Hundeverordnung).

Das bedeutet aber alles nicht, dass der Ladenbesitzer kein Hausrecht hätte und somit einem Blinden mit Hund kein Hausverbot erteilen dürfte. (Dass das eine peinliche, da asoziale Nummer ist, steht auf einem anderen Blatt.)

In diesem speziellen Fall ist die Hygienenummer allerdings besonders putzig. Gottseidank ist die Katze, die jahrelang zur Freude des Ladenbesitzers im Geschäft frei herumspatzierte, inzwischen überfahren worden. Mir ist ein angeleinter Hund auf dem Fußboden zwischen Lebensmittelregalen ja allemal lieber als eine Katze, die sich auf dem Obstregal verlustiert. (Oder war's ein Kater? Hat der dann auch kräftig seine Markierungen an die Cornflakespackungen gespritzt? Lecker!)

Lutzm am :

Die Ausnahmeregel von eventuellen Hygienevorschriften, die Tiere verbieten, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch, wo ein Blindenführhund als "Hilfsmittel", also als Sache, definiert wird. Somit greift das Verbot von Tieren nicht.

DJ Teac am :

"Das bedeutet aber alles nicht, dass der Ladenbesitzer kein Hausrecht hätte und somit einem Blinden mit Hund kein Hausverbot erteilen dürfte."

Einfach so darf ein Ladenbesitzer kein Hausverbot erteilen.
Da sind schön größere Konzerne am Ende zu kreuze gekrochen vor Kunden denen zB. Hausverot erteilt wurde weil diese "unbequem" waren. Der fall mit Saturn dürfte wohl einer der bekanntesten sein.

Der Rest wurde dir ja schon beantwortet.

Obi-Wan am :

Doch - Blindenhunde dürfen sehr wohl in einen Lebensmittelmarkt.

Zufälligerweise gab es vor Kurzen einen ähnlichen Fall wie beim Björn. Nur das dieser Hund ein Blindenhund gewesen ist.

http://www.derwesten.de/panorama/hunde-verboten-supermarkt-wirft-blinde-frau-raus-id6906924.html

metbaer am :

Bin selbst Hundebesitzer und kann nur den Kopf schütteln. Den guten Wauwau kann man eben die paar Minuten vorm Laden anbinden oder aber gleich ganz zu Hause lassen, wenn man weiß, dass man einkaufen geht. Sollte sich auch in den letzten Jahrzehnten eigentlich rumgesprochen haben, dass Hunde in Supermärkten nicht gern gesehen sind.

The other one am :

"Nicht gern gesehen" hört sich so ein bisschen gedehnt an.

Ich finde es völlig richtig, dass Hunde nicht in den Supermarkt dürfen.

Klodeckel am :

Solche Spinner geilen sich in der Regel daran auf, zu provozieren und nur darum geht es ihnen. Den hätte ich ohne viele Worte direkt an die Luft gesetzt und ihm Hausverbot auf Lebenszeit erteilt. 8-)

Birke am :

Das mit der Hygenievorschriften und den Hunden kann ich in den letzten Jahren nicht mehr nachvollziehen,
denn wenn ich mir viele der von Eltern und sonstigen Begleitpersonen mitgeführten Kinder so anschaue, vor allem wenn diese im Einkaufswagen umherturnen und -laufen, dann habe ich da eher erhebliche Hygienebedenken!

UNd auch das mit dem gestört fühlen" von Hunden kann ich bei der heutigen Kinderverziehung auch nicht mehr nachvollziehen.

Außerdem klauen Hunde nicht so viel durch naschen, wie Menschen. :-P

;-)

The other one am :

Zum Glück gibt es für alles eine Lösung.

http://i46.tinypic.com/11kbhb4.png

Birke am :

Genie - Hygiene - Hyäne

:-D

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