Skip to content

Ersatz für die Scheibe

Post vom Amtsgericht: Der junge Mann, der im Januar die Scheibe in meiner Tür eingetreten hatte, wurde dazu verdonnert, den Schaden zu regulieren und dies anschließend auch dem Gericht nachzuweisen.

Wow. :-)

Trackbacks

No Trackbacks

Comments

Display comments as Linear | Threaded

DJ Teac on :

Von einem gutem Freund der mal im IT Bereich selbständig war hab ich eines gelernt.
Nur weil das Gericht das entschieden hat, heißt das noch lange nicht dass du dein Geld auch kriegst. :-(

tyler on :

Wo schon gerade alte Geschichten aufgelöst werden:
Hat der Dieb die LED zurückgebracht und warum war die überhaupt so wichtig?

http://www.shopblogger.de/blog/archives/12059-Die-gruene-LED.html

Melanie on :

Glückwunsch, Ich hoffe er tut es dann auch bald.

The other one on :

Da bin ich auch gespannt.

Horst-Kevin on :

Was das mit der grünen LED auf sich hatte, würde mich auch noch interessieren.

The other one on :

Diese Information nimmt Björn wohl mit in's Grab.

-------------------------------------------------
In Erinnerung an "Die grüne LED"
http://i56.tinypic.com/14dm5wz.gif


Ihr Schicksal ist noch immer ungeklärt. :'(

Gloria on :

Nochmal: Ich hasse Cliffhanger:

Was aus dem Teil geworden ist, will ich gar nicht mehr wissen!

*frustriertdiesesblogzehnminutenignorierundboykottier!

Birke on :

Es scheint in Vergessenheit geraten zu sein was es mit der grünen LED auf sich hat,
und da hier so gar keiner mehr an die grüne LED erinnert, mach ich das mal... :-)

AndreaFü on :

Hallo Björn, ich les seit einiger Zeit deinen Blog und frag mich schon die ganze Zeit an wen du mich irgendwie erinnerst - jetzt hab ichs: auf RTL lief grad ne Wiederholung von Ritas Welt, kennst den Filialleiter? :-D Ein nicht ganz ernst gemeinter vergleich, aber ihr seht euch eben echt auch irgendwie ähnlich :-D Viele Grüße aus München

blogleser on :

hehe....ja, eine gewisse ähnlichkeit ist vorhanden mit herrn schumann

Klodeckel on :

Kann da keine Ähnlichkeit erkennen. Schumann ist gertenschlank, hat keine roten Haare und trägt weißen Kittel statt roter Weste. Klingt eher nach dem Gegenteil von unserem Shopblogger, woll?

The other one on :

Er meint sicherlich abgesehen von der Figur, der Haarfarbe und dem Kittel. Dann passt es doch schon besser.

Jürgen on :

Finde Beeker hat viel mehr Ähnlichkeit :-D

LGMA on :

[[f] Gefällt mir] :-D

The other one on :

.() ()
.O o
=Y=
m m

Hasen an die Macht!

Oldie1947 on :

Was macht der "junge Mann" denn beruflich? Wenn er kein eigenes "pfändbares Einkommen" hat, sieht es da wohl schlecht mit der Bezahlung des Schadens durch den Verursacher aus. Von allein wird der junge Mann den verursachten Schaden bestimmt nicht bezahlen. Damit der Schaden nicht verjährt, ist das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Das verursacht dann wieder Kosten, die der Geschädigte erstmal vorstrecken muss. Und der Staat schützt noch solche Bagaluten.

Schaf Nase on :

Da es sich wohl um ein strafgerichtliches Verfahren gehandelt hat, dürfte es sich hier vermutlich um eine Bewährungsauflage nach § 56 b (1) StGB hanedln. Da diese nach § 56 (1) StGB nicht unzumutbar sein dürfen, sollte ein ausreichendes Einkommen/Vermögen vorhanden sein.
Dem jungen Mann wird es dann auch anzuraten sein, den Schaden "von allein" zu bezahlen, da ihm ansonsten eine Verlängerung der Bewährung droht (ohne dass dadurch der Anspruch auf Schadenersatz entfiele).

Da der Schaden wohl bereits von der Versicherung reguliert wurde, wäre es an dieser darüber zu entscheiden, ob sie weitere Schritte einleitet um die Erstattung des Schadens zu beschleunigen. Der Geschädigte selber kann und darf dann gar nicht mehr darüber entscheiden.

Inwiefern der Schädiger hier staatlicherseits geschützt wird, erschließt sich mir nicht.

Ofenkartoffel on :

Dann hoffen wir mal alle, dass die Versicherung den Schaden bereits ersetzt hat und vom Schädiger zurückfordert. Was ist aber, wenn sich der Schädiger als akut zahlungsunfähig erweist? Dann bleibt wohl die Versicherung auf den Kosten sitzen? Insofern wird der Schädiger dann doch staatlicherseits geschützt, weil die Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind?
:-O

Schaf Nase on :

Wenn Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind, hat das ja für den Gläubiger einen sehr positiven Aspekt: Es gibt ein regelmäßiges Einkommen...

Oldie1947 sprach aber gerade von jenen die kein eignes pfändbares Einkommen haben ...

Und was wäre die Alternative bei jenen, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Denen dürfte der Gläubiger dieses Einkommen wegpfänden, damit werden diese bedürftig und haben Anspruch auf (ergänzendes) ALG II. Sprich: Der Staat würde letztendlich für deren Schulden aufkommen... Das wäre für mich staatlicher Schutz.

Ofenkartoffel on :

Der Kommentar von Schaf Nase zu dem ganzen "Malheur" ist ziemlich weit hergeholt. Deswegen möchte ich abschließend mit
einem Zitat von Heinz Erhardt antworten:
„Manche Menschen wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben.“
Heinz Erhardt (1909-79), dt. Filmschauspieler u. Humorist

Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.

The author does not allow comments to this entry

Add Comment

Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
BBCode format allowed
E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications.
Form options